15. Juni 2009

Einseitig „belauscht“

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.04.2009, Az.: 12 U 196/08

Das Mithören von Telefongesprächen durch Dritte, ohne dass der Gesprächspartner davon weiß, die Vernehmung des Dritten als Zeugen und die Verwertung der Aussage verletzen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht am eigenen gesprochenen Wort als Teil des Persönlichkeitsrechts. Der Schutz entfällt, wenn unerwünschte Hörer in unmittelbarer Nähe übersehen werden oder die Lautstärke falsch eingeschätzt wird. Sagt der Zeuge aber allein über die mitgehörten Worte des Anrufers aus, werden die Rechte des Angerufenen nicht verletzt.

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15. Juni 2009

Bei Abmahnung sind Rechts- und Patentanwaltskosten zu ersetzen

Urteil des LG Mannheim vom 24.03.2009, Az.: 2 O 62/08

Ob wegen einer Abmahnung sowohl Rechts- als auch Patentanwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind, ist nach § 670 BGB davon abhängig, was im Rahmen der Geschäftsführung für notwendig erachtet werden darf. Im Regelfall ist ein Rechtsanwalt zur Rechtsverfolgung bei Abmahnungen notwendig. Eine zusätzliche Beauftragung eines Patentanwalts kann erforderlich sein, da dieser eine eigenständige Kompetenz in markenrechtlichen Sachverhalten hat und auf diese besondere Sachkunde außergerichlich nicht verzichtet werden muss.

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15. Juni 2009

Keine Abmahnung zur Gewinnerzielung

Urteil des OLG Hamm vom 28.04.2009, Az.: 4 U 216/08

Mahnt ein Wettbewerber allein aus Gewinnerzielungsinteresse ab, um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung zu generieren, so ist dies rechtsmissbräuchlich.

Im vorliegenden Fall war hiervon auszugehen, da durch die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig ein pauschaler Schadensersatz geltend gemacht wurde, dessen Höhe jeder Grundlage entbehrt. Zudem stand die Vielzahl der Abmahnungen zu dem Umfang des Geschäftsbetriebs in einem Missverhältnis.

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12. Juni 2009

Post von der Regio Post

Urteil des BGH vom 02.04.2009, I ZR 209/06

a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Angaben zu benutzen.

b) Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG mit einer älteren, aus dem beschreibenden Begriff bestehenden verkehrsdurchgesetzten Marke begründet nicht zwangsläufig die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten i.S. von § 23 Nr. 2 MarkenG. (...)

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12. Juni 2009

ostsee – POST?!

Urteil des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZR 78/06

a) Das Interesse von Wettbewerbern an der Benutzung eines beschreibenden Begriffs ist nicht bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens, sondern bei der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG und beim Schutz bekannter Kennzeichen im Rahmen des Merkmals "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise" zu berücksichtigen.

b) Die Marke "POST" ist für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Transportwesens als glatt beschreibender Begriff bei einem Durchsetzungsgrad von über 80% nicht überdurchschnittlich kennzeichnungskräftig. (...)

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12. Juni 2009

„All-time-Schlechtestenliste“ in fremdem TV-Sender ausgestrahlt

Urteil des LG Köln vom 13.05.2009, Az.: 28 O 811/08 Ein TV-Sender hat in seinem Frühstücksprogramm mehrfach fremdes Sendematerial ohne Genehmigung abgespielt. Zu Zwecken der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) und Verwendung von Zitaten (§ 51 UrhG) ist dies zwar generell erlaubt, unterliegt jedoch hohen Anforderungen. So darf der Beitrag mit fremdem Material lediglich "unterfüttert" werden. Es muss ein neues Werk entstehen. Bei der überwiegenden Zusammensetzung des Beitrags aus fremdem Filmmaterial ist dies wohl zu verneinen. Hierfür ist der Urheber angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes zu beteiligen.
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12. Juni 2009

Unerwartet hohe Kosten bei Internetnutzung durch ein Handy – Keine umfangreichen Hinweispflichten

Urteil des LG Bonn vom 08.05.2009, Az. 10 O 395/08

Wenn bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages der Kunde nicht deutlich macht, dass er Interesse an verschiedenen Tarifmodellen für Internetnutzung über das Handy hat, kann er sich bei exzessiver Nutzung und dadurch hohen Kosten nicht auf Falschberatung berufen und die Zahlungen verweigern. Den Mobilfunkanbieter trifft nicht die Pflicht zur Aufklärung über Preismodelle und Optionen, an denen der Kunde bei Vertragsabschluss kein erkennbares Interesse gezeigt hat.

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12. Juni 2009

Radio in den Geschäftsräumen

Urteil des AG Köln vom 04.06.2009, Az.: 137 C 590/08

Ein Kunde hat in den Geschäftsräumen ein Radio eingeschaltet. Anschließend hat er sich davon entfernt. Eine öffentliche Wiedergabe der Radiosendungen ist vom Geschäftsführer nur zu vertreten, wenn er dies auch gewusst und gewollt hat (§ 15 Abs. 2, 3 UrhG). Dass er seine Mitarbeiter für solche Fälle nicht zur unverzüglichen Übertragungsunterbrechung angewiesen hat, ist hierfür kein verlässlicher Rückschluss. Ein billigendes in Kauf nehmen genügt noch nicht.

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11. Juni 2009

Da sahen die Richter schwarz

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 27.04.2009, Az.: 3-06 O 1/09 Die Richter am Landgericht Frankfurt haben mit ihrem Beschluss festgelegt, dass lediglich der Hinweis durch den ebay-Verkäufer, der zum Verkauf stehenden Ofen sei mit Ofenschwärze behandelt worden, nicht ausreichend ist, um damit die fehlende Funktionsfähigkeit des Ofens offen zu legen. Allein aus der Information, dass sich die Ofenschwärze zwar ablösen und bei Befeuerung Gerüche entwickeln kann, kann ein gewöhnlicher Kaufinteressent nicht schließen, dass der Ofen überhaupt nicht funktioniert. Folglich muss der Verkäufer in diesem Fall ausdrücklich auf die Funktionsunfähigkeit hinweisen.
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10. Juni 2009

Unerwünschte telefonische Werbung bei Abschluss eines Girokontos

Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 315 O 358/08

Die Einwilligungsklausel aus einem Girokontoeröffnungsvertrag, dass man den Service der Bank nutzen möchte auch telefonisch oder per Telefax informiert und beraten zu werden, ist zu weit gefasst. Da der Bank durch diese Klausel auch anderweitige über das Vertragsverhältnis hinausgehende telefonische Beratung in Geldangelegenheiten ermöglicht werden soll, ist sie wegen des Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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