09. April 2009

„Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.12.2008, Az.: 2 U 86/08

Wird ein Saft mit den Worten "Orangensaft" beworben, muss es sich um Direktsaft handeln und nicht um Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat, andernfalls ist die Werbung irreführend. Eine deutliche Unterscheidung muss somit bei Produkten auch getroffen werden, wenn diese zwar keine gravierende, aber eben doch geringe Qualitätsunterschiede aufweisen.
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07. April 2009

Markenmäßige Benutzung durch reine Gattungsbezeichnung

Urteil des LG Kiel vom 26.02.2009, Az.: 15 O 153/08

Eine reine Gattungsbezeichung kann eine markenmäßige Benutzung sein, wenn der Verbraucher das fragliche Zeichen als markenrechtliche Benutzung auffassen könnte. Bei einer engen Beziehung zwischen den beiden Bezeichnungen und einer hinreichenden Ähnlichkeit muss dies anerkannt werden, insbesondere, wenn das verwendete Zeichen nur mit lediglich einem beschreibenden Zusatz ergänzt wird.
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07. April 2009

„Maxi“ als Marke

Beschluss des BPatG vom 02.04.2009, Az.: 29 W (pat) 87/07

Namen sind grundsätzlich schutzfähig, wenn sie keine in Bezug auf die Symboldeutung oder sonstige Eigenschaften der beanspruchten Waren im Vordergrund stehende Sachaussage enthalten. Zulässig kann die Markenanmeldung auch dann sein, wenn eine Beschränkung auf Waren positiv formuliert ist, da dies zu keiner Rechtsunsicherheit führt.
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07. April 2009

Verschmelzung von t-online mit Telekom AG

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 13.03.2009, Az.: 3-5 O 57/06

Bei der Verschmelzung von t-online mit der Konzernmutter Telekom AG wurde der Wet des Internetunternehmens zu niedrig angesetzt, so dass zahlreiche ehemalige Aktionäre Anspruch auf Zuzahlung zu jeder Aktie haben. Diese Zahlungen muss die Konzernmutter nun für die Verschmelzung der beiden Unternehmen leisten.
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07. April 2009

Eintragungsfähigkeit von Werbeslogans

Beschluss des BPatG vom 28.01.2009, Az.: 26 W (pat) 86/08

Webeslogans werden grundsätzlich, auch wenn sie keine zusätzliche Orginalität aufweisen, nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden. Auch diese müssen das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft aufweisen. Dazu kann keineswegs durch eine analytische, zergliederte Betrachtung gelangt werden, da der Verkehr eine solche für gewöhnlich nicht vornimmt.
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06. April 2009

Gipürespitze II

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.08.2008, Az.: 5 U 38/07

Die Grundsätze der Schadensberechnung auf Herausgabe des Verletzergewinns nach der Entscheidung „Gemeinkostenanteil“ des BGH ( GRUR 2001,329 ) sind auch im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Schutzes von Modeneuheiten anzuwenden. Das modische Design von Damenunterwäsche kann nach den jeweiligen Umständen des Falls, insbesondere der Art und Weise des Vertriebs, als zu 60% ursächlich für die Kaufentscheidung eingeschätzt werden. Der günstigere Preis eines Plagiats gegenüber dem Original kann nur teilweise als Kaufursache berücksichtigt werden.
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06. April 2009

Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.03.2009, Az.: I-10 W 11/09

Für Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG fällt nur eine Festgebühr nach § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO a.F. an, wenn dasselbe urheberrechtlich geschützte Werk unter Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen zum Download angeboten worden ist; auf die Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen kommt es nicht an.
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06. April 2009

Urteil im Rechtsstreit „Zeitungszeugen“

Pressemitteilung des LG München I vom 25.03.2009, Az.: 21 O 1425/09

Der Freistaat Bayern hat keine Urheberrechte an den unter dem Titel "Zeitungszeugen" erschienen Nachdrucke verschiedener Zeitungen aus den Jahren 1933 bis 1945 mangels eigener Urheberrechte der "Herausgeber" Hitler und Goebbels. Allerdings wurde auch betont, dass der Nachdruck ganzer Zeitungen nicht mehr unter dem Gesichtspunkt des Zitatrechts zulässig sein kann.
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06. April 2009

Kirch–Pleite