Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

19. Januar 2012

Schokoladenstäbchen

Beschluss des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZB 56/11 a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung. b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IRMarke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.
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19. Januar 2012

Rheinpark-Center Neuss

Beschluss des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZB 78/10

a) Die angemeldete Marke "Rheinpark-Center Neuss" beschreibt den Ort, an
dem die beanspruchten Dienstleistungen angeboten oder erbracht werden, und
unterfällt im Regelfall dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Für die Frage des Vorliegens eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2
Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll.
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12. Januar 2012

Einmal Open Source immer Open Source

Urteil des LG Berlin vom 08.11.2011, Az.: 16 O 255/10 Sammelwerke, die Open Source Software enthalten, unterliegen als Ganzes den Bedingung der GPL (General Public License).
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12. Januar 2012

„Gypsy Mania“

Beschluss des BPatG vom 02.03.2011, Az.: 29 W (pat) 209/10 Das Zeichen Gypsy Mania fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortkombination "Gypsy Mania" lässt sich zwar lexikalisch nicht nachweisen. Dennoch werden die angesprochenen inländischen Verkehrskreise die Wortkombination mit "Zigeunermanie, Zigeunerwahn oder Zigeunerfimmel" übersetzen und als Begeisterung oder Leidenschaft für die Kultur, die (Tanz-)Musik oder den traditionellen Kleidungsstil der Zigeuner bzw. der Sinti und Roma verstehen, zumal "gypsy" ein in Deutschland bekannter englischer Begriff und "Mania" mit dem deutschen Wort "Manie" fast identisch ist.
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11. Januar 2012

Wellslim vs. Well & Slim

Beschluss des BPatG vom  03.03.2011, Az.: 25 W (pat) 50/10 Wird die Marke nicht durchgängig über einen Zeitraum benutzt, muss die Marke dennoch eine stetige und stabile Marktpräsenz aufweisen. Die ernsthafte Benutzung einer Marke ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Warenverkauf für jeweils einen Monat im Abstand von über 2 Jahren gegeben ist. 
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11. Januar 2012

„aviva“ vs. „avita“

Beschluss des BPatG vom 11.11.2011, Az.: 27 W (pat) 601/10 Zwischen den Marken „aviva“ und „avita“ besteht bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft Verwechslungsgefahr. Das angegriffene Zeichen hält den bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Dienstleistungen den zu fordernden deutlichen Markenabstand nicht ein. Es besteht bereits die schriftbildliche Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen, da nur der Buchstabe „v“ durch den Buchstaben „t“ ersetzt wurde. Auch in klanglicher Hinsicht ist von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, da die beiden Marken in Silbenzahl, Sprachklang und Sprechrhythmus übereinstimmen.
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05. Januar 2012

Rechtliches Gehör für „Medicus.log“

Beschluss des BGH vom 07.07.2011, Az.: I ZB 68/10

Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Irrelevant ist allerdings, dass das Gericht der Ansicht einer Partei nicht gefolgt ist.
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05. Januar 2012

Störerhaftung des Lagerhalters

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.11.2011 , Az.: 4 O 137/97

Ein Lagerhalter haftet als Mitstörer für eine Markenverletzung, wenn sich sein Beitrag zu der Verletzung der Markenrechte darauf beschränkt, dass er die Lagerhalle für einen Kunden angemietet sowie Mitarbeiter zur Verfügung gestellt hat, um die markenverletzende Ware einzulagern. Hierdurch hat der Lagerhalter sich an den markenrechtsverletzenden Handlungen des Reimporteurs der Waren willentlich und adäquat kausal als Hilfsperson beteiligt und hat zudem die Möglichkeit gehabt, diese Handlungen zu verhindern, indem er die Lagerhalle nicht zur Verfügung gestellt hätte.
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05. Januar 2012

„CANTUS VERLAG“

Beschluss des BPatG vom 24.11.2011, Az.: 30 W (pat) 539/10 Der Bezeichnung "CANTUS VERLAG" stehen für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen keine Schutzhindernisse entgegen. Dem lateinischen Wort "Cantus" - übersetzt mit "Gesang, Melodie, Musik" kann zwar in Verbindung mit "Verlag" ein beschreibender Hinweis auf Waren und Dienstleistungen einen Musik-Verlages entnommen werden. Allerdings ist Latein eine tote Sprache; eine Schutzfähigkeit kann in diesem Fall nur verneint werden, wenn der Begriff in den deutschen Sprachschatz übergegangen ist, oder von den angesprochenen Verkehrskreisen Kenntnisse über diese Sprachen erwartet werden können. Dies ist hier aber nicht der Fall.
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30. Dezember 2011

„EuroShop“

Beschluss des BPatG vom 14.12.2011, Az.: 29 W (pat) 3/11

Das Wort-/Bildzeichen "EuroShop" ist nicht eintragbar. Da "Euro" auf Europa betreffende Waren verweist und "Shop" der englische Begriff für Geschäft ist, hat der Wortbestandteil des Zeichens eine lediglich beschreibende Wirkung. Visuell wird das Zeichen in weißer Schrift auf rotem Untergrund dargestellt. Dies gehört jedoch zu den werbeüblichen Gestaltungsmitteln und reicht ebenfalls nicht für eine Schutzfähigkeit aus.
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