12. August 2010

Unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.03.2010, Az.: I-6 U 38/09

Wenn in einer AGB-Klausel vom Wortlaut her nicht ausdrücklich von einem "Verzicht" oder "Einverständnis" des Kunden mit dem Wegfall einer bestimmten Sorgfaltspflicht die Rede ist und diese lediglich als eine einschränkende Leistungsbeschreibung formuliert ist, kann darin ein unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht gesehen werden. Dies gilt erst recht, wenn durch die sprachliche Formulierung beim Kunden fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu der gegenständlichen Sorgfaltspflicht grundsätzlich nicht besteht.
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12. August 2010

Kauf auf Probe und danach Widerrufsrecht

Urteil des OLG Hamm vom 02.03.2010, Az.:4 U 208/09 Wird eine Regelung eines Kaufs auf Probe, der durch Billigung oder spätestens nach 14 Tagen bindend wird, einer an sich ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ohne weitere Hinweise vorangestellt, wird die Widerrufsbelehrung dadurch undeutlich, wenn in dieser für den Fristbeginn nur auf die Billigung abgestellt wird.  Der Verbraucher kann dadurch nicht erkennen kann, dass beide Fristen hintereinander geschaltet sind. Für Verbraucher, die keine ausdrückliche Billigung der Ware ausgesprochen haben, ist unklar, dass die Widerrufsfrist spätestens nach Ablauf von 14 Tagen beginnt, da dann eine Billigung als erteilt gilt.  Weiter müssen Angaben zu Mehrwertsteuer und Versandkosten in unmittelbarer und sichtbarer Nähe zum Preis erfolgen. Finden sich entsprechende Angaben erst am Schluss der Angebotsseite nach weiterem Informationsmaterial, verstößt dies gegen die Preisangabenverordnung.
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12. August 2010

Schadensersatzanspruch bei vorzeitiger Beendigung einer Online-Auktion

Urteil des AG Gummersbach vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10

Bei vorzeitigem Beenden einer eBay-Auktion kommt zwischen dem Bieter des höchsten Gebots und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer kann sich auf eine Anfechtung berufen. Dem Bieter steht damit grundsätzlich ein Anspruch auf die Ware oder bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung ein Schadensersatzanspruch zu.
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12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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12. August 2010

„Der beste Powerkurs aller Zeiten“

Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 W 175/10

Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussauge nach § 5 UWG ist, wie der angesprochene Verkehrskreis die beanstandete Werbung versteht. Auszugehen ist hierbei von dem Wortsinn der Werbeaussage. In der Bewerbung eines Sprachkurses mit dem Spruch "Der beste Powerkurs aller Zeiten" ist keine Alleinstellungsbehauptung zu sehen. Der angesprochene Verbraucher erkennt vielmehr, dass es sich um eine zulässige werbetypische und reklamehafte Anpreisung handelt.
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12. August 2010

Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung

Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08

Die Geltendmachung einer Vielzahl von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Mandant aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer und einem Rechtsanwalt ganz vom Kostenrisiko freigestellt wird, der Mandant dabei jedoch von anfallenden Vertragsstrafen profitiert. Ein solches Modell der Rechtsverfolgung lässt vermuten, dass Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Klägers und seines Rechtsanwaltes.
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12. August 2010

Zu den Anforderungen an eine Aufforderung zur Leistung

Urteil des BGH vom 25.03.2010, Az.: VII ZR 224/08

Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken. Wird ein Software-System geschuldet, so ist es ausreichend, wenn allein die fehlende Funktionalität beanstandet wird. Mangels Sachkunde ist der Besteller häufig nicht in der Lage, die konkreten Defizite aufzuführen.
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12. August 2010

Klageerhebung via Email nicht ausreichend zur Fristwahrung

Beschluss des VG Minden vom 17.06.2010, Az.: 12 L 212/10

Eine E-Mail stellt kein zur Fristwahrung geeignetes Mittel dar, da sich ihr nicht mit der gebotenen Sicherheit entnehmen lässt, ob sie vollständig und richtig ist, und ob sie tatsächlich von dem in ihr angegebenen Urheber stammt. Von der ernsthaften und authentischen Einlegung des Rechtsbehelfs ist grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn die Klageschrift eigenhändig unterschrieben ist. Bei den anerkannten Ausnahmen (Telefax, Fernschreiben, Telegramm) lässt sich dagegen die Identität des Absenders auf Grund der beim Empfänger erstellten Urkunde eindeutig bestimmen.
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12. August 2010

„POWER BALL“ – Verantwortlichkeit eines Unternehmens von Suchmaschinenergebnissen

Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
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12. August 2010

Friedliche Demo darf von der Polizei nicht gefilmt werden

Urteil des VG Berlin vom 05.07.2010, Az.: VG 1 K 905.09

Die Polizei darf eine friedliche Demonstration auch dann nicht filmen, wenn dies bloß zur Lenkung und Leitung des Einsatzes geschieht und die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Auch eine solche Vorgehensweise stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist eine solche Videoüberwachung rechtswidrig.
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