Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10
Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.