Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

04. Dezember 2013

Keine Verwechslungsgefahr zwischen UFA und SCHUFA

Beschluss des BPatG vom 01.10.2013, Az.: 27 W (pat) 515/12 Zwischen der Wort-/Bildmarke UFA und der Wortmarke SCHUFA besteht keine Verwechslungsgefahr, da sich die Marken schriftbildlich durch die besondere graphische Ausgestaltung der Marke UFA und klanglich durch die Unterschiede in den ersten Silben ausreichend unterscheiden. Eine begriffliche Ähnlichkeit kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da beide Markennamen Phantasiebegriffe darstellen.
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29. November 2013

Produktbezeichnung „Marsecco“ für Wein ist nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.11.2013, Az.: 1 U 407/12 Die Produktbezeichnung "Marsecco" für einen in Italien hergestellten und in Deutschland vertriebenen Wein ist nicht irreführend. Der deutsche Verbraucher schließt aufgrund des Wortteils "secco" weder auf den Zuckergehalt noch auf die Geschmacksrichtung des Weins.
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18. November 2013

„Solarfresh“ geeignet als Marke

Beschluss des BPatG vom 29.10.2013, Az.: 33 W (pat) 552/11 Der zusammengesetzte Begriff "Solarfresh" ist als Marke eintragungsfähig, da zwar die einzelnen Bestandteile nicht für sich schutzwürdig sind, aber die Kombination weder klar beschreibend, noch im Bereich der Solaranlagen üblich ist. Weil daher ein gewisser Interpretationsaufwand vonnöten ist, eignet sich "Solarfresh" somit als Herkunftsnachweis.
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14. November 2013

Wortmarke „Turm-Haus“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 29.10.2013, Az.: 33 W (pat) 1/12 Die Wortmarke "Turm-Haus" kann nicht als Marke im Bereich des Bauwesens eingetragen werden, da der Bezeichnung "Turm-Haus" sowohl beschreibender Charakter zukommt, als auch jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Außerdem besteht ein Freihaltebedürfnis des Begriffs zugunsten der Mitbewerber, da "Turm-Haus" als Fachbegriff auf einen bestimmten Haustyp hinweist.
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14. November 2013

Wort-Bild-Marke „Ludwig II“ und Wortmarke „Ludwig II“ zu ähnlich

Beschluss des BPatG vom 01.10.2013, Az.: 27 W (pat) 564/12 Aufgrund der Ähnlichkeit der Wort-Bild-Marke „Ludwig II“ und der Wortmarke „Ludwig II“ wird der Löschung der Wort-Bild-Marke zugestimmt. Zum einen ist der gemeinsame Wortbestandteil „Ludwig II“ prägend und dem Bildbestandteil der Wort-Bild-Marke kommt keine eigene kennzeichnende Stellung zu. Zum anderen mag der Verbraucher die Unterschiede der Marken zwar wahrnehmen, gleichwohl besteht aber die Gefahr, dass die Marken aufgrund der Gemeinsamkeiten gedanklich in Verbindung gebracht werden.
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14. November 2013

„5 weg oder Geld zurück“ muss freigehalten werden

Beschluss des BPatG vom 30.07.2013, Az.: 27 W (pat) 58/12 Die Wortmarke "5 weg oder Geld zurück" ist für Waren- und Dienstleistungen, die einen unmittelbaren Bezug zum Thema Schule aufweisen, wegen Bestehen eines Freihaltebedürfnisses nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende Wortkombination über die Qualität einer Waren- und Dienstleistungen, die die klare Botschaft vermittelt, dass das vereinbarte Entgelt erstattet wird, wenn eine Beseitigung der Schulnote 5 nicht erfolgt. 
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08. November 2013

„EX-PRESS“ dank Bindestrich markenfähig

Beschluss des BPatG vom 28.08.2013, Az.: 28 W (pat) 535/12 Der atypische Bindestrich in der Marke "EX-PRESS" betont den hier vorliegenden nur hintergründigen Sachbezug für Okularimplantate sowie den mangelnden beschreibenden Charakter der Marke. Insgesamt führt dies dazu, dass die Marke unterscheidungskräftig im Bezug auf das angesprochene Publikum ist.
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08. November 2013

Markenschutz für die Abkürzung einer Firma

Urteil des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: 4 W 33/12 Die Abkürzung einer Firma, die zum Beispiel aus Anfangsbuchstaben des Namens und einer Beschreibung der Tätigkeit gebildet wird, kann als Firmenschlagwort selbst kennzeichenrechtlich geschützt sein, wenn diese ausreichende Unterscheidungskraft aufweist und dazu geeignet ist, sich als abkürzender Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Aus der selbstständig geschützten Abkürzung kann dann bei vorliegender Verwechslungsgefahr gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch Dritte vorgegangen werden.
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06. November 2013

Wort-Bild-Marke „Zur Ritze“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.09.2013, Az.: 27 W (pat) 534/13 Der Begriff "Zur Ritze" verstößt gegen die guten Sitten und ist deshalb als Marke nicht eintragungsfähig, wenn aufgrund des konkreten Zusammenspiels von Wort und Graphik ein Verständnis des Begriffs im vulgären Sinn naheliegt.
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05. November 2013

Wort-Bild-Marke „Bolschoi Staatsballett“ ist nicht zulässig

Beschluss des BPatG vom 14.10.2013, Az.: 27 W (pat) 38/13 Die Wort-Bild-Marke „Bolschoi Staatsballett“ ist nicht eintragungsfähig. Es handelt sich hierbei um eine täuschende Angabe, weil unter dem Begriff „Staatsballett“ eine staatliche Trägerschaft erwartet wird. Etwas anderes würde sich nur dann ergeben, wenn der Verbraucher eine solche Bezeichnung nicht ernst nehmen kann.
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