Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

28. Dezember 2011

Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10

Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.
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22. Dezember 2011

„RAUMSIGNATUREN“

Beschluss des BPatG vom 30.11.2011, Az.: 26 W (pat) 48/11

Das Zeichen "RAUMSIGNATUREN" bezeichnet die individuelle Charakteristik eines Raumes, die maßgeblich zur unbewusst wahrgenommenen Raumwirkung beiträgt. Die Bezeichnung „RAUMSIGNATUREN“ vermag mithin die Bestimmung der angemeldeten Waren und der Dienstleistungen – Möbel und Wohntextilien - zu bezeichnen und ist deshalb freihaltebedürftig. In der genannten Bedeutung ist der Begriff „RAUMSIGNATUREN“ zumindest den angesprochenen Fachverkehrskreisen für Innenraumgestaltung und Innenarchitektur bekannt, auf deren Verständnis es ankommt. Einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wird der angesprochene Verkehr der Bestimmungsangabe „RAUMSIGNATUREN“ daher nicht entnehmen.
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22. Dezember 2011

„Tex Mex“ – Hinweis auf Texas und Mexiko?

Beschluss des BPatG vom 17.11.2011, Az.: 25 W (pat) 82/11

Der Marke "Tex Mex" fehlt nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Nachdem die Anmelderin bei den beanspruchten Automaten mit zahlungspflichtigen Leistungen dadurch eingeschränkt hat, dass Automaten zur Herstellung, Darbietung von Speisen oder Getränken ausgenommen sind, ist im Sachzusammenhang eine beschreibende Sachaussage nicht mehr zu bejahen.
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19. Dezember 2011

„WIESN-EDEL“

Beschluss des BPatG vom 16.11.2011, Az.: 26 W (pat) 110/10

Der Wortmarke "WIESN-EDEL" fehlt, nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die nunmehr noch beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht die Zeichen als Hinweis auf Produkte, die mit Volksfesten in Verbindung stehen und von edler Beschaffenheit sind. Da die angemeldeten Waren nicht typischerweise auf Volksfesten angeboten werden, versteht der relevante Verkehr die Marke als einen Herkunftshinweis.
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19. Dezember 2011

Lipotears vs. HYPOTEARS

Beschluss des BPatG vom 08.12.2011, Az.: 25 W (pat) 28/10

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen "Lipotears" und "HYPOTEARS". Aufgrund der klanglichen und schriftbildlichen Unterschiede der Zeichenanfänge wird der erforderliche Zeichenabstand eingehalten. 
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16. Dezember 2011

„Vaters Leckerbissen“

Beschluss des BPatG vom 18.11.2011, Az.: 28 W (pat) 508/10 Der Wortfolge „Vaters Leckerbissen“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht den Begriff als einen anpreisenden Sachhinweis darauf, dass es sich bei den angebotenen Waren um besonders wohlschmeckende Produkte handelt, die sich in erster Linie an Väter richten.
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16. Dezember 2011

„Küchenzauber“

Beschluss des BPatG vom 23.11.2011, Az.: 29 W (pat) 196/10

Der Wortkombination "Küchenzauber" fehlt für einen Teil der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen jegliche Unterscheidungskraft. In seiner Gesamtbedeutung kann das Zeichen "Küchenzauber" von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres als werblich anpreisender Sachhinweis auf Küchenräume, Küchenmöbel, in Küchen zum Einsatz kommende Gegenstände oder die Zubereitung von Speisen verstanden werden, die in ihren Eigenschaften und Wirkungen zauberhaft, also faszinierend oder reizvoll sind.
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16. Dezember 2011

„Brautzauber“

Beschluss des BPatG vom 10.11.2011, Az.: 30 W (pat) 62/10 Dem Zeichen „Brautzauber“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum versteht die Bezeichnung als einen Hinweis auf eine anziehende Ausstrahlung einer Braut und nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen. Zudem wird das Wort „Brautzauber“ vielfach im Zusammenhang Waren und Dienstleistungen verwendet, die die Aufmachung einer Braut am Tag der Eheschließung betreffen.
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30. November 2011

„Das ist meine Apotheke“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.06.2011, Az.: 30 W (pat) 547/10

Dem Werbeslogan "Das ist meine Apotheke" fehlt für die angemeldeten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Wortfolge „Das ist meine Apotheke“ nicht als auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Zeichen auffassen, sondern lediglich als einen werbemäßigen Sachhinweis. Die angemeldete Wortfolge vermittelt für sämtliche angemeldeten Dienstleistungen eine rein werblich anpreisende Sachaussage, denn diese Dienstleistungen werden von Apothekern angeboten oder betreffen die berufliche Betätigung von Apothekern oder stehen in engem Bezug hierzu. 
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30. November 2011

„Frühstückskreis“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 27.10.2011, Az.: 30 W (pat) 523/11 Dem Zeichen „Frühstückskreis“ fehlt für die beanspruchte Dienstleistung „Ernährungsberatung“ jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortkombination wird zum einen als ein Begriff für eine Personengruppe, die sich zusammenfindet, um gemeinsam zu frühstücken, verstanden. Zum anderen wird die Bezeichnung vom Verkehr als grafische Darstellung geeigneter Lebensmittel für ein gesundes und ausgewogenes Frühstück verwendet. Der angesprochene Verkehr versteht die Bezeichnung nicht als Marke, sondern als einen beschreibenden Sachhinweis auf die Tätigkeit eines Ernährungsberaters.
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