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25. Januar 2011 Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2010, Az.: 1 Ws 29/09 Betreiber sog. Abo-Fallen, also Webseiten die für ein anscheinend kostenloses Angebot dann in AGBs und Fußnoten versteckte Gebühren verlangen, können sich des Betruges strafbar machen. Soweit Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung einer Webseite nicht leicht erkennbar sind, kann hieraus die Absicht des Webseitenbetreibers abgeleitet werden, den größten Teil der betroffenen Verbraucher über die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen.
Weiterlesen 25. Januar 2011 Beschluss des BPatG vom 01.12.2010, Az.: 29 W (pat) 161/10 Die Wortmarke "gelbgewinnt" besteht zwar aus einfach deutbaren Bestandteilen, ist jedoch in ihrer Gesamtform nicht Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs. Auch können die Bedeutungen der Wörter "gelb" und "gewinnt" sowie die Verbindung aus beiden auf vielerlei Art verstanden und interpretiert werden. Dieser verständnisnotwendige Interpretationsraum begründet die Unterscheidungskraft und Markentauglichkeit von "gelbgewinnt".
Weiterlesen 25. Januar 2011 Urteil des EuG vom 24.11.2010, Az.: T- 137/09 Wird während eines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke das geltend gemachte Recht von der Widerspruchsführerin auf einen Dritten übertragen, so ist im Beschwerdeverfahren die Beschwerdekammer des HABM befugt, die Beschwerdeberechtigung des Erwerbers zu prüfen.
Sie darf die Beschwerde aber nicht deshalb als unzulässig zurückweisen, weil der Erwerber den Nachweis über seinen Rechtserwerb im Widerspruchsverfahren nicht ordnungsgemäß geführt hat.Vielmehr muss der Erwerber Gelegenheit bekommen, entsprechende Nachweise einzureichen oder eingereichte Nachweise zu vervollständigen.
Weiterlesen 25. Januar 2011 Beschluss des BPatG vom 27.12.2010, Az.: 27 W (pat) 541/10 Die Bezeichnung "Lineas" ist für gewisse Dienstleistungen nicht beschreibend zu verstehen. Die Bezeichnung vermittelt in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen keine unmittelbare Information. Mit dem Begriff „Lineas“ verbinden Verbraucher weder eine bestimmte gleichmäßige Leistung noch fassen sie ihn als allgemeine Beschreibung auf. Unter der Bezeichnung „Lineas“ wird man daher auch nicht bloße Angaben über mögliche Merkmale bestimmter Dienstleistungen auffassen. Da die Bezeichnung somit als Herkunftshinweis verstanden werden kann, entbehrt diese nicht jeglicher Unterscheidungskraft.
Weiterlesen 24. Januar 2011 Urteil des AG Magdeburg vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09Bei einer Filesharing-Angelegenheit wurde der Streitwert für die "Brockhaus Enzyklopädie multimedial" im Rahmen einer Gebührenklage auf 30.000 EUR festgesetzt und der Klägerseite die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 853,00 EUR zugesprochen. Insbesondere wurde durch das Gericht nicht beanstandet, dass die Klägerin als Schadensersatz den doppelten Verkaufspreis der "Brockhaus Enzyklopädie multimedial", nämlich 3.275,58 EUR, geltend gemacht hat.
Weiterlesen 24. Januar 2011 Urteil des LG Düsseldorf vom 24.11.2010, Az.: 12 O 521/09 Dem in seinen Rechten durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes in sog. Tauschbörsen verletzten Rechteinhaber steht es grundsätzlich frei, den ihm gegen den Verletzer zustehenden Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie gem. § 97 II S.3 UrhG zu berechnen. Danach steht dem Rechteinhaber eine Lizenzvergütung in der Höhe zu, welche bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages zwischen zwei vernünftigen Parteien als angemessene Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Schätzungsgrundlage kann dabei der GEMA-Tarif VR-W I herangezogen werden.
Weiterlesen 24. Januar 2011 Beschluss des VG Saarlouis vom 02.12.2010, Az.: 6 L 654/10 In Auseinandersetzung mit der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielstaatsvertrag hat das VG Saarlouis entschieden, dass die Untersagung von Sportwetten in dem betreffenden Fall jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig war. Selbst wenn das Sportwettmonopol europarechtswidrig sei, blieben die übrigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages anwendbar und die Veranstaltung von Sportwetten genehmigungspflichtig.
Weiterlesen 24. Januar 2011 Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 11/08 a) Eine Verwertungsgesellschaft hat die von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechte nach § 11 Abs. 1, § 12 UrhWG nur denjenigen zu angemessenen Bedingungen einzuräumen, die diese zumindest auch für eigene Nutzungshandlungen benötigen. Sie muss die Nutzungsrechte dagegen nicht denjenigen einräumen, die diese ausschließlich auf Dritte weiterübertragen möchten.
b) Hat eine Verwertungsgesellschaft einen Tarif für einen Nutzungsvorgang aufgestellt, der mehrere Nutzungshandlungen umfasst, so ist sie gegenüber Vereinigungen, deren Mitglieder keine der von diesem Tarif erfassten Nutzungshandlungen selbst vornehmen, nicht nach § 12 UrhWG zum Abschluss eines Gesamtvertrages über diesen Tarif verpflichtet.
c) Die GEMA-Tarife VR-OD 2 und VR-OD 3 für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten erfassen allein das Aufnehmen und Aufbereiten von Musikstücken durch Nutzer oder im Auftrag von Nutzern, die beabsichtigen, diese Musikdateien anschließend selbst öffentlich zugänglich zu machen. Nutzer, die nicht selbst Musikstücke in Musikabrufdiensten anbieten, können den Tarif der Beklagten für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten daher auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn sie diese Musikstücke für eine Nutzung in Musikabrufdiensten aufnehmen und aufbereiten.
Weiterlesen 24. Januar 2011 Urteil des OLG Köln vom 19.03.2010, Az.: 6 U 180/09 Der Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domainnamens kann nur verlangt werden, wenn jede Belegung der zugehörigen Webseite notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung erfüllt. Der streitgegenständliche Domainname "www.dsds-news.de" führt nicht mit jeder Benutzung zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen "DSDS" der Fernsehsendung.
Weiterlesen 24. Januar 2011 Beschluss des BGH vom 10.06.2010, Az.: I ZB 39/09 Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem angemeldeten Zeichen ist die Eintragung vielmehr nur zu versagen, wenn es gerade auch in seiner Gesamtheit die Voraussetzungen eines Schutzhindernisses erfüllt.
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