Inhalte mit dem Schlagwort „Informationspflichten“

07. Mai 2012

Eine unverbindliche Bitte

Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10

Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
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03. Mai 2012

Hat melango.de dazu gelernt?

Kommentar zum Urteil des AG Burgwedel vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11

Immer wieder ist der Internet-Marktplatz für Geschäftskunden melango.de dazu gezwungen, seine Gebühren gerichtlich einzuklagen. Die Kunden von melango.de berufen sich im Wesentlichen darauf, dass melango.de die Methoden einer Abo-Falle anwende. Daher hat ein Kunde vor dem Amtsgericht Burgwedel, Versäumnisurteil vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11, negative Feststellungsklage erhoben. Da melango.de trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwesend war, wurde ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Kunden erlassen.

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05. April 2012

Zur Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV

Urteil des BGH vom 01.03.2012, Az.: III ZR 83/11 Eine Widerrufsbelehrung dergestalt, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt ist irreführend und nicht eindeutig. Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV ist nur dann zulässig, wenn ein Formular verwendet wird, dass dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV hinsichtlich des Inhalts und der äußere Form vollständig entspricht. Wird hingegen selbständig in den Mustertext eingegriffen, kommt eine Berufung auf die Schutzwirkung nicht mehr in Betracht.
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05. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum I

Beschluss des LG Hamburg vom 14.04.2010, Az.: 315 O 375/09 Der Link zum Impressum einer Webseite ist auch dann im ausreichenden Maß leicht erkennbar im Sinne des § 5 TMG, wenn der Begriff „Impressum“ gewählt und er in einer kleinen und grauen Schrift auf schwarzem Hintergrund dargestellt wird.
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04. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum II

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 17.01.2012, Az.: 3 W 54/10 1. Der Admin-C haftet grundsätzlich nicht für eine Rechtsverletzung, die durch das Betreiben der Domain verwirklicht wurde. Der Admin-C nimmt grundsätzlich an der Privilegierung der DENIC teil. Eine Haftung des Admin-C kommt in Betracht, wenn er als Täter- oder Teilnehmer gehandelt hat. Die Grundsätze der Störerhaftung können im lauterkeitsrechtlichen Bereich nicht (mehr) angewendet werden.
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22. März 2012

Falsches Impressum

Beschluss des LG Ingolstadt vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12 

Das Impressum einer Webseite muss zwingend die Registernummer, die Eintragungsbehörde und den Sitz dieser Behörde enthalten. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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22. März 2012

30.000 Euro Strafe für Fax-Werbung

Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 20.06.2011, Az.: 2-03 O 422/01 Verschickt ein Betriebsinhaber ohne Einverständnis des Empfängers Werbung per Fax, die zudem noch Informationspflichten im Fernabsatz verletzt, und wurden ihm deswegen bereits zwei Ordnungsmittelverfahren auferlegt, so muss er bei einem dritten Verstoß mit einem Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe rechnen. 19 Werbeschreiben kosten den Absender 30.000 Euro.
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13. März 2012

Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Deutsche Bundestag hat am 02.03.2012 ein Gesetz verabschiedet, welches insbesondere 2 wichtige Konsequenzen für den Online-Fernabsatzhandel mit sich bringt: Zum einen wurde durch das Gesetz (in Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011) die sog. "Button-Lösung" in nationales Recht umgesetzt. Zum anderen wurden die gesetzlichen Informationspflichten des Unternehmers bei Online-Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern konkretisiert und erweitert.
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13. März 2012

Postfach als Widerrufsadresse

Urteil des BGH vom 25.01.2012, Az.: VIII ZR 95/11

Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 - Postfachanschrift).

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