21. Januar 2010

Keine „Lotuswäsche“ für Autos

Beschluss des BPatG vom 22.06.2009, Az.: 26 W (pat) 4/08

Die Wortmarke "Lotuswäsche" hat bezüglich der Klasse "Reinigung und Pflege von Kraftfahrzeugen" (Nummer 37) lediglich rein beschreibenden Charakter und ist damit nicht eintragungsfähig. Der Wortanfang "Lotus" weise auf den sog. Lotuseffekt hin: darunter versteht der durchschnittliche Verbraucher, "dass Schmutz zusammen mit Wasser von den Oberflächen des Kraftfahrzeugs abperlt und das Fahrzeug auf diese Weise länger sauber bleibt", so das BPatG. Damit liegt ein rein beschreibender Hinweis auf eine Kraftfahrzeugwäsche mit Lotuseffekt vor, womit die Wortmarke nicht eintragungsfähig ist.
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21. Januar 2010

„Willkürliche“ Kostenverteilung in Wettbewerbsstreitigkeiten

Beschluss des BVerfG vom 17.11.2009, Az.: 1 BvR 1964/09

Die Kosten eines Rechtsstreits sind gemäß der Zivilprozessordnung gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen, wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt. Gibt ein Wettbewerber jedoch wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung Anlass für ein wettbewerbsrechtliches Verfahren und wird dieser antragsgemäß verurteilt, sind ihm auch die ganzen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Eine Teilauferlegung der Kosten, obwohl hierfür keine Gründe ersichtlich sind, ist als "willkürlich" anzusehen und verletzt den Obsiegenden in seinen Rechten aus Art. 3 Grundgesetz.
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20. Januar 2010

Drin ist, was drauf steht! – Zumindest sollte es das

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.10.2009, Az.: 12 O 328/09

Ein Internethändler, der Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung vertreibt, wurde vom Landgericht Düsseldorf verurteilt, nicht mehr unlautere Werbeaussagen zu benutzen. Dem Prozess ging eine Abmahnung gegen den Beklagten voraus, in welchem dem Händler vorgeworfen wurde, das von ihm vertriebene Produkt weise nicht die Wirkungen auf, die von ihm angepreist wurden. Er warb unter anderem damit, dass die Inhaltsstoffes des Speisepilzes Maitake das körpereigene Immunsystem auf natürliche Weise fördern und damit die Abwehrkräfte stärken würde. Das LG Düsseldorf entschied, dass beim Verkauf von Lebensmitteln eine gesundheitsbezoge Werbung nur dann zulässig ist, wenn die beworbenen Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Diese Vorgabe hielt der Verurteile nicht ein.
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20. Januar 2010

Prominent! – Das Recht am eigenen Bild

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.12.2009, Az.: 7 U 90/06

Bei Abbildungen von Prominenten, kann eine Einwilligung der abgebildeten Person entbehrlich sein, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG). Nach der Revisionsentscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichtes musste ein bekannter deutscher Journalist und Fernsehmoderator hinnehmen, dass er auf dem Titelblatt einer Rätselzeitschrift abgebildet wurde. Zur Begründung führte das Gericht an, dass aufgrund der hohen Prominenz des Klägers ein überragendes Informations- und Unterhaltungsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Somit genießt der Schutz der Pressefreiheit, auf welche sich der Beklagte beruft, Vorrang gegenüber dem Bildnisrecht des Klägers.
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20. Januar 2010

Zur Richtigkeit von Garantieerklärungen

Urteil des Hanseatisches OLG Hamburg vom 29.11.2009, Az.: 3 U 23/09

Neben den Anforderungen hinsichtlich Abfassung und Inhalt einer Garantieerklärung regelt der § 477 Abs. 1 BGB auch das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG. Eine unselbstständige Garantie, die Teil eines Verkaufsangebotes bei Ebay ist, muss den Anforderungen an Abfassung und Inhalt des § 477 Abs. 1 BGB entsprechen. Eine unvollständige Belehrung im Kaufangebot über die Garantie stellt einen Verstoß gegen § 4 Nr.11 UWG dar.
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19. Januar 2010

„Solange der Vorrat reicht!“

Urteil des BGH vom 18.06.2009, Az.: I ZR 224/06

Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
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19. Januar 2010

Anwaltskostenvereinbarungen normalerweise nicht sittenwidrig

Urteil des OLG Celle vom 18.11.2009, Az.: 3 U 115/09

Eine vom gesetzlichen Anspruch abweichende Honorarvereinbarung zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten ist nicht sittenwidrig, solange der ihr zugrundeliegende Stundensatz dies nicht ist, auch wenn die Gesamtforderung wesentlich höher als der gesetzliche Anspruch ist.
Sollten sich die Parteien über die abzurechnende Stundenzahl einigen und aufgrund dieser Einigung eine Gesamtsumme bestimmen, gilt diese, sofern sie auf Basis der ursprünglichen Honorarvereinbarung getroffen wurde.
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19. Januar 2010

„Guazle“ allgemein nicht markenfähig

Beschluss des BPatg vom 17.12.2009, Az.: 25 W (pat) 49/09

Das Wort Guazle bedeutet im schwäbischen Dialekt soviel wie „Bonbon“ oder „Leckerei“, so dass entsprechend ein Freihaltungsbedürfnis für Lebensmittel besteht. Dem steht nicht entgegen, dass das Wort oder ähnliche Worte wie „Gutsle", "Gutsi" oder "Gutsel“ nur der süddeutschen Bevölkerung bekannt ist. Das Zeichen ist daher für die angemeldeten Waren rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig, so dass absolute Schutzhindernisse eine Markeneintragung ausschließen.
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19. Januar 2010

Fremde Federn stehen auch Eisbären nicht

Urteil des OLG Köln vom 15.01.2010, Az.: 6 U 131/09

Das Gestalten und Nutzen eines Verpackungsdesigns, das dem eines Konkurrenzanbieters gleicht, führt nicht zu einer Herkunftstäuschung, wenn die eigentlichen Produkt- und Herkunftskennzeichen deutlich erkennbar sind.
Allerdings kann dies ein unlauteres Ausnutzen der vom Mitbewerber durch eigene Anstrengungen erworbenen Wertschätzung darstellen und somit ein Wettbewerbsverstoß sein.
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19. Januar 2010

Einbringung von Eintragungsgründen im Markenverfahren

Beschluss des BPatG vom 17.12.2009, Az.: 25 W (pat) 65/08

Die Eintragung einer Markenbezeichnung ist keine Ermessensentscheidung und basiert rein auf der Gesetzeslage.Gründe die für eine Markeneintragung sprechen und auf die sich der Antrag stützen will müssen als Teil des Antrages eingebracht werden, ansonsten sind sie unbeachtlich. Hierzu zählen aber auch Begründungen aus Eintragsentscheidungen von Drittmarken.
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