11. Juni 2015

„Ich bin dann mal weg.de“ ist dann mal weg

Wanderer wanert mit einem Gehstock in der rechten Hand und einem großen blauen Rucksack auf einem Feldweg zwischen grünen Wiesen
Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 100/14

Wirbt ein Reiseunternehmen mit dem Titel eines bekannten Bestsellers unter Anfügung lediglich des Domain-Zusatzes „.de“, so können dadurch Titelschutzrechte verletzt werden. Zwar handelt es sich bei dem konkreten Titel „Ich bin dann mal weg“ des Autors Hape Kerkeling um eine allgemeingültige Redewendung; für den Titelschutz kommt es allerdings lediglich darauf an, dass der Titel zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken geeignet ist. Hinzu kommt, dass das Buch einem bedeutenden Teil des angesprochenen inländischen Publikums bekannt ist und diese Bekanntheit auch zum Zeitpunkt der Nutzung des Werbeslogans bestand. Nicht zuletzt aus diesem Grund war dessen Nutzung unzulässig und ist somit zu unterlassen.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Verschleierung des Werbecharakters einer Kontaktanzeige führt zum Wettbewerbsverstoß

Lesebrille liegt auf einer Zeitung, die bei einer Kontaktanzeige aufeschlagen ist. Auf die erste Kontaktanzeige 'Für Ihn' zeit die Spitze eines Kugelschreibers
Urteil des LG Frankenthal vom 13.01.2015, Az.: 1 HK O 14/14

Ein Inserat einer gewerblichen Partnervermittlung, bei der nur gegen Zahlung einer „Gebühr“ eine Kontaktaufnahme möglich ist, muss als solches auch erkennbar sein und darf nicht als Kontaktanzeige getarnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Rubrik erscheint, in der auch Kontaktanzeigen von Privaten veröffentlicht werden. Kann der Leser den gewerblichen Charakter der Anzeige nicht erkennen, liegt eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit einer Rezeptsammelstelle im Eingangsbereich eines Supermarktes

Rezept auf weißem Untergrund
Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2015, Az.: 4 U 53/15

Betreibt eine Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen, so handelt es sich bei dieser Einrichtung um eine Rezeptsammelstelle und nicht um eine sogenannte „Pick-Up-Stelle“, die sich vielmehr dadurch auszeichnet, dass dort Medikamente lediglich abgeholt werden können. Das Betreiben einer Rezeptsammelstelle ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bestellten Medikamente nicht versandt werden, sondern vom Kunden entweder abgeholt werden können oder sonst von einem Boten ausgeliefert werden.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Online-Maklervertrag kann widerrufen werden

Haus-Symbol, das für Immobilie stehen soll erscheint auf einem Screen. Mann in Anzug und Krawatte berührt dieses Symbol
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.06.2014, Az.: I-7 U 37/13

Ein Maklervertrag der Online geschlossen wurde, unterliegt dem Fernabsatzrecht und kann vom Verbraucher widerrufen werden. Der Vertrag stellt einen Vertrag über eine Dienstleistung dar und ist kein vom Anwendungsbereich des Fernabsatzes ausgenommener Vertrag über die Veräußerung von Grundstücken.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit von Werbenachrichten bei Anwendung des Single-Opt-In-Verfahrens

Spam-Nachrichten, die gekennzeichnet in Form von Briefen durch einen Laptop beim Adressaten landen
Beschluss des AG Hamburg vom 05.05.2014, Az.: 5 C 78/12

Werden Werbenachrichten an den Nutzer einer Online-Partnervermittlung gesendet, so kann dies nur zulässig sein, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Erfolgt im Rahmen solch einer Plattform allerdings die Erstellung eines Basis-Profils lediglich anhand der Angabe einer Email-Adresse, der Vergabe eines Passwortes sowie eines ca. 20 Minuten umfassenden Persönlichkeitstests, so ist diese Vorgehensweise nicht geeignet, rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten zu unterbinden. Deshalb muss in solch einem Fall zusätzlich durch eine geeignete Maßnahme - wie durch das sog. Double-Opt-In-Verfahren- sichergestellt werden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in Form einer aktiven Bestätigung tatsächlich vorliegt.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

silbernes Paragraphenzeichen in dreidimensionaler Form auf weißem Untergrund
Urteil des OLG Köln vom 10.04.2015, Az.: 6 U 149/14

Die Abgabe einer vollstreckbaren notariellen Unterlassungserklärung alleine reicht nicht aus, um auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu antworten um dadurch die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Die Wiederholungsgefahr entfällt bei einer notariellen Unterwerfungsklage nicht bereits mit der Aushändigung, sondern erst mit Zustellung des Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO.

Die Erwirkung eines solchen Androhungsbeschlusses stellt im Verhältnis zur Erhebung einer Hauptsacheklage i.d.R. einen einfacheren Weg zur Erlangung eines durchsetzbaren Vollstreckungstitels dar. Für eine Hauptsacheklage kann es infolgedesssen an dem Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn wie in dem vorliegenden Fall der Antragsgegner im Rahmen eines laufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens die Bestimmung einer Frist zur Hauptsache nach § 826 Abs. 1 ZPO beantragt.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Zulässige Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Verbandsnamen

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.04.2015, Az.: 6 U 35/15

Die beschreibende Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens innerhalb eines Verbandsnamens (hier: "Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der XVZ") stellt keine Unternehmenskennzeichenverletzung dar. Es ist bereits fraglich, ob darin eine Benutzung der fremden Marke zu sehen ist. Der Verband kann sich jedoch auf die Schutzschranke des § 23 Nr. 3 MarkenG berufen, die es erlaubt, eine fremde geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung zu benutzen, soweit diese Benutzung notwendig und nicht sittenwidrig ist.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Fehlende Kennzeichnung nach dem Elektrogesetz kein Wettbewerbsverstoß

Schwarzes Mülltonensymbol, das rot durchgestrichen ist
Urteil des OLG Köln vom 20.02.2014, Az.: 6 U 118/14

Die fehlende Kennzeichnung eines Elektrogerätes (hier Kopfhörer) mit dem Symbol der "durchgestrichenen Tonne" nach § 7 S. 2 ElektroG, welches den Verbraucher darauf hinweist, dieses Gerät nicht über die kommunale Abfalltonne zu entsorgen, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich dabei nicht um eine Marktverhaltensregel nach § 4 Nr. 11 UWG, die den Schutz der Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern bezweckt, sondern lediglich um das Ziel, eine ökologisch effektive Abfallbewirtschaftung zu erreichen, welche das Allgemeininteresse an einem effektiven Umweltschutz betrifft.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Ein Zeitungsstapel mit 12 Zeitungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 07.04.2015, Az.: 7 W 49/15

Das Urteil, das eine Beschlussverfügung bestätigt, muss dem Antragsgegner zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung erneut zugestellt werden, wenn es gegenüber dem bestätigenden Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält. Ändert sich im Rahmen des Urteils jedoch lediglich die Wohnanschrift des Antragsstellers oder wird diese erstmals ergänzt, so ist diese Änderung nicht wesentlich.

Weiterlesen
08. Juni 2015 Top-Urteil

12-jähriger haftet bei Einsichtsfähigkeit persönlich wegen Filesharings

Junge liegt auf dem Boden, vor ihm ein Tablet
Urteil des LG Bielefeld vom 04.03.2015, Az.: 4 O 211/14

Ein 12-jähriger, der an einer Internettauschbörse teilnimmt und dabei ein Computerspiel mehrmals in die Tauschbörse hochlädt, kann persönlich wegen Filesharings zur Haftung gezogen werden. Wurde der Minderjährige von seinen Eltern über die Gefahren der Internetnutzung aufgeklärt und konnte er die Folgen seines Handelns erkennen, so liegt die nötige Einsichtsfähigkeit vor. Bezüglich der Rechtsverletzung fällt dem 12-jährigen Gymnasiasten ein Verschulden jedenfalls in Form von Fahrlässigkeit zur Last.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a