09. September 2009

Kostentragung im Widerspruchsverfahren

Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07 Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

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08. September 2009

Lizenz an Wahrnehmungsgesellschaft auf Verwaltungsgebiet beschränkt

Urteil des LG Mannheim vom 07.11.2008, Az.: 7 O 224/08 Kart

Ausländischen Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften eingeräumte Rechte beschränken sich auf das Verwaltungsgebiet der Gesellschaft. Diese Regelung ist auch mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, wenn Gegenstand der Einräumung nur die Wahrnehmung der Rechte an den im Gebiet der Gesellschaft bestehenden nationalen Urheberrechten ist und somit keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt wird. Im Falle der Nichtbeachtung der Beschränkung kann die Gesellschaft als Störerin in Anspruch genommen werden.
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08. September 2009

Internetportal für Amateurfußballspiele verboten

Urteil des LG Stuttgart vom 08.05.2008, Az.: 41 O 3/08 KfH

Das Betreiben eines Internetportals, in welchem Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen, die Dritte nach vorheriger Anmeldung einstellen können, öffentlich wiedergegeben werden, ist verboten. Ein derartiges zur Verfügung stellen in der Öffentlichkeit durch den Portalbetreiber steht dem alleinigen Verwertungsrecht des Veranstalters des Fußballspiels am jeweiligen Sportereignis entgegen, wenn dieser ebenfalls eine Verwertung der Spiele über Internet oder auf andere Weise anstrebt.
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08. September 2009

IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 01.09.2009, Az.: 6 W 47/09

Provider müssen Verkehrsdaten, zu denen unter anderem IP-Adressen, Namen und Anschriften der Kunden und Zeitpunkt der Internetnutzung gehören, auf Anordnung eines Gerichtes speichern. Nur so sei es möglich, die Daten für ein Verfahren zur Sicherung urherberrechtlich geschützter Rechtspositionen zu verwenden. Üblicherweise müssen Verkehrsdaten nach dem TKG unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden. Das UrhG enthält jedoch einen speziellen Erlaubnistatbestand, der das längere Speichern zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche gegen sog. Filesharer ermöglichen soll. Ein verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG vermochten die Richter nicht zu erkennen.
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08. September 2009

WLan-Nutzer haftet für Rechtsverletzungen durch Dritte

Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2006, Az.: 308 O 407/06

Der Nutzer einer ungeschützten WLan-Internetverbindung haftet auch dann für über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzungen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob er diese selbst begangen hat. Ein ungeschützter WLan-Zugang ermöglicht es auch unbekannten Dritten, das Internet über diesen Zugang zu nutzen. Im Rahmen der ihm obliegenden Prüfpflicht hat der Nutzer in zumutbarer Weise Schutzvorkehrungen zu treffen um Rechtsverletzungen - auch durch unbekannte Dritte - vorzubeugen. Anderenfalls hat der Nutzer im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen einzustehen.

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08. September 2009

Werbung für Gewinnspielteilnahme bei Angebotsvermittlung verboten

Urteil des BGH vom 02.07.2009, Az.: I ZR 147/06

Die Kopplung der auf ein Absatzgeschäft gerichteten Werbung mit der Teilnahme an Gewinnspielen ist im Einzelfall unzulässig. Sie ist verboten, wenn sich die Werbung an unabhängige Berater und Vertreter richtet. Diese sind entsprechend der Erwartungshaltung der Beratenen und Vertretenen zur Neutralität und Objektivität verpflichtet. Die Kopplung mit dem Gewinnspiel birgt die Gefahr, dass sich die Berater und Vertreter durch den möglichen Gewinn bei der Entscheidung zur Vermittlung des beworbenen Geschäfts leiten lassen und nicht länger ausschließlich im Interesse des beratenen Dritten handeln.
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08. September 2009

Werbung für diätetische Lebensmittel mit „Behandlung“ von Krankheiten verboten

Urteil des LG Bielefeld vom 12.08.2008, Az.: 10 O 36/08 Werbung für diätetische Lebensmittel ohne besondere Kennzeichnung, die nicht ausschließlich in gesundheitsbezogener Weise erfolgt, ist verboten. Stellt die Werbung eine Verbindung zwischen dem beworbenen Lebensmittel und der Behandlung von Krankheiten her, erweckt dies beim Verbraucher den Eindruck, das Lebensmittel diene der Vermeidung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, weshalb die Werbeaussage außerhalb von Fachkreisen zum Schutz des Verbrauchers verboten ist.
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08. September 2009

„Bollywood macht glücklich!“ nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 36/09

"Bollywood macht glücklich!" wird die Markeneintragung verwehrt, da es sich hierbei nur um eine sloganartige Wortfolge handele, die als Werbeaussage allgemeiner Art aufgefasst wird und lediglich leichte Assoziationen mit der indischen Filmproduktion in Mumbay herstellt. Dies allein - auch zusammen mit der nicht besonders ausgefallenen grafischen Gestaltung des Schriftzugs - begründet keine ausreichende Unterscheidungskraft. Vielmehr müsste eine Wortfolge mehr als nur beschreibende Angaben oder Anpreisungen von Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten, um als Marke geschützt werden zu können.
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07. September 2009

Software nur in gekaufter Sprachversion zu verwenden

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.11.2008, Az.: 2-6 O 437/08

In ausländischer Sprache verfasste Software darf nur in der gekauften Sprachversion genutzt werden. Die Möglichkeit, das Programm auch in anderen Sprachen zu nutzen, berechtigt nicht zur Verwendung außerhalb der erworbenen Sprachlizenz. Außerdem stellen Aufkleber mit Seriennummern keine Verkörperungen von Lizenzen dar, die dem Nutzer z.B. die Vervielfältigung der Software gestatten. Wird die mit einer Seriennummer versehene Papierhülle mit der Marke des Markeninhabers von dem dazu gehörigen Datenträger getrennt, liegt in der gewerblichen Veräußerung eine Markenverletzung vor.
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07. September 2009

OLG Rostock bestätigt „fliegenden Gerichtsstand“

Beschluss des OLG Rostock vom 20.07.2009, Az.: 2 W 41/09

Bei Wettbewerbsverstößen im Internet ist die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in ganz Deutschland gegeben, sofern sich die Webseite überall im Bundesgebiet aufrufen lässt. Ort der Verletzungshandlung ist dabei nicht nur der Ort des Erscheinens, sondern jeder Ort ihrer Verbreitung. Auf den Standort der Internetfirma kommt es nicht an. Der Kläger muss daher nicht ein bestimmtes Gericht anrufen. Er hat vielmehr die freie Wahl, seine Klage dort einzureichen, wo ihm die Rechtsprechung am günstigsten erscheint.
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