10. Juni 2009

Sicherheitssystem

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: Xa ZR 156/04

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierbarkeit der Erfindung ist auf den Nichtigkeitsgrund des Fehlens einer ausführbaren Offenbarung nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres anwendbar.

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10. Juni 2009

Fehlende Unterschrift bei Berufungsschrift

Beschluss des BGH vom 07.05.2009, Az.: VII ZB 85/08

Eine unvollständige Berufungsschrift, der die letzte Seite und die Unterschrift fehlen, genügt den Formerfordernissen jedenfalls dann, wenn die nach § 519 ZPO erforderlichen Angaben vorhanden sind und sich aus einer gleichzeitig eingereichten, unterschriebenen beglaubigten Abschrift ergibt, dass an der Absicht des Prozessbevollmächtigten, die Berufung in der erklärten Form einlegen zu wollen, keine Zweifel bestehen.

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10. Juni 2009

Zustehende Möglichkeiten einer Universitätsbibliothek bei Digitalisierung verlegter Werke

Pressemitteilung Nr. 3/09 des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/09

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten der Digitalisierung von verlegten Werken und der Berechtigung, die digitalisierten Werke Nutzern der Bibliothek zur Verfügung zu stellen, entschieden.

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10. Juni 2009

T-Mobile – XtraPac

Urteil des BGH vom 05.11.2008, Az.: I ZR 55/06

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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09. Juni 2009

Probleme bei der Zustellung des Beschlusses der Markenstelle

Beschluss des BPatG vom 03.02.2009, Az.: 24 W (pat) 43/06

Der Beschluss der Markenstelle muss dem Markeninhaber wirksam zugestellt werden. Die Zustellungsurkunde der Post ist ein Indiz für das Vorhandensein einer Wohnung des Zustellungsempfängers, der durch plausible und schlüssige Darstellung, dass er unter dieser Adresse zu dem Zeitpunkt nicht mehr gemeldet war, dies entkräften kann. Zudem ist eine eingeschriebene Sendung mangels zutreffender Adresse fehlgeschlagen. Die tatsächliche Kenntnisnahme heilt die fehlerhafte Zustellung nicht, wenn eine Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird bzw. es sich nicht klären lässt, wann der Zugang war. Des weiteren wird im Bescheid ausgeführt, dass in der Übersendung des Beschlusses keine Zustellung liege.

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09. Juni 2009

Fehlt das rechtliche Gehör der Markeninhabers ist die Markenumschreibung rückgängig zu machen

Beschluss des BPatG vom 27.04.2009, Az.: 25 W (pat) 20/09

Nur die inhaltliche Unrichtigkeit ist nicht ausreichend, eine Rückgängigmachung der Umschreibung zu rechtfertigen. Zudem muss einem Beteiligten das rechtliche Gehör in nicht ausreichender Weise gewährt worden sein. Um Missbrauch vorzubeugen, wenn keine von allen Beteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge vorliegen, ist dem Markeninhaber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist vorliegend nicht geschehen, so dass das rechtliche Gehör des Markeninhabers verletzt ist, worauf die Umschreibung beruht. Sie ist rückgängig zu machen.

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09. Juni 2009

„Neue Wege mit…“ – Wenn einer Marke jede Unterscheidungskraft fehlt

Beschluss des BPatG vom 05.05.2009, Az.: 33 W (pat) 94/07

Bei einfachen Slogans in Form angepriesener Werbeaussagen fehlt es oftmals an der nötigen Schärfe. Bei Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen ist darauf zu achten, dass der Sinngehalt über einen allgemeinen umschreibenden Charakter hinausgeht. Ansonsten fehlt ihm wie im vorliegenden Falle "Neue Wege mit Energie" jegliche Unterscheidungskraft; der Slogan ist somit vom Markenschutz ausgeschlossen.

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09. Juni 2009

Bösgläubigkeit bei Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 22.05.2009, Az.: 26 W (pat) 32/08

Bei der Anmeldung einer Marke liegt Bösgläugigkeit vor, wenn der Anmelder bereits zu diesem Zeitpunkt positive Kenntnis von der Absicht erlangt hat, dass ein anderer, der den Markennamen im Ausland erfolgreich nutzt, sich in Deutschland mit der Marke platzieren will. Im vorliegenden Fall wurde die Kenntnis aus der Aufnahme von Vertriebsverhandlungen zwischen den Parteien gefolgert.

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09. Juni 2009

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldungen

Beschluss des BPatG vom 14.05.2009, Az.: 33 W (pat) 97/08

Wenn die Markenstelle eine Markenanmeldung wegen fehlender Schutzwürdigkeit zurückweist, obwohl die Anmelderin eine Fristverlängerung beantragt hat, um Parallelverfahren abzuwarten, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der auch für behördliche Verfahren gilt, verletzt worden. Dies ist erst Recht der Fall, wenn in den anderen Verfahren die Schutzwürdigkeit ähnlich gelagerter Fälle angenommen worden ist.

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08. Juni 2009

Welle schlägt hohe Wellen

Urteil des LG Köln vom 18.05.2009, Az. 81 O 220/08

Die Gemeinde Welle hat keinen Anspruch auf die Domain "welle.de", da die Idee zur Domainnutzung zeitlich zuvor schon von einem anderen umgesetzt worden ist und der Domainname aus einem Wort besteht, das eine Sachbezeichnung darstellt und wegen Unbekanntheit der Gemeinde als solche verstanden wird. Welle wird als Sache verstanden, solange es ohne eine bestimmte ergänzende Eigenschaftsbeschreibung wie etwa "Gemeinde" genannt wird. Somit gilt hier in Bezug auf die Domain die Priorität.

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