15. Januar 2010

Unvollständige Preisangaben bei Preissuchmaschinen wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07 Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
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15. Januar 2010

Verfahrenskostenhilfe auch im Markenrecht

Beschluss des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZB 83/08

Auch im markenrechtlichen Verfahren besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das Versagen dieses Anspruches kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör zur Folge haben, wenn dadurch der Betroffene nicht in der Lage war Rechtsmittel geltend zu machen, die die Entscheidung des Gerichts beeinflussen hätten können.
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15. Januar 2010

Kraft hat gepetzt – Bußgeldverfahren gegen Kaffeeröster wegen Preisabsprachen

Wie das Bundeskartellamt mitteilte, gab der Lebensmittelriese Kraft Food Deutschland GmbH entscheidende Hinweise im Ermittlungsverfahren gegen die drei größten deutschen Kaffeeröster Melitta, Dallmayr und Tchibo. Erst kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskartellamt eine fast 160-Millionen-Euro schwere Strafe gegen die drei Kaffeeröster verhängt.
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15. Januar 2010

„Paracelsus“ nicht zu verwechseln mit „Paracalesus-Messe“

Beschluss des BPatG vom 08.10.2009 Az.: 30 W (pat) 52/08

Besteht eine Marke aus mehreren schwach kennzeichnenden Bestandteilen, so ist keines davon für den Vergleich mit anderen Marken herausragend. Ähnlichkeiten eines Bestandteiles mit einer anderen Marke begründen allein keine Verwechslungsgefahr. Nach Berücksichtigung der Warenähnlichkeit kann bei nicht überdurchschnittlicher Schutzwürdigkeit selbst bei teilweiser Gleichheit der Marken keine Verwechslungsgefahr bestehen.
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15. Januar 2010

Organisationsmängel begründen Wettbewerbsverstoß

Urteil des OLG Köln vom 08.01.2010, Az.: 6 U 106/09

Organisationsmängel im eigenen Unternehmen, die faktisch zu einem Nachteil eines Mitbewerbers führen, können als bewusste, zielgerichtete Behinderungen bewertet werden. Unterlässt es ein Unternehmen anzugeben, dass Anschlusseinstellungen notwendigerweise angepasst werden müssen, reicht dies zur Annahme eines Wettbewerbsverstoßes aus und begründet Verletzungsansprüche von Mitbewerbern.
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14. Januar 2010

Ohne „konkreten Anlass“ keine Berichterstattung

Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09 Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
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14. Januar 2010

Keine Aussagekraft bei „INFOLIVE“

Beschluss des BPatG vom 10.11.2009, Az.: 24 W (pat) 50/08
Das BPatG hob die Anmeldung der Marke "INFOLIVE" vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mangels hinreichender Unterscheidungskraft auf. Die Richter erkannten zwar, dass das englischsprachige Element "LIVE" ohne Mühe vom deutschsprachigen Publikum verstanden wird. Jedoch war die allgemein fehlende Aussage- und Kennzeichnungskraft der Marke für die beanspruchten Klassen ausschlaggebend für die Markenbeschlussaufhebung.
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13. Januar 2010

Kein Spiel mit „FreeLotto“

Beschluss des BPatG vom 08.12.2009, Az.: 33 W (pat) 135/07

Die Inhaberin der Marke "FreeLotto" hat erfolglos Beschwerde gegen die Löschung der Marke erhoben. Der Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft und sie habe eine beschreibende Funktion, so das BPatG. Der Markenname, der aus geläufigen Begriffen besteht und eine verständliche Gemeinaussage vermittelt, begründe eine Schutzfähigkeit auch nicht durch die verwendete Binnengroßschreibung der Marke. Des Weiteren ist der Markenname aufgrund der gewissen Unschärfe und des allgemeinen Sinngehalts schutzunfähig. Die Argumentation der Markeninhaberin, "FreeLotto" sei aufgrund seiner Eigenschaft als Fantasiebegriff nicht beschreibend und außerdem mehrdeutig, teilte das BPatG nicht. Unter dem Begriff der Unterscheidungskraft ist zu verstehen, dass die Marke geeignet sein muss, Waren oder Dienstleistungen einem Unternehmen zuzuordnen und sie von anderen Unternehmen zu differenzieren.
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13. Januar 2010

„Inavigation“ – Marke oder nicht?

Beschluss des BPatG vom 10.12.2009, Az.: 30 W (pat) 22/09

Nachdem die Anmeldung der Marke "Inavigation" vom Deutschen Patent- und Markenamt wegen mangelnder Unterscheidungskraft und des Bestehens eines Freihaltungsbedürfnisses abgelehnt wurde, kam es nach Beschwerde der Markenanmelderin aber dennoch zur Markeneintragung. Die Zusammensetzung aus "I" und "navigation" habe als Gesamtwort "Inavigation" keine beschreibende Funktion und somit fehle es auch nicht an der erforderlichen Unterscheidungskraft, so der 20. Senat des Bundespatentgerichts. Von der Eintragung ausgeschlossen sind solche Marken, die aussschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit, Bestimmung oder sonstiger Merkmale der Waren und Dienstleistungen dienen können, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Diese Voraussetzungen sind bei der Marke "Inavigation" allerdings nicht ersichtlich.
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13. Januar 2010

„EASTSIDE BERLIN“ vs. „East Side Gallery“

Beschluss des BPatG vom 08.01.2010, Az.: 29 W (pat) 18/09 Die Inhaber der Marke "EASTSIDE BERLIN" waren der Ansicht die zeitlich später eingetragene Marke "East Side Gallery" würde sich von "EASTSIDE BERLIN" nicht hinreichend unterscheiden und legten daher Widerspruch ein. Das BPatG teilte diese Ansicht jedoch nicht: Zwar erkannten die Richter die gleichen Elemente "EASTSIDE" und "East Side". Doch die beiden Marken unterscheiden sich durch ihre abweichenden Wortbestandteile "Gallery" und "BERLIN" klanglich, schriftbildlich und begrifflich. Eine Verwechslungsgefahr wurde nicht bejaht und somit die Beschwerde zurückgewiesen.
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