Neue EU-Datenschutzgrundverordnung – Teil II – Wichtiges für Unternehmen
Nach unserem Teil I der Reihe „Neue EU-DSGVO“, in dem wir Sie bereits allgemein über die bevorstehenden Änderungen durch die DSGVO informiert haben, erwarten Sie in diesem Beitrag wichtige Details, die Unternehmen künftig zu beachten haben. Denn vor dem Hintergrund, die von der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten Betroffen (noch) besser zu schützen, werden künftig vor allem die Unternehmen als Verantwortliche verstärkt in die Pflicht genommen. Das heißt konkret: Sie haben nicht nur umfassendere Informationspflichten zu beachten, sondern darüber hinaus auch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ein möglichst hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten und Risiken vorzubeugen.