Unzulässigkeit der Aufspaltung von Nutzungsrechten
Urteil des LG München I vom 25.06.2009, Az.: 7 O 4139/08
Bei Portalen, die online Musikvideos nur zum Streaming anbieten, können mechanische Vervielfältigungsrechte nach § 16 UrhG und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG nicht voneinander getrennt werden. Bei solchen Portalen ist eine Verwertung der urherberrechtlich geschützten Werke aufgrund technischer Einrichtungen nur einheitlich möglich. Anbieter solcher Webseiten sollen dabei vor mehrfachen Lizenzzahlungsverpflichtungen und doppelter Inanspruchnahme geschützt werden.

