27. Januar 2010

Haftung des Verbrauchers für Dritte im Mobilfunkvertrag

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az.: 6 U 119/09

Klauseln, wonach der Kunde Verbindungsgebühren zu zahlen hat, die durch die Nutzung unbefugter Dritter anfallen, sind wirksam. Der Verbraucher haftet nämlich für alle in seinen Risikobereich fallende Kosten und Schäden. Damit ist er auch zur Zahlung der Nutzungsentgelte verpflichtet, die zwischen Verlust und der entsprechenden Meldung an den Mobilfunkanbieter anfallen.
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26. Januar 2010

Werbung für eine CFD-Handelsplattform unter der Lupe

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09

Wirbt ein Unternehmen mit der Aussage "Erste Europäische CFD-Börse" und einer börslichen Überwachung dieser Handelsplattform, erwartet gerade der nicht sachkundige Interessent die Möglichkeit zur Anlagentätigung im Rahmen eines multilateral agierenden Finanzmarktes unter einer hoheitlichen Überwachung durch die Börse. Werden auf der Handelsplattform jedoch lediglich Produkte eines einzigen Anbieters angeboten und erfolgt keine hoheitliche Überwachung handelt der Anbieter irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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26. Januar 2010

Walter-Sedlmayr-Mord: Zur Benennung von verurteilten Straftätern in Online-Archiven

Urteil des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08

Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden. Wir veröffentlichten bereits Mitte Dezember letzten Jahres die Pressemitteilung des BGH, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.
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25. Januar 2010

Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.11.2009, Az.: 6 U 130/09

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob vorprozessuale Patentanwaltskosten erstattungsfähig sind. Aus Sicht des OLG Frankfurt am Main ist diese Sachlage nicht mit der Erstattung im Prozess entstandener Patentanwaltskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahren vergleichbar. Es sei nicht ausreichend, wenn der Patentanwalt sich auf die Überprüfung der markenrechtlichen Bewertung des Rechtsanwalts beschränke; vielmehr müsse er Tätigkeiten ausführen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören, damit seine Kosten erstattungsfähig seien.
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25. Januar 2010

Titelgewinn – Schenkungsvertrag nicht formgebunden

Urteil des BGH vom 28.05.2009, Az.: Xa ZR 9/08

Wer eine Zuwendung für den Fall zusagt, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, auf das der Zuwendungsempfänger hinarbeiten soll (hier: Gewinn einer Meisterschaft durch die von dem Zuwendungsempfänger trainierte Mannschaft), verspricht keine belohnende Schenkung, sondern eine Gegenleistung für das Bemühen des Zuwendungsempfängers um die Herbeiführung des Ereignisses.
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25. Januar 2010

„Zu Tisch in…“ nicht in allen Bereichen unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 16.10.2009,  Az.: 26 W (pat) 30/09

Die Eintragungsfähigkeit der Marke "zu Tisch in..." wurde mangels Unterscheidungskraft von dem BPatG teilweise abgelehnt. Die Wortfolge "zu Tisch" ist eine gebräuchliche Redewendung für die Einnahme einer Mahlzeit. Der Verkehrskreis ordnet daher der Wortfolge den für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt "Tischgewohnheiten unterschiedlicher Regionen" zu. Eine Eintragung für Dienstleistung Beherbergung und Verpflegung von Gästen wurde daher abgelehnt. Für andere Waren und Dienstleistungsklassen, etwa Büroartikel, wurde die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke "zu Tisch in..." vom BPatG bejaht.
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25. Januar 2010

LIFE und LIFE BLOG sind sich zu ähnlich

Urteil des EuGH vom 20.01.2010, Az.: T-460/07

Die Wortzeichen LIFE und LIFE BLOG sind aufgrund einer umfassenden Beurteilung als ähnlich zu bewerten. Den bestehenden Unterschieden tritt entgegen, dass das Element LIFE beiden Zeichen gemein ist, zudem die ältere Marke exakt wiedergibt. Auch der Grad der Ähnlichkeit der für die Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen ist hinreichend hoch, da die angemeldeten Klassen der neueren Marke nahezu vollständig in den der älteren aufgehen. Daher besteht bei den betroffenen Verkehrskreisen Verwechslungsgefahr.
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25. Januar 2010

Internet für den Betriebsrat im Betrieb

Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008, Az.: 17 TaBV 607/08

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat im Bereich der Kommunikationsmittel einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen. Das Internet ist eine allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle, die im Rahmen der Betriebsratstätigkeit für eine aktuelle und entwicklungsorientierte Arbeit erforderlich ist. Im vorliegenden Fall entstehen dem Arbeitgeber auch keine weiteren Kosten, da der Personalcomputer des Betriebsrats für das Internet, das bereits die Geschäftsführung nutzt, nur freigeschaltet werden müsste.
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25. Januar 2010

Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der „Preselection“-Option

Beschluss des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 124/08

In der Werbung für eine Telefon-Flatrate, bei welcher die Nutzung von Preselection-Angeboten nicht möglich ist und auch auf diese Einschränkung nicht hingewiesen wird, ist nicht zwangsläufig ein irreführender Wettbewerbsverstoß zu sehen. Da der Kunde mit der beworbenen Flatrate Festnetzgespräche auch in Netze von Drittanbietern "umsonst" führen kann, ist die Möglichkeit der Nutzung von kostenpflichtigen Preselection Telefongesprächen für einen durchschnittlich interessierten Kunden wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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25. Januar 2010

Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Rückabwicklung

Urteil des AG Köln vom 05.11.2009, Az.: 137 C 304/09

Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein im Internet erworbenes Auto verlangt der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises und macht seinen Anspruch per Klage geltend. Bei gegenseitig verpflichtenden Verträgen sowie deren Rückabwicklung ist kein einheitlicher Erfüllungsort zu bejahen. Der Ort, an dem Erfüllung, also die Rückzahlung, zu verlangen ist, ist nach § 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des verklagten Verkäufers. Daraus folgt auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
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