19. Oktober 2009

„Ich fühle mich von ihm betrogen“ als zulässige Meinungsäußerung

Urteil des LG Berlin vom 13.08.2009; Az.: 27 O 582/09

Die im Rahmen einer Berichterstattung über einen Bau-Prozess wiedergegebene Äußerung eines Beteiligten "Ich ... fühle mich von ihm betrogen..." stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar und ist als solche vom anderen Beteiligten hinzunehmen. Auch dass sich die Äußerung im konkreten Fall auf einen Gewerbetrieb bezieht, der Schutz nach § 823 I BGB genießt, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen, es handelt sich vielmehr noch um zulässige Gewerbekritik.
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19. Oktober 2009

Wettbewerbsverstoß bei fehlerhafter Belehrung über Widerrufsfolgen

Beschluss des KG Berlin vom 08.09.2009, Az.: 5 W 105/09

Unzureichende Belehrungen im Fernabsatz seitens des Unternehmers gegenüber Verbrauchern über Zahlungsfristen und die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware stellen eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Mitbewerbern dar und sind somit wettbewerbswidrig. Sämtliche erforderlichen Informationen können entsprechend des "Muster für die Widerrufsbelehrung" gemäß Anlage 2 zu § 14 I, III BGB-InfoV in knapper, präziser Weise, ohne Beeinträchtigung der Verständlichkeit wiedergegeben werden.
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19. Oktober 2009

Glücksspielwerbung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

Urteil des KG Berlin vom 30.03.2009, Az.: 24 U 145/08

Die Werbung mit dem sich im Jackpot befindlichen Höchstgewinnbetrag in einer blickfangmäßig herausstellenden Weise - beispielsweise durch blinkende Leuchtreklame - während die Hinweise auf Teilnahmeverbote und Suchtgefahren kaum wahrnehmbar in den Hintergrund treten, ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Möglichkeit, einen Lottoschein im Internet "spielerisch" auszufüllen, da der Schritt zum tatsächlichen Glücksspiel kleiner wird, wenn dies zuvor schon im Internet probiert werden konnte.
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19. Oktober 2009

„tell a friend“-Mails können das Persönlichkeitsrecht verletzen

Urteil des AG Berlin-Mitte vom 22.05.2009, Az.: 15 C 1006/09

Hält ein Online-Shop-Betreiber auf seiner Website eine vorformulierte Einladung bereit, mit welcher registrierte Mitglieder Bekannte einladen können, ebenfalls Mitglied zu werden und so das Angebot des Online-Shops wahrzunehmen, so ist er als Mitstörer verantwortlich. Beworben wird bei einer solchen Mail der Online-Shop an sich, unabhängig von seinem Warenangebot. Die unaufgeforderte Zusendung von Werbemails greift in das Persönlichkeitsrecht des Eingeladenen ein, erst recht, wenn der Online-Shop-Betreiber weitere Mails nachschickt.
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19. Oktober 2009

„Chiemgauer Ruhewald“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 30.04.2009, Az.: 30 W (pat) 61/08

Die angemeldete Marke ist eine die beanspruchende Dienstleitung beschreibende Angabe und als solche gemäß § 8 II Nr. 2 MarkenG nicht eintragungsfähig. Das Wort "Ruhewald" ist die gebräuchliche Bezeichnung für eine Bestattungsform unter Bäumen oder in einem Waldgelände. Das Wort "Chiemgauer" stellt hier eine auf den Ruhewald bezogene Ortsangabe dar. Schließlich fehlt es auch an der Unterscheidungskraft, da die Verkehrsanschauung die Bezeichnung "Chiemgauer Ruhewald" lediglich als einen beschreibenden Begriff betrachtet.
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19. Oktober 2009

Fehlende Angaben über Komplementär-GmbH bei Internetwerbung

Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 17.09.2009, Az.: 6 W 141/09

Fehlende Angaben einer KG, die im Internet für den Kauf von Automobilen wirbt, über die Firma ihrer Komplementär-GmbH sowie deren Geschäftsführer im Internet beeinflussen das Verbraucherverhalten nicht in relevanter Weise. Insbesondere ist nicht zu befürchten, dass ein Verbraucher durch die fehlenden Angaben eher zum Kauf bei der KG mit den fehlenden Angaben veranlasst wird. Eine spürbare Beeinträchtigung von Mitbewerberinteressen ist daher abzulehnen und ein Wettbewerbsverstoß in einem solchen Fall zu verneinen.
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16. Oktober 2009

Unterlassungserklärung „unter auflösender Bedingung“

Urteil des LG Bochum vom 01.09.2009, Az.: I-12 O 85/09

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben wird, ist wirksam. Hierunter kann nach unbefangener, situationsgerechte Betrachtung der abgegebenen Unterlassungserklärung nur der Fall verstanden werden, dass das zu unterlassende Verhalten sich später als rechtmäßig herausstellt.
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16. Oktober 2009

Die 2-Zeichen-Domains kommen: Neue Möglichkeiten bei Domainregistrierungen

Pressemitteilung der DENIC eG vom 15.10.2009

Wir berichteten bereits, dass die DENIC eG durch Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29. April 2008 (Az. 11 U 32/04) verpflichtet wurde die 2-Zeichen-Domain vw.de zuzulassen, eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Registrierungsstelle der DENIC eG entschied sich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dieser wies diese nun mit Beschluss vom 29. September 2009 zurück, so dass die Domain vw.de für Volkswagen registriert werden muss.

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15. Oktober 2009

Unterscheidungskraft von angemeldeten Marken

Beschluss des BPatG vom 29.09.2009, Az.: 25 W (pat) 68/08 Wer eine Marke anmelden will, muss dabei einige Vorschriften beachten. So darf eine Marke keine zu enge Ähnlichkeit zu einer Marke eines anderen Produkts aufweisen. Dabei kommt es für die Beurteilung der Markenähnlichkeit auf den Gesamteindruck der Vergleichsmarken an. Das Maß der Ähnlichkeit der verglichenen Zeichen wird durch Betrachtung von Klang, Schriftbild und dem Bedeutungsgehalt ermittelt.
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15. Oktober 2009

Gericht reduziert Streitwert von Ed Hardy-Abmahnung

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.08.2009, Az.: 2-06 S 10/09

Zahlt ein Abgemahnter wegen eines Verstoßes gegen das UrhG nicht die Abmahnkosten der gegnerischen Anwälte, werden diese in der Regel von dem Abmahnenden gerichtlich eingefordert. So auch geschehen in dem Fall, als ein Abgemahnter ohne Lizenz bei ebay ein gefälschtes Ed Hardy Tank-Top veräußerte. Die Klägerin mahnte ab, und stellte dem Beklagten die Abmahnkosten, gestützt auf die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach den §§ 677, 683 S.1, 670 BGB, in Rechnung. Durch diese GoA wollte sie nicht nur ihre Abmahnkosten erstattet bekommen, sondern für den Beklagten auch einen kostspieligen Prozess vermeiden. Dazu berechtigt war die Klägerin aufgrund der ihr zustehenden Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG. Allerdings setzte das LG Frankfurt in der Berufung den Streitwert von 30.000 € auf 10.000 € herab.

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