Inhalte mit dem Schlagwort „Internetportal“

12. August 2022 Top-Urteil

BGH zu den Grenzen kommunaler Internetportale

Mann sitzt vor Laptop auf dem ein Blog geöffnet ist
Urteil des BGH vom 14.07.2022, Az.: I ZR 97/21

Ein Verlag klagte gegen eine Stadt, die ein Internetportal betreibt, das nicht nur zur Veröffentlichung amtliche Mitteilungen, sondern auf für redaktionelle Inhalte genutzt wird. Der Verlag klagte auf Unterlassung, da ihrer Meinung nach die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschritten werden und wegen Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse ein Wettbewerbsverstoß vorliege (§ 3a UWG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 GG). Der BGH wies die Revision zurück. Das Gericht stellte fest, dass es bei Online-Informationsangeboten – im Gegensatz zu Druckerzeugnissen – weniger auf das Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen ankommt. Maßgebend für eine Gesamtbetrachtung ist vor allem, ob durch die das Gebot der Staatsferne verletzende Beiträge das Gesamtangebot geprägt wird.

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05. August 2020

Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum führt zu Vertragsstrafe

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Urteil des LG Essen vom 03.06.2020, Az.: 44 O 34/19

Ein Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine abgegebene Unterlassungserklärung einhalten. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, ist dieses Verschulden dem Unternehmen zuzurechnen. Zu diesem Ergebnis kam das LG Essen in einem Fall, in dem ein Unternehmen es unterlies, die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum auf einer Website zu benennen. Das Unternehmen ging hierbei unrichtig davon aus, es treffe kein Verschulden, weil der ehemalige Mitarbeiter die Website ohne Zustimmung des Unternehmens veranlasste und das Unternehmen keinen Zugriff auf die Website habe.

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09. März 2018

Anforderungen an die Begründung einer Prüfpflicht eines Portalbetreibers

Verwendung von sozialen Netzwerken
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 16 U 72/17

Möchte eine juristische Person, die sich durch im Rahmen eines Internetforums veröffentlichte Beiträge in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, den Portalbetreiber zur Unterlassung verpflichten, so kann dies nur erfolgen, wenn der Betreiber als Störer einzustufen ist oder aber ihn eine Prüfpflicht trifft. Zur Begründung einer Prüfpflicht reicht es jedenfalls nicht, wenn Aussagen als „ehrenrührig und schmähend“ gerügt werden, nicht jedoch der Tatsachengehalt konkret widerlegt oder auch nur zu widerlegen versucht wird. Auch genügt es nicht, wenn Ausführungen dazu fehlen, warum eine Rechtsverletzung überhaupt gegeben sein soll oder sich eine Rechtsverletzung aus einem konkreten Vortrag nicht schlüssig ergibt.

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08. September 2017

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Pressemitteilung Nr. 124/2017 zum Beschluss des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 228/15

Im vorliegenden Fall ist zu klären, ob in der Veröffentlichung geänderter Texte eine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist. Der Herausgeber des Buches des Klägers habe ohne dessen Zustimmung die Überschriften seines Beitrags umgeschrieben. Der Bundesgerichtshof hat nun dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheber und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit sowie zum urheberrechtlichen Zitatrecht der Presse und zur Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse vorgelegt.

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03. Mai 2017

Irreführende Werbung mit nicht existenten Unternehmensstandorten

Gelbe Seiten Telefonbuch aufgeschlagen
Urteil des OLG Köln vom 23.12.2016, Az.: 6 U 119/16

Die Angabe von tatsächlich nicht existenten Firmenniederlassungen im Internet oder in den Gelben Seiten verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Eine Werbung im Internet mit fiktiven Unternehmensstandorten stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung dar, denn durch fiktive Niederlassungen vor Ort, wird bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, das Unternehmen ist in der Nähe ansässig und schnell zu erreichen. Auf diese Weise wird der Kunde getäuscht und in die Irre geführt.

