Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei „einfachen“ Straftaten
Der Zugang und die Einsicht zu den bei Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherter personenbezogener Daten, ist in der Regel selbst bei Straftaten ohne besondere Schwere für die strafrechtliche Ermittlungsbehörden zulässig. Doch in welchem Verhältnis stehen hierzu das Datenschutzrecht und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen?

