11. Januar 2010

Garantenpflicht, Betrug zu unterbinden

Urteil des BGH vom 17.07.2009, Az.: 5 StR 394/08

Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.
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11. Januar 2010

„Living surface“ ist eine beschreibende Angabe

Beschluss des BPatG vom 02.07.2009, Az.: 30 W (pat) 6/07

Der Eintragung der Wortfolge "living surface" stehen fehlende Unterscheidungskraft und die Einordnung als freihaltungsbedürftige beschreibende Angabe entgegen. Eine mögliche Übersetzung, lebendige Oberfläche, veranschaulicht, was die Wortfolge, die als Fachbegriff von verschiedenen Anbietern vielfältig verwendet wird, im Bereich des beweglichen Bildschirmbildes an Technik beschreibt. Daher ist eine Eintragung ausgeschlossen.
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11. Januar 2010

Käse in Blütenform III

Beschluss des BPatG vom 28.10.2009, Az.: 28 W (pat) 213/07

1. Eine bösgläubige Anmeldung setzt zwingend voraus, dass die fragliche Marke mit dem Zeichen, für das ein schutzwürdiger Besitzstand geltend gemacht wird, gleich oder jedenfalls zum Verwechseln ähnlich ist. Anderenfalls kann eine Sperrwirkung von vornherein nicht eintreten. Übereinstimmungen in funktionsbedingten und damit schutzunfähigen Gestaltungselementen von Formmarken können eine markenrechtlich relevante Ähnlichkeit nicht begründen.

2. Die Verwendung von Phantasiebegriffen, mit der funktionsbedingte Produktformen der Anschein einer willkürlichen und charakteristischen Gestaltung vermittelt werden soll, bleibt ohne Einfluss auf die Beurteilung ihrer Schutzfähigkeit.
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08. Januar 2010

„kicker“ ohne Fußball erfolgreich

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 52/06 Das Wort "kicker" ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht derart gebräuchlich, dass ein Freihaltungsbedürfnis von Seiten der Allgemeinheit besteht. Die Hauptverwendung des Wortes besteht in Verbindung mit Fußball oder dem gleichnamigen Magazin.
Deswegen hat der Begriff für generell Sportartikel und andere Warengruppen Markeneignung.

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08. Januar 2010

„kicker“ ohne Fußball erfolgreich

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 96/06 Das "kicker"-Logo ist generell als Markenkennzeichnung für Sportartikel und andere Warengruppen geeignet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff "kicker" nicht derart gebräuchlich, dass ein Freihaltungsbedürfnis von Seiten der Allgemeinheit besteht. Die Hauptverwendung des Wortes besteht in Verbindung mit Fußball oder dem gleichnamigen Magazin.
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08. Januar 2010

„medi“ kein prägender Markenbestandteil

Beschluss des BPatG vom 23.12.2009, Az.: 30 W (pat) 79/07 Im medizinischen Bereich ist der Wortbestandteil "medi" als Kurzhinweis auf das Medizinische zu sehen und damit kennzeichnungschwach. Somit prägen andere Aspekte einer Marke diese maßgeblich, während "medi" nur wenig Beachtung findet. Vor allem bei einer graphischen Ausgestaltung tritt diese in den Vordergrund und ein derartiger Kurzhinweis in den Hintergrund.
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08. Januar 2010

Keine selbstlose Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 30.12.2009 Az.: 25 W (pat) 76/05

Eine Werbeagentur handelt bösgläubig, wenn sie eine ausländische Marke im Inland in der Absicht registriert, Parallelimporteuren das Nutzen dieser Marke zu untersagen. Hier darf unterstellt werden, dass die Marke nicht als Teil einer Vorratsregistierung, sondern mit dem Grundgedanken des Weiterverkaufs an einzelne Dritte erworben wurde. Die Aussage der altruistischen Reservierung des Markennamens um den Wettbewerb zu fördern kommt nicht gegen die Vermutung an, dass mit der Registrierung wirtschaftliches Interesse verfolgt wird.
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08. Januar 2010

„Best Buy“ ist nur ein Slogan

Urteil des EuG vom 15.12.2009, Az.: T-476/08

Der angemeldeten Gemeinschaftsmarke "Best Buy" fehlt es an Unterscheidungskraft, daher kann sie nicht ins Markenregister eingetragen werden. Die Beurteilung der angemeldeten komplexen Marke richtet sich nach der Gesamtwahrnehmung des Zeichens. Der durchschnittliche Verbraucher schließt bei dem englischen Wortzeichen auf ein offensichtlich günstiges Verhältnis zwischen dem Preis der Ware und ihrem Verkehrswert. Zudem sehen maßgebende Verkehrskreise darin bloß eine Werbeformel oder einen Slogan.
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08. Januar 2010

Von wegen im Namen der Allgemeinheit!

Urteil des LG Hamburg vom 22.10.2009, Az.: 327 O 144/09

Verfolgt ein Verein Wettbewerbsverstöße im Bereich des Glücksspielrechts, so ist dies nach den hier vorliegenden Gesamtumständen rechtsmissbräuchlich, wenn die Verstöße der eigenen Mitglieder planmäßig geduldet werden. Auffällig ist die hohe Anzahl der Verfahren in kurzer Zeit und die fast ausschließliche Vorgehensweise gegen staatliche Anbieter. Das Interesse der Allgemeinheit, nicht dauerhaft rechtsmissbräuchlich im Namen des Gemeinschutzes vorzugehen, überwiegt gegenüber dem Ziel, Glücksspielsucht zu verhindern und zu bekämpfen sowie den Jugendschutz zu gewährleisten. Es fehlt daher an der Prozessführungsbefugnis und die Klage ist als unzulässig abzuweisen.
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