02. November 2009

Keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

Beschluss des KG Berlin vom 26.10.2009; Az.: 5 W 217/08

Liegt eine Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch mehrere rechtlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander agierender Gläubiger zur Geltendmachung von Rechten gegen denselben Wettbewerbsverstoß eines Gläubigers vor, so kann allein dadurch keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche angenommen werden. Der zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechtsanwalt kann das Vorgehen seiner Mandanten nur dann abstimmen, wenn diese ihn von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.
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02. November 2009

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung führt zu Schadensersatzpflicht

Urteil des AG Waldshut-Tiengen vom 30.10.2009, Az.: 3 C 207/09

Wird ein Gewerbetreibender mit unberechtigten Unterlassungsansprüchen konfrontiert, so liegt darin ein Einriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dabei ohne Grund gestört. Dies begründet einen Schadensersatzanspruch des Gewerbetreibenden von dem auch jene Kosten erfasst sind, die dem Gewerbetreibenden durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der gegen ihn gerichteten Ansprüche entstanden sind.
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02. November 2009

Räucherlachs – tiefgefroren oder aufgetaut?

Urteil des VG Stuttgart vom 16.07.2009, Az.: 4 K 4277/08

Fertig verpackter Räucherlachs ist dann mit der Angabe "aufgetaut" zu versehen, wenn die Unterlassung - nach allgemeiner Verkehrsauffassung - beim Verbraucher einen Irrtum herbeiführen würde. Bei fertig verpacktem Räucherlachs ist jedoch keine einheitliche Verkehrsauffassung auszumachen, da ein Gefrieren des Räucherlachses ausschließlich aus produktionstechischen Gründen, nicht zur Haltbarmachung erfolgt. Unterbleibt eine Kennzeichnung als "aufgetaut", so wird damit beim Verbraucher ein Irrtum erregt und deshalb gegen § 4 Abs. 5 LMKV verstoßen.
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02. November 2009

Unwahre und irreführende Lieferzeitangaben

Urteil des LG Hamburg vom 12.05.2009, Az.: 312 O 74/09

Das Bewerben von Produkten in einem Online-Shop als lieferbar ist dann irreführend, wenn das Produkt zu diesem Zeitpunkt weder vorrätig ist, noch innerhalb der ausgelobten Frist geliefert werden könnte. Insbesondere bei Angeboten im Internet erwartet der Verkehr, dass aufgrund der ständigen Aktualisierbarkeit die dort beworbene Ware auch tatsächlich lieferbar ist. Sind Zusagen über die Lieferbakeit nicht tagesaktuell, so rufen sie beim Verbraucher eine relevante Fehlvorstellung hervor, die zur Wettbewerbswidrigkeit führt.
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02. November 2009

Gutscheingewährung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zulässig?

Beschluss des LG Darmstadt vom 12.08.2009, Az.: 22 O 400/08

Ein Gutscheinmodell einer mit Drogeriemärkten verbundenen Apotheke, bei welchem der Kunde bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente über in den Drogeriemärkten ausliegende Freiumschläge einen Einkaufsgutschein über 3 € in der Drogerie erhält, verstößt weder gegen Wettbewerbsrecht, noch gegen Arzneimittelvorschriften oder gegen gesetzliche Preisvorschriften.
Das Modell ist nicht geeignet, den Kunden unsaschlich zu beeinflussen und eine Gesundheitsgefährdung zu bewirken, da die Gutscheine ausschließlich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewährt werden.
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30. Oktober 2009

Es ist doch nur ein Spiel!

Urteil des LG Köln vom 29.07.2009, Az.: 28 O 180/08

Begleitende und anleitende Bücher für Rollenspielen haben im Sinne des Urheberrechts den erforderlichen Werkcharakter als Sprachwerk, sie haben einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgehalt in Kombination mit der nötigen Gestaltungshöhe. Um festzustellen, ob eine unfreie Benutzung des Erstwerks vorliegt, müssen die Werke an den fraglichen Textstellen miteinander verglichen werden. Zwischen den streitgegenständlichen Bücher besteht auch kein Fortsetzungszusammenhang. Sollte dieselbe Quellbuchstruktur verwendet worden sein, so muss auch dies durch exakten Vergleich nachgewiesen werden.
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30. Oktober 2009

Verwechslungsgefahr: asonor und Adocor

Beschluss des BPatG vom 27.08.2009; Az.: 25 W (pat) 1/09

Beide Marken waren ursprünglich für die selbe Klasse eingetragen. Auch nachdem eine Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses von Adocor vorgenommen wurde, veranlasste das DPMA die Löschung von asonor. Das BPatG hat dies nun in seinem Beschluss bestätigt. Zwar räumt es ein, dass sich die Marken aufgrund der Verzeichnisbeschränkung nicht mehr auf identischen Waren begegnen können. Eine durchschnittliche Warenähnlichkeit im Zusammenspiel mit einem ähnlichen klanglichen Gesamteindruck reicht aber bereits aus, um die Verwechslungsgefahr zu bejahen.
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30. Oktober 2009

War es das T-Shirt oder war es das nicht?

Urteil des LG Düsseldorf vom 08.07.2009, Az.: 2a O 150/08

Die Lizenznehmerin einer Gemeinschaftsmarke ist zudem ermächtigt worden, Markenrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Um eine solche Verletzung aufzudecken, ist ein Testkauf durchgeführt worden. Im Etikett des gekauften weißen Damen-Tanktop soll die Buchstabenfolge TU eingestickt gewesen sein. Der Testkäufer kann sich nicht an das T-Shirt erinnern, daher kann er ein vorgelegtes T-Shirt nicht zweifelsfrei wiedererkennen. Die Bestätigung der Übereinstimmung kann auch nicht durch Inaugenscheinnahme erbracht werden.
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30. Oktober 2009

Gewinnspielsatzung teilweise rechtswidrig

Pressemitteilung des BayVGH vom 28.10.2009

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 28.10.2009, dass die Gewinnspielsatzung zum Teil rechtswidrig ist. So sind jene Vorschriften der Satzung rechtswidrig, die Zuschauer vor der wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen schützen sollen, ebenso wie die Vorschriften, welche den Veranstalter der Gewinnspielsendung dazu verpflichten, die Zeit für das Durchstellen eines Anrufers auf max. 30 Minuten und die gesamte Sendung auf max. 3 Stunden zu beschränken. Die für den Privatrundfunk geltende Satzung darf nicht auf Telemedien erstreckt werden.
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30. Oktober 2009

Keine Rechtsberatung in der Kfz-Werkstatt

Urteil des LG Aachen vom 12.05.2009, Az.: 41 O 1/09

Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit der Aussage "Schadensabwicklung mit allen Versicherungsgesellschaften" ist wettbewerbswidrig. Mit der Anzeige werden durch den Gesamtzusammenhang auch Rechtsdienstleistungen beworben. Dazu ist die Kfz-Werkstatt nicht befugt. Es dürfen allgemeine Auskünfte zur Schadensabwicklung erteilt werden; eine weitergehende rechtliche Prüfung bzw. Beratung im Rahmen eines Rundum-Services ist nicht erlaubt.
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