„it.wood“ doch eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 19.01.2010, Az.: 27 W (pat) 105/09
Die farbige (rot/grau) Wort- Bildmarke "it.wood" ist unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig. Man verneint nicht automatisch bei jeder Kombination der Abkürzung "it" mit einem Produkt die Unterscheidungskraft in Bezug auf Computer-Software. "wood" (Holz) hat keinen Bezug zur Computer-Software, so dass die Wort- Bildmarke "it.wood" unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig ist, so das BPatG.Wer wird Millionär?
Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 8/07
a) Beschränkt sich der eine Bildveröffentlichung begleitende Text in einer Presseveröffentlichung darauf, einen beliebigen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. In diesem Fall muss das Veröffentlichungsinteresse der Presse hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, etwa des Schutzes am eigenen Bildnis, zurücktreten, wenn der Eingriff in dieses Recht hinreichend schwer wiegt.b) Bei der Abwägung zwischen dem Schutz des durch eine Bildveröffentlichung Betroffenen und dem von der Presse wahrgenommenen Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlen schutzwürdige Belange des Presseorgans, wenn die Veröffentlichung ausschließlich den Geschäftsinteressen des Presseorgans dient, weil das Bildnis der prominenten Person nur verwendet wird, um deren Werbewert auszunutzen.
c) Zu den Voraussetzungen, unter denen mit dem Bildnis einer prominenten Person auf dem Titelbild einer Zeitschrift geworben werden darf.
Abofallen: Erstattung angefallener Rechtsanwaltskosten durch Betreiber
Urteil des LG Mannheim vom 14.01.2010, Az.: 10 S 53/09
Zwischen einem Abofallenbetreiber und dem Nutzer kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, da durch die Aufmachung der Seiten für den Benutzer der Eindruck eines kostenlosen Angebots entsteht und dieser nicht mit versteckten Kosten rechnen muss. Der Nutzer kann zur Abwehr unberechtigter Forderungen des Betreibers anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die durch die Vertretung entstandenen Kosten gegenüber dem Abofallenbetreiber einfordern.Lateinischer Begriff „PROVISUS“ nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 27.01.2010, Az.: 30 W (pat) 41/08
Die Bezeichnung "PROVISUS" ist als lateinischer Begriff in der Bedeutung "Sehkraft, Vor-/Fürsorge" eine beschreibende Angabe für "Dienstleistungen eines Arztes, Durchführung medizinischer und klinischer Untersuchungen,..." und damit für diese Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Ein Kennzeichen ist von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Fage stehenden Waren/ Dienstleistungen bezeichnet. Für ein Freihaltebedürfnis kommt es hinsichtlich ärztlicher Dienstleistungen nicht darauf an, ob weite Teile der Endabnehmer den beschreibenden Charakter eines lateinischen Begriffs verstehen, da Latein in diesem Bereich nach wie vor Fremdsprache ist. Ähnliche Voreintragungen führen nicht zu einer Selbstbindung der Eintragungsstelle, da die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens- sondern eine Rechtsfage ist.„weg.de“ und „mcweg.de“
Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az.: 6 U 141/09
Bei den Wort-Bildmarken "weg.de" und "mcweg.de" besteht, trotz geringer Ähnlichkeit der Zeichen, keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr. Insbesondere liegt bei "weg.de", trotz dekorativen Bildelements, keine erhöhte Kennzeichnungskraft vor.Kennzeichnungspflichten bei verpackten Backwaren
Pressemitteilung Nr. 3/2010 zum Urteil des VG Koblenz vom 21.01.2010, Az.: 1 K 1036/09.KO
Ein Unternehmen, das in der Abwesenheit der Kunden ofenfrische Gebäckstücke verpackt und anschließend in einem Supermarkt anbietet, muss aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Vergleichsmöglichkeit für den Kunden auf der Verpackung die Gewichtsangabe der Gebäckstücke angeben. Während nämlich beim Kauf loser Gebäckstücke der Käufer die Anzahl und das Produkt noch selber bestimmen kann, wird ihm beim Kauf von fertig verpackten Stücken das Produkt und die Menge bereits vom Verkäufer vorgegeben.Glücksspiel oder Rätsel: Der Millionengewinn
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 16.04.2009, Az.: 222 C 2911/08
Ob Rätsel, Glücksspiel oder Quiz - wer vertreibt sich nicht gerne die Zeit mit derartigen Spielen. Und wenn es dabei noch Geld zu gewinnen gibt - umso besser! Nicht umsonst zählen Rate- und Wissensshows im Fernsehen nach wie vor zum beliebten Unterhaltungsprogramm. Aber auch im Internet stellen zahlreiche Anbieter entsprechende Seiten zur Verfügung, auf welchen dem Nutzer gegen Beantwortung von Fragen ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wird. Schade nur, dass einem der Freizeitspaß allzu oft getrübt wird.Klage gegen Postmindestlohnverordnung erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 5/2010 zum Urteil des BVerwG vom 28.01.2010, Az.: 8 C 19.09
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die am 01.01.2008 in Kraft getretene Postmindestlohnverordnung die Kläger in ihren Rechten verletzt. Mangels Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde das nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten. Damit ist die Klage gegen die Verordnung erfolgreich.Luftige Bonuspunkte
Pressemitteilung Nr. 21/2010 zum Urteil des BGH vom 28.01.2010, Az.: Xa ZR 37/09
Bei einem Flugprämienprogramm konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln und innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets einlösen. Das Flugunternehmen behielt sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen. Die Gutschrift der Bonuspunkte ist aber der Sache nach ein bei Flugbuchung vereinbarter Rabatt, so der BGH. Deshalb stellt die Verfallsklausel eine unbillige Benachteiligung des Reisenden dar und ist daher unzulässig.
