Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentitel und einer Internetdomain
Werktitel im Sinn des § 5 Abs. 3 MarkenG sind in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt, es muss also die Gefahr bestehen, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält. Nur ausnahmsweise kann hier von einer Gefahr mittelbarer Verwechslungen ausgegangen werden, wenn angenommen werden kann, dass der Verkehr den Werktitel mit der Vorstellung einer betrieblichen Herkunft verbindet. Dies kommt in Betracht bei periodisch erscheinenden Drucktiteln oder Filmserien.

