Die DSGVO und Klingelschilder – ein datenschutzrechtliches Problem?
Das durch den Vermieter oder die Hausverwaltung angebrachte Namensschild des Mieters an der Klingel einer Wohnung oder vor dem Hauseingang stellt keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar, so die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Sie führt dabei aus, dass das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen weder eine automatisierte Verarbeitung, noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen darstelle. Den Grund für ein Tätigwerden der obersten Datenschützerin hierzulande, lieferte ein Mieter aus Österreich, welcher Beschwerde bei seiner Hausverwaltung einlegte.