19. August 2010

Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig

Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07

Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
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18. August 2010

Murks bleibt Murks

Urteil des OLG Hamm vom 11.05.2010, Az.: I-4 U 14/10 Ein Presseartikel, der sich kritisch mit einem Produkt auseinandersetzt und dieses als "Murks des Monats" darstellt, begründet an sich noch keine Schadensersatzpflicht. Nach Ansicht des OLG Hamm besteht weder ein Schadensersatzanspruch aus Wettbewerbs- noch aus Deliktsrecht, denn der fragliche Artikel sei als eine Presseveröffentlichung zu qualifizieren, die nach den Gesamtumständen nicht darauf gerichtet war, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen der Verbraucher den eigenen oder fremden Absatz zu fördern. Zudem habe die Klägerin nicht ausreichend vorgetragen und belegt, dass der Aussagegehalt der Äußerung falsch ist.
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18. August 2010

Irreführende Werbung bei Buch-Nachdruck

Urteil des OLG Köln vom 11.06.2010, Az.: 6 U 23/10

Ein Verleger darf bei inhaltlich und im Format zum Teil veränderter Neuauflage eines Buches nicht mit Aussagen werben, die geeignet sind, Fehlvorstellungen über den wahren Inhalt des Buches im Vergleich zum Originalwerk hervorzurufen. Konkret wurde die Neuausgabe eines berühmten Bildbandes von Helmut Newton beworben, welche jedoch in reduziertem Format herausgegeben und in dem 74 Bilder durch andere Motive ersetzt wurden. Das OLG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Verleger dahingehend, dass die Verwendung von sechs Werbeaussagen, wie z.B. "Wiederauferstehung des Buches", unzulässig sei, durch welche die Kaufinteressenten auf die völlige inhaltliche Identität von Original- und Neuausgabe schließen können.
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17. August 2010

Formfleisch ist kein Vorderschinken

Beschluss des VG Kassel vom 28.06.2010, Az.: 5 L 208/10.KS Wird ein Formfleischerzeugnis mit "Vorderschinkenteile" beschrieben, ist es irreführend, wenn das Wort "Teile" in kleinerer Schrift erscheint als das Wort "Vorderschinken". Enthält das so beschriebene Formfleischerzeugnis nur einen Fleischanteil von 54 Prozent, ist die Bezeichnung als "Vorderschinkenteile" unabhängig von der Schriftgröße irreführend, da der Eindruck entsteht, das bezeichnete Produkt bestünde vollständig aus Vorderschinken.
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16. August 2010

Sanierungsgeld zahlt der Verursacher

Urteil des LG Mannheim vom 23.04.2010, Az.: 7 O 346/08 Kart Sanierungsgeldbestimmungen in der Satzung einer Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind unwirksam, wenn sie einen beteiligten Versicherungsnehmer unverhältnismäßig benachteiligen. Der Versicherungsnehmer ist dann unangemessen benachteiligt, wenn bei der Erhebung des Sanierungsgeldes die Verursachungsbeiträge der Beteiligten nicht berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist, in welchem Umfang die Beteiligten zur Entstehung des Mehrbedarfes beigetragen haben, der durch die Erhebung von Sanierungsgeld aufgefangen werden muss.
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16. August 2010

Nicht jede Verwendung eines fremden Patents ist auch eine Verletzung

Urteil des LG Mannheim vom 12.02.2010, Az.: 7 O 84/09 Wendet ein Ausführungsverfahren nur unwesentliche Elemente eines fremden Verfahrens an, wird das fremde Verfahrenspatent nicht verletzt. Unwesentlich sind Elemente, die nicht zum Leistungsergebnis des geschützten Verfahrens beitragen, sondern nur dessen Objekt sind. Der Verwender eines fremden Patents verletzt dieses in subjektiver Hinsicht nur, wenn er gegen eine Rechtspflicht verstößt, die dem Schutz des Patents dient.
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13. August 2010

Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Haushaltslampen

Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09

Beim Anbieten von mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen müssen verschiedene Pflichtangaben, u.a. die Energieeffizienzklasse und der Lichtstrom, angegeben werden. Mit Netzspannung betrieben sind dabei alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden.
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13. August 2010

Fotos aus Gutachten ohne Einwilligung nicht ins Internet

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 68/08

Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.
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12. August 2010

Preisnachlass nur für Vorratsware

Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 195/07 Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Vergünstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig - hier am Tage der Werbung - gewährt wird.
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12. August 2010

„amazing discoveries“ entdeckt Eintragungshindernis

Beschluss des BPatG vom 01.12.2009, Az.: 27 W (pat) 220/09

Für Waren und Dienstleistungen im Bereich der Unterhaltung und Fortbildung ist die Marke "amazing discoveries" nicht eintragungsfähig, da sie einen für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen beschreibenden Begriffsinhalt hat, der aus - für einen maßgeblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise verständlichen - einfachen Wörtern des englischen Grundwortschatzes besteht. Für die Schutzunfähigkeit reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann. Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage.
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