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07. August 2015

Urheberschutz gilt auch für militärische Lageberichte

Mappe mit der Aufschrift "Top Secret"
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 5/15

Das Bundesministerium für Verteidigung übersendet wöchentlich eine Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und die dortigen Entwicklungen, welche als Verschlusssache für den Dienstgebrauch eingestuft werden, an ausgewählte Abgeordnete. Die Veröffentlichung dieser Texte auf dem Internetportal eines Zeitungsverlages ist unzulässig, da auch Mitteilungen vorgegebener Tatsachen, hier bzgl. der politischen und militärischen Lage der Einsatzorte der Bundeswehr, dem Urheberschutz unterliegen, wenn auch persönliche Einschätzungen etwa zur Bedrohungslage enthalten sind. Die Schöpfungshöhe ergibt sich auch aus der systematischen Auswahl und der jeweiligen Darstellungsform der Sachinfotmation.

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10. Juli 2015

Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentitel und einer Internetdomain

Stapel mit Zeitschriften und Magazinen auf einem Couchtisch, im Hintergrund ein schwarzer Sessel
Urteil des OLG Köln vom 24.10.2014, Az.: 6 U 211/13

Werktitel im Sinn des § 5 Abs. 3 MarkenG sind in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt, es muss also die Gefahr bestehen, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält. Nur ausnahmsweise kann hier von einer Gefahr mittelbarer Verwechslungen ausgegangen werden, wenn angenommen werden kann, dass der Verkehr den Werktitel mit der Vorstellung einer betrieblichen Herkunft verbindet. Dies kommt in Betracht bei periodisch erscheinenden Drucktiteln oder Filmserien.

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20. März 2015 Top-Urteil

Eingeschränkte Haftung eines Diensteanbieters für unwahre Tatsachenbehauptungen von Nutzern

Tafel mit der gelben Überschrift "Hotel" mit einer Skala zur Vergabe der Anzahl an Sternen, Haken bei einem Stern
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 19.03.2105, Az.: I ZR 94/13

Die Bewertungen von Nutzern stellen keine eigene Tatsachenbehauptung eines Hotelbewertungsportals dar, wenn diese nicht inhaltlich zu Eigen gemacht wurden. Eine Zu-Eigen-Machung der Bewertungen erfolgt jedenfalls nicht durch Prüfung der Bewertungen noch durch deren statistische Auswertung. Eine Haftung des Diensteanbieters besteht jedoch dann, wenn dieser spezifische Prüfungspflichten verletzt hat, wobei sich der Umfang je nach Einzelfall nach der Zumutbarkeit der Prüfungspflicht und der Erkennbarkeit der Rechtsverletzung richtet. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Bewertung ist unzumutbar. Zudem darf keine Prüfungspflicht auferlegt werden, die das Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert. Der Betreiber eines solchen Internetportals haftet daher erst, wenn er Kenntnis von einer eindeutigen Rechtsverletzung erlangt und sie nicht beseitigt.

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09. Juli 2014 Top-Urteil

Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten eines Nutzers gegen den Betreiber eines Internetportals

Mann mit einer ausgefahrenen Angel, die auf einen Laptop gerichtet ist.
Pressemitteilung Nr. 102/2014 des BGH vom 01.07.2014, Az.: VI ZR 345/13

Ein Betroffener kann die Unterlassung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten auf einer Internetseite wie z.B. einer Bewertungsplattform oder einem Forum von dem Betreiber des jeweiligen Diensteanbieters verlangen. Dem Betroffenen steht jedoch kein Anspruch auf Auskunftserteilung über Name und Anschrift des Verfassers zu. Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist der Betreiber eines Online-Portals nicht befugt, personenbezogene Daten des Verfassers des verletzenden Beitrages zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs an den Betroffenen zu übermitteln.

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18. März 2014

Vorzeitige Beendigung eines noch länger als 12 Stunden laufenden Auktionsangebots nur bei berechtigtem Grund

Urteil des OLG Nürnberg vom 26.02.2014, Az.: 12 U 336/13

Der Erklärungsinhalt einer bei einer Auktion abgegebenen Willenserklärung ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen über den Vertragsschluss in den AGB des Internetportals auszulegen. Auch ein Verkaufsangebot, welches noch 12 Stunden oder länger läuft, kann demnach – entgegen dem missverständlichen Hinweis auf der Webseite von eBay - vorzeitig beendet werden, wenn ein berechtigender Grund hierzu besteht. Ein solcher Grund ist unter anderem in den Fällen des Verlusts oder der Beschädigung des Artikels gegeben oder wenn ein Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht wurde.

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