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Auch Hoheitsträger können wettbewerbswidrig handeln
Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 176/06
Ein Hoheitsträger, der einerseits Prüfungen abnimmt und andererseits auf erwerbswirtschaftlicher Grundlage Lehrgänge zu deren Vorbereitung anbietet, handelt unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung wettbewerbswidrig, wenn er gegenüber einem Prüfungsbewerber, den er über sein eigenes Leistungsangebot informiert und der sich daraufhin nach Konkurrenzangeboten erkundigt, erklärt, er wisse von keinen weiteren Angeboten, obwohl ihn der private Wettbewerber über sein Angebot informiert hat. Auf die Unwissenheit des jeweiligen Mitarbeiters kann sich der Hoheitsträger nicht stützen.
Obstland: Eintragungsfähige Marke oder fehlende Unterscheidungskraft
Beschluss des BPatG vom 31.08.2009, Az.: 28 W (pat) 134/08
Unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 MarkenG ist eine Marke dann, wenn die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu anderen Unternehmen wahrgenommen werden und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung "Obstland" ist jedoch eine allgemeine geografische Angabe, mit der lediglich auf die Herkunft der Waren aus einer Region hingewiesen wird und somit wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.Knoblauchwürste: Herkunftstäuschung und lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden
Pressemitteilung des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08
Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auch dann vorgehen, wenn die kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews getätigt werden. Im vorliegenden Fall ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer unsauberen Arbeitsweise bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei.
Alte oder neue Kanzlei?
Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2009, Az.: 4 U 109/09
Verwendet eine neu etablierte Anwaltskanzlei einen Briefkopf oder eine Internetseite in fast identischer Form wie eine aufgelöste Anwaltsgesellschaft, nur weil einer der Gründer der früheren Sozietät angehörte, ist darin eine widerrechtliche Irreführung zu sehen. Denn dadurch erscheint bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck, die aufgelöste Kanzlei bestehe weiterhin.Die Werbung mit der „zuckerarmen Konfitüre“
Urteil des EuGH vom 10.09.2009, Az.: C-366/08
Der Begriff „zuckerarme Konfitüren“ bezieht sich auf Konfitüren mit der Bezeichnung „Konfitüre einfach“ und „Konfitüre extra“, deren Zuckergehalt gegenüber dem Bezugswert von 60 % spürbar verringert ist. Als „Konfitüre extra“ bezeichnete Erzeugnisse, deren Zuckergehalt 58 % beträgt, können nicht als zuckerarm im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.
