Keine wettbewerbsbeschränkende Absprache durch Drohanruf
Schokoladenmaus nicht gemeinschaftsmarkentauglich
Bei Süßwaren sind tierische und tierähnliche Darstellungen üblich und dem Verbraucher bekannt. Er nimmt sie nicht als Herkunftsbeleg wahr, wenn sie nicht durch besondere Merkmale hervortreten. Die dreidimensionale Form einer Schokoladenmaus, ohne besondere individuelle Eigenheiten ist daher nicht unterscheidungskräftig und von der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis
Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08
Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.Rabattgutschein beim Bücherkauf kein Verstoß gegen Buchpreisbindung
Zum Beteiligungsrecht nationaler Wettbewerbsbehörden in Beschwerdeverfahren
Recht am Bild gilt auch bei öffentlich zugänglichen Gebäuden
Auch eine öffentlich-rechtliche Stiftung hat als Grundeigentümerin ein Recht darauf die gewerbliche Nutzung von Bildern ihrer Gebäude zu untersagen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Bilder vom Grundstück der Eigentümerin aus aufgenommen wurden, da diese das Recht hat zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen jemand das Grundstück betreten darf. Dies gilt auch, wenn die Stiftung die Grundstücke der Öffentlichkeit zugänglich machen soll, da die Anfertigung gewerblich genutzter Bilder in dieser Aufgabe nicht enthalten ist.
Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf
Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10
Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.Autoradio begründet für Selbständige Rundfunkgebührenpflicht
Für ein in einem Kfz bereitgehaltenes Radio besteht grundsätzlich eine gesonderte Rundfunkgebührenpflicht, wenn ein selbständig tätiger Kfz-Nutzer sein Fahrzeug für die Fahrt zu seiner Betriebsstätte nutzt. Es besteht keine Gebührenfreiheit, da dies eine Nutzung zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit darstellt.
Zur Zulässigkeit von negativen Bewertungen auf eBay
Pressemitteilung Nr. 53/2010 zum Urteil des AG München vom 16.12.2009, Az.: 142 C 18225/09
Negative Bewertungen auf der Online-Plattform eBay sind grundsätzlich dann zulässig, wenn sie bloße Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Bewertungen die lediglich unwahre Behauptungen, bloße Schmähkritik oder gar Beleidigungen enthalten, müssen jedoch nicht hingenommen werden und stellen bei gewerblichen Händlern sogar einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
