Autokauf bei eBay: „Da Privatverkauf keine Garantie und Gewährleistung“
Pressemitteilung Nr. 47/10 des AG München zum Urteil vom 11.12.2009, Az.: 122 C 6879/09
Privatverkäufer können auf der Plattform eBay grundsätzlich Garantie oder Gewährleistung ausschließen. Das verkaufte Produkt muss jedoch die in der Auktion zugesicherten Eigenschaften innehaben. Stellt sich für den Käufer nach Beendigung der Auktion und somit nach Vertragsschluss heraus, dass das gekaufte Produkt die zugesicherte Beschaffenheit nicht erfüllt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne zunächst eine Nachbesserung fordern zu müssen. Die Berufung des Verkäufers auf seinen Gewährleistungsausschluss ist unzulässig.
