16. Juni 2010

Ordnungsgeld gegen Sharehostdienstleister

Beschluss des LG Hamburg vom 09.03.2010, Az.: 308 O 536/09

Bei einem Verstoß gegen eine Verbotsverfügung, bestimmte Musikaufnahmen nicht öffentlich zugänglich zu machen, sind an eine ausreichende Überwachung sehr strenge Anforderungen zu stellen. Der Sharehoster muss alles Erforderliche unternehmen, damit die Tonaufnahmen nicht wieder veröffentlicht werden, insbesondere muss er im Einzelnen darlegen, wann, wie und was unternommen wurde, um eine erneute Rechtsverletzung zu verhindern. Bei einem erstmaligen Verstoß ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 € angemessen.
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16. Juni 2010

Tippgeber oder schon Vermittler?

Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2010, Az. 408 O 95/09


Ein bekannter Kaffeehändler bietet online u.a. auch verschiedene Finanzangebote und Versicherungen an. Die Verträge werden bei Kundeninteresse von einem eingetragenen Versicherungsvertreter vermittelt und geschlossen. Für die Beurteilung einer Vermittlereigenschaft kommt es auch darauf an, inwieweit der Anbieter aus der Sicht des Kunden in die konkrete Vertragsanbahnung eingebunden ist und wer aus seiner Sicht der Vermittler ist. Da der Kaffeehändler unter seiner Marke dem Kunden den Abschluss konkreter Versicherungsprodukte mit nur von ihm gewährten Konditionen ermöglicht und die Verträge direkt online abgeschlossen werden können, ist dieser als Versicherungsvermittler anzusehen. Ein bloßer Tippgeber ziele nicht auf die Abgabe einer konkreten Willenserklärung ab, sondern nenne nur Abschlussmöglichkeiten.
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16. Juni 2010

„Schmeckt wie frische Frucht“ nicht irreführend

Urteil des OLG Köln vom 18.09.2010, Az.: 6 U 57/09

Die Werbeaussage, ein Brotaufstrich schmecke wie frische Frucht, nimmt Bezug auf den Geschmack des Produkts, nicht auf dessen Herstellung. Der Verbraucher sieht darin keinen Anhaltspunkt, dass dies auf der Verwendung frischer Früchte anstelle zuvor tiefgekühlter Früchte beruht. Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird ohnehin nicht davon ausgehen, dass sich bei Brotaufstrichen, welche das ganze Jahr über in den Regalen der Supermärkte zu finden sind, trotz der jahreszeitlich begrenzten Erntezeit immerfort Produkte finden, die aus frisch verarbeiteten Früchten erstellt worden sind. Da der Geschmack nicht objektiv nachprüfbar ist und es daher bereits an Angaben von Tatsachen fehlt, über die der Verbraucher getäuscht werden soll, ist die streitgegenständliche Werbeaussage nicht irreführend.
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16. Juni 2010

Arzneimittelwerbung ohne Angaben

Urteil des OLG Stuttgart vom 30.07.2009, Az.: 2 U 4/09

Auch eine Werbung auf einem Lastkraftwagen mit dem Slogan "Erkältung? Da gibt´s doch was von ..." und der in Form ihrer Verpackung abgebildeten Arzneimittel, muss die für vorgeschriebenen Pflichtangaben sowie den Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“ enthalten. Durch die Erwähnung einer überschaubaren Anzahl von Präparaten steht die Absatzförderung der Mittel im Vordergrund. Ferner beinhaltet die Werbung eine Aussage über die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung der Präparate.
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16. Juni 2010

Höchstgrenzen für Roaminggebühren in der EU zulässig

Urteil des EuGH vom 08.06.2010, Az.: C-58/08

Seit Ende 2008 werden die Roamingkosten in europäischen Mobilfunknetzen durch die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments reguliert. Alle ankommenden und abgehenden Anrufe wie auch Textnachrichten dürfen eine bestimmte preisliche Obergrenze nicht überschreiten. Der gemeinschaftliche Gesetzgeber sah sich dazu deswegen veranlasst, da zwischen den Mobilfunknetzbetreibern auf international-europäischer Ebene kaum wirksamer Wettbewerb vorherrschte und der Endkunde in seiner Rechnung mit hohen Aufschlägen rechnen musste. Der EuGH entschied nun, dass die Verordnung rechtmäßig ist.
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16. Juni 2010

Vorratsdaten nicht rückwirkend unverwertbar

Beschluss des OLG Hamm vom 13.04.2010, Az.: 3 Ws 140/10

Aus der Entscheidung des BVerfG vom 02.03.2010 (Az.: 1 BvR 256/08), dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, geht kein Beweisverwertungsverbot für bereits erhobene Daten hervor. Da die Daten zum Zeitpunkt der Erhebung auf einer Rechtsgrundlage beruhten, muss sich ihr Bestand auch ins Strafverfahren erstrecken. Die Nichtigkeit dieser Ermächtigungsgrundlage entfaltet nur Wirkung für die Zukunft.
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16. Juni 2010

„Tschüss Bauch!“ – Irreführende Werbung mit Schlankheitsgürtel

Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 02.06.2010, Az.: 22 O 514/10
Ein Fitnessstudio warb in Printmedien mit einem Trainingsgürtel „Slim Belly“, der „8,6 cm weniger Bauchumfang in vier Wochen“ bescheren soll. In der Kampagne wurde jedoch nicht erwähnt, dass zusätzlich ein Ausdauertraining erforderlich ist. Auch im Verfahren konnte die Studiobetreiberin die alleinige Wirkung des Gürtels nicht nachweisen, so dass die Werbung daher irreführend ist.
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16. Juni 2010

Unterstellung von Rechtsradikalismus ohne Beweise ist nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Urteil des LG Würzburg vom 19.05.2010, Az.: 21 O 179/10     In einem Internetforum bezeichnete der Beklagte den Kläger mehrfach als rechtsradikal. Da der Kläger als Anwalt und in Vereinen tätig war, musste er um seinen Ruf fürchten. Dies stellt einen Eingriff in sein Recht auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität dar, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist. Da es sich um nicht nachgewiesene Tatsachenbehauptungen handelte, stellen diese Äußerungen einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist.
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15. Juni 2010

Werbung mit Testergebnissen – wenn, dann richtig

Beschluss des LG Düsseldorf vom 26.03.2010, Az.: 38 O 1/10

Erhält ein Produkt in zwei Vergleichstests jeweils exakt dieselbe Endbewertung wie vergleichbare Konkurrenzprodukte, ist eine Werbung des Hersteller für sein Produkt als „Besten seiner Gruppe“ sowie als „Award winner 2008“ irreführend und wettbewerbswidrig, wenn der Test kein Produkt zum Gruppenbesten kürte.
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15. Juni 2010

Erweiterte Haftung des Portalbetreibers

Urteil des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07

Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte, wie vorliegend bei "chefkoch.de" Rezepte und Bilder einstellen können, kann für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften haften, wenn er sich die Inhalte zu eigen macht. Dies gilt dann, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, Bilder brandet und sich kommerzielle Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumen lässt. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen.
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