Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“
Fehlende Grundpreisangabe ist keine Bagatelle
„Button-Lösung“ tritt ab 01. August in Kraft. Sind Sie vorbereitet?
Abbruch einer eBay-Auktion
Urteil des LG Bonn vom 05.06.2012, Az.: 18 O 314/11
Das Einstellen eines Artikels in eine eBay-Auktion ist grundsätzlich ein verbindliches Verkaufsangebot. Der unverzügliche Abbruch einer solchen Auktion kann jedoch dann zulässig sein, wenn der Verkäufer noch während des Auktionszeitraumes bemerkt, dass der zu verkaufende Artikel nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Ein Kaufvertrag mit dem aktuell Höchstbietenden kommt daher nicht zustande.Vertragliche Vereinbarung begründet keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
Urteil des LG München I vom 12.01.2012, Az.: 17 HK O 1398/11
Auch wenn sich der Betreiber von sogenannten Hotspots vertraglich in einem Hotspot-Betreibervertrag zu einem „Vorratsdatenspeicherungsservice“ verpflichtet, besteht keine (gesetzliche) Pflicht Nutzerdaten zu speichern.Grundpreisangabe – „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“
Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Rapidshare
Mit Spannung wurde die Entscheidung des BGH zur Haftung des Filehosters „Rapidshare“ erwartet (BGH-Pressemitteilung Nr. 114/2012 vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11).
Diese Entscheidung wird bestimmen, ob das Geschäftsmodell eines Filehosters nach dem Zuschnitt von „Rapidshare“ von der Rechtsordnung gebilligt werden darf oder nicht. In diesem Zusammenhang wird der BGH die Frage beantworten, ob das sogenannte „Cloud Computing“ in Deutschland eine wirtschaftliche Zukunft hat. Wir haben daher die Pressemitteilung im Einzelnen analysiert und sowohl die Hintergründe als auch die Folgen im Einzelnen kommentiert.
Mobilfunkanbieter müssen über Roaming-Gebühren informieren
Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12
Ein Mobilfunkanbieter darf nicht einfach davon ausgehen, dass nur technisch versierte Handy-Nutzer zu seinen Kunden gehören, denen die Problematik um sog. Roaming-Gebühren bekannt ist. Deshalb gehört es zur vertraglichen Nebenpflicht, die Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung zu schützen. Im Rahmen derer ist der Mobilfunkanbieter verpflichtet, bei einem Vertrag mit Internet-Flatrate den Kunden auch über etwaige Zusatzgebühren zu informieren, die bei einer Internetnutzung per Handy im Ausland anfallen können.