03. März 2022

Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise unionsrechtswidrig

Hasskommentare an Laptop
Pressemitteilung des VG Köln zu den Beschlüssen vom 01.03.2022, Az.: 6 L 1277/21 und 6 L 1354/21

In zwei Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln hat dieses entschieden, dass zentrale Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen Unionsrecht verstoßen und daher in den Verfahren nicht anwendbar sind. Insbesondere § 3a NetzDG, welcher Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, ihnen gemeldete Beiträge auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Straftaten zu überprüfen, verstoße gegen das Unionsrecht. Denn der Gesetzgeber habe bei Einführung des § 3a NetzDG gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip verstoßen, wonach sich die rechtlichen Anforderungen an einen in der EU ansässigen Anbieter elektronischer Dienste nach dem Recht seines Sitzstaates richten.

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02. März 2022

Auch scharf formulierte Kritik ist nicht rechtswidrig

Bewertung mit einem Stern auf blauem Hintergrund
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 16.02.2022, Az.: 9 U 134/21

Ein Immobilienmakler ging vor Gericht gegen eine kritische Internetbewertung über ihn selbst vor. In dieser wurde er u.a. als „arrogant und wenig hilfsbereit“ beschrieben. Das OLG entschied jedoch, dass diese Bewertung nicht rechtwidrig sei. Es handelte sich bei der Bewertung um eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit geschützt ist und diese hat bei einer Interessenabwägung gegenüber dem Schutz des sozialen Geltungsanspruchs des Maklers überwogen. Außerdem sei laut Gericht zu bedenken, dass der Makler aktiv den Auftritt im Online-Bewertungsportal gesucht hat, weswegen Kritik in gewissen Maßen auch „ertragen“ werden muss.

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23. Februar 2022 Top-Urteil

Irreführende Werbeangaben über zusammengesetzte Garantie

Eine Hand hält eine Sprechblase mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.11.2021, Az.: 6 U 121/21

Die Betreiberin einer Internetplattform, die gewerbliche Verkäufer und Käufer von generalüberholten Elektrogeräten zusammenbringt, warb mit einer Garantie von 36 Monaten. Ein durchschnittlicher Verbraucher erwartet danach eine selbstständige Garantie von 36 Monaten durch die Betreiberin der großen Plattform. Tatsächlich setzt sich diese allerdings aus der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten durch den Verkäufer und einer erst im Anschluss daran startenden Garantie von 12 Monaten durch die Plattform selbst zusammen. Das erschwert die Abwicklung bei Mängeln für den Käufer rechtlich und tatsächlich sehr, zumal dieser nun auch das Risiko einer möglichen Insolvenz des kleineren Verkäufers tragen muss. Die Werbung ist somit irreführend, woran auch das Angebot einer „Streitschlichtung“ durch die Plattform-Betreiberin nichts ändert. Das OLG Frankfurt würde die Werbung nur dann als zulässig bewerten, wenn durch einen Sternchenverweis auf nähere Modalitäten hingewiesen werden würde.

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22. Februar 2022

Cookiedienst Vereinbarkeit mit DSGVO nicht im Eilverfahren beurteilbar

Cookie auf einer Laptop-Tastatur
Beschluss des VGH Hessen vom 17.01.2022, Az.: 10 B 2486/21

Der Antragsteller, der sich gegen die Nutzung von Cookies im Rahmen einer Website wendet, besitzt keinen Anordnungsgrund. Er begehrt mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Regelung, die der im Klageverfahren zu erlangenden Regelung gleichkäme, so dass hierin eine jedenfalls zeitweilige Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen ist.

