24. Juni 2009

Augsburger Puppenkiste

Urteil des BGH vom 18.12.2008, Az.: I ZR 200/06

Der Bestandteil "Puppenkiste" ist in dem Unternehmenskennzeichen "Augsburger Puppenkiste" zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und deshalb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen...

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24. Juni 2009

Spickmich.de – BGH zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

Pressemitteilung Nr. 137/09 des BGH zum Urteil vom 23.06.2009, Az.: VI ZR 196/08

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Lehrerbewertungen im Internet auf der Webseite spickmich.de zulässig sind. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Auch, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, ändert nichts an der Zulässigkeit, weil die Meinungsfreiheit grundsätzlich das Recht umfasst, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

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23. Juni 2009

Gesetzliche Krankenkassen: Verbot der Werbung mit billigen Auslandsversandapotheken

Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 04.06.2009, Az. L 5 KR 57/09 B ER

Deutsche gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht mit einem Bonussystem für ihre Mitglieder werben, wodurch diese Geld sparen, wenn sie ihre Medikamente bei einer ausländischen Internet- und Versandapotheke bestellen. Vielmehr verstieße so ein Vorgehen gegen geltende Arzneimittelverträge (ALV) der einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus ist diese Form der Werbung auch unlauter, da sie gegen das grundrechtlich normierte Neutralitätsgebot verstößt.

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23. Juni 2009

Interview mit Rechtsanwalt Hild zur Kündigungspraxis von Mobilfunkverträgen bei mobilcom

Mobilfunkverträge haben in der Regel eine Laufzeit von maximal 24 Monaten und verlängern sich zusätzlich, wenn der Kunde nicht zuvor fristgerecht gekündigt hat. Kündigt der Kunde seine Verträge, enden diese mit Ablauf der 24-monatigen Vertragszeit. Der Mobilfunkanbieter mobilcom beendete jedoch in mehreren bekannt gewordenen Fällen die Verträge nicht zum Ende der Vertragslaufzeit, sondern erst zum darauffolgenden Monatsende. Entsprechend lauteten die Kündigungsbestätigungen. Bei Beschwerden verwies mobilcom bezüglich der Kündigung ferner auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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23. Juni 2009

Politischer Wahlaufruf auf der Homepage einer Gemeinde nicht erlaubt

Gerichtsbescheid des VG Meiningen vom 06.05.2009, Az.: 2 K 112/09 Me

Gemeinden dürfen auf ihrer Homepage Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache, aber keine unzulässige Wahlbeeinflussung betreiben. Dies würde gegen das Gebot strikter gemeindlicher Neutralität und das Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien verstoßen. Als Herausgeberin der Homepage ist die Gemeinde für den Inhalt verantwortlich. Veröffentlicht sie den Aufruf einer politischen Initiative, macht sie sich diesen zu Eigen und betreibt parteiergreifende Werbung.

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22. Juni 2009

Kein Lotto am Kunden Service Terminal

Beschluss des NiedOVG vom 12.09.2008, Az.: 11 ME 476/07

Die Einrichtung von Lotterieangeboten auf Kunden Service Terminals von Sparkassen ist nicht zulässig. Ein solches Angebot ist eine Ergänzung des Vertriebswegs. Bei der Einführung müssen die Auswirkungen auf die Bevölkerung untersucht und bewertet worden sein und die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags eingehalten werden. Die Ausweitung der Verfügbarkeit durch das Angebot an den Kunden Service Terminals widerspricht der Vorgabe, dass die Möglichkeit zum Wetten nicht zu einem allerorts verfügbaren Gut des täglichen Lebens werden dürfe.

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18. Juni 2009

Keine Abweichung vom gerichtlichen Sachverständigen ohne vorherige Anhörung

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.01.2009, Az.: I-2 W 56/08

Das Gericht muss bei Patentansprüchen regelmäßig Tatsachen bewerten, die nur aus dem Verständnishorizont des Durchschnittsfachmanns festzustellen sind. Sollte eine vermeintliche Fehlinterpretation des Gutachters nicht ausschließlich durch eine Verkennung patentrechtlicher Auslegungsregeln begründet sein, muss das Gericht im Rahmen seiner Erwägungen ihn dazu befragen oder eine eigene technische Sachkunde im zugehörigen Bereich darlegen.

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18. Juni 2009

Filmtitel „Der Seewolf“ möglich

Urteil des OLG München vom 30.04.2009, Az.: 29 U 4978/08

Der Titelschutz eines Werks erlischt erst mit der endgültigen Aufgabe des Gebrauchs für das Werk. Besteht die Möglichkeit einer erneuten Ausstrahlung bei einem Film, liegt keine endgültige Aufgabe vor. Die Bezeichnung "Der Seewolf" ist die deutschsprachige Übersetzung des Titels der Romanvorlage "The Sea-Wolf", hindert aber die Unterscheidungskraft wegen unterschiedlicher Werkarten nicht. Zudem beschreibt es die zentrale Eigenschaft eine Verfilmung des Romans zu sein. Zu beachten ist, dass Werktitel keinen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft enthalten.

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18. Juni 2009

Gegenstandswert im Löschungsverfahren

Beschluss des BPatG vom 14.04.2009, Az.: 25 W (pat) 8/06

Die Festsetzung des Gegenstandswert im markenrechtlichen Löschungsverfahren ist nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Löschung des Zeichens zu bemessen. Wird die angegriffene Marke benutzt, ist ein höherer, in der Regel mit 50.000,-€ anzusetzender Wert angemessen. Ist der genaue Umfang der markenmäßigen Benutzung der angegriffenen Marke nicht bekannt, kann kein noch höherer Wert festgesetzt werden.

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18. Juni 2009

Anonymität für den Straftäter

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.03.2009, Az.: 7 U 65/08

Wird in einem Internet-Archiv einer Tageszeitung der Name eines Straftäters verbreitet, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung aufgrund der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Name wird allein durch die Zugänglichmachung und die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Artikels verbreitet. Kurz vor der Entlassung muss dies nicht mehr geduldet werden, da das öffentliche Interesse auf die Strafverfolgung und Verurteilung gerichtet war und die Öffentlichkeit darüber hinreichend informiert ist. Wenn es um den Schutz der Anonymität geht, ist es gleich, ob die Identität in einer neuen oder älteren Meldung preis gegeben wird.

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