EU-Generalanwalt: Internetplattformen haften nicht unmittelbar für Urheberrechtsverstöße von Nutzern
Sind Internetplattformen wie YouTube dazu verpflichtet, zu ermitteln, ob hochgeladene Videos gegen Verwertungsrechte verstoßen? Mit dieser spannenden Frage muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell auseinandersetzen. Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von Online-Plattformen nach dem aktuellen Stand des Unionsrechts nicht unmittelbar für das rechtswidrige Hochladen geschützter Werke durch die Nutzer solcher Plattformen. Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform könnte dies jedoch ändern.