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16. Februar 2022

Facebook erhält kein Recht auf Löschung der Kommentare eines Nutzers

Urteil des OLG Celle vom 20.01.2022, Az.: 13 U 84/19

Ein Facebook-Nutzer hatte unter einem Artikel über das Abtreibungsgesetz in New York kommentiert: „die Amis sind einfach nur pervers, und haben spaß am morden echt furchtbar“, und unter einem Bericht über einen Vorfall mit einem Asylbewerber: „umfahren“. Facebook hatte daraufhin diese Beiträge gelöscht und das Konto des Nutzers gesperrt, wogegen der Nutzer gerichtlich vorging. In der zweiten Instanz hat nun das OLG Celle entscheiden, dass diese Klage teilweise begründet ist, denn der Entfernungsvorbehalt der Nr. 3.2 der Nutzungsbedingungen i.V.m. Teil III Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards von Facebook sei unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Daraus ergibt sich allerdings keine so gravierende Vertragslücke, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre, eine ergänzende Vertragsauslegung, aus der sich ein Recht auf Löschung der Beiträge ergibt, kommt in diesem konkreten Fall mithin ebenfalls nicht in Betracht. Auch der aus § 242 BGB hergeleitete Rückgewährseinwand kann nicht geltend gemacht werden.

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14. Februar 2022

Dauerhafte Kontensperre bei Versenden von CEI-Fotos

Vorhängeschloss umgeben von Daten
Urteil des LG München I vom 31.01.2022, Az.: 42 O 4307/1

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass ein soziales Netzwerk das Benutzerkonto eines Users, welcher Fotos mit CEI-Inhalt versendet, sofort und dauerhaft sperren kann. Durch das Versenden der Fotos mit CEI („Child Exploitative Imagery“) -Inhalt über ein soziales Netzwerk besteht die Gefahr der multiplen Weiterverbreitung, die auf digitalem Wege einfach erfolgen kann. Dem sozialen Netzwerk ist es deshalb in dieser Situation nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis mit dem User aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der User die Fotos nicht öffentlich verbreitet, sondern in einer privaten Mitteilung an eine dritte Person versendet.

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10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

Emoticons in rot, gelb, grün
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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10. Februar 2022

Verarbeitung von sensiblen Daten im Asylverfahren erlaubt

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Beschluss des VG Berlin vom 17.01.2022, Az.: 3 L 664/21 A

Ein Bundesamt, das einem Asylantragssteller im Zuge eines den Flüchtlingsstatus betreffenden Widerrufsverfahrens eine Mitwirkungsaufforderung erteilt, darf in dessen Rahmen sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dies gilt auch in Fällen, bei denen der Adressat aufgefordert wird, Belege einer Konversion zu einer anderen Religion oder Engagements in einer Glaubensgemeinde vorzulegen. Die Mitwirkungsaufforderung und die anschließende Verarbeitung der Daten sind mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Im Einzelnen betonte das Gericht, dass es dem Bundesamt ohne die Verarbeitung dieser Daten kaum möglich wäre, eine Prüfung von Widerrufsvoraussetzungen vorzunehmen. Folglich sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. g) DSGVO gegeben.

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10. Februar 2022

Keine Ansprüche von Webseiten-Betreibern gegen „Ad-Blocker“-Anbieter

Mann tippt auf Laptop mit Adblock Zeichen
Urteil des LG Hamburg 8. Zivilkammer vom 14.01.2022, Az.: 308 O 130/19

Gegen die Vertreiber von "Ad-Blockern" können keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche, die entsprechenden Browser-Plugins anzubieten, geltend gemacht werden. Die Vertreiber unterliegen auch keiner Auskunftspflicht bezüglich Downloadzahlen oder Anzahl der Nutzer von "Ad-Blockern" gegenüber den betroffenen Webseiten-Betreibern. Es liegt in diesen Fällen keine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Umarbeitung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen i.S.d. §§ 69a, 69c Nr. 1 und 2 UrhG vor. Das Gericht führt zur Begründung näher aus, dass die Vorgänge, die durch die entsprechenden Browser-Plugins hervorgerufen werden und dazu führen, dass Werbung ausgeblendet wird, keine seitens der Webseite übermittelten Daten ändert. Vielmehr sei dies als Eingriff in den Ablauf des Programms zu werten, was jedoch nicht von § 69c Nr. 2 UrhG erfasst ist, sodass urheberrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind.

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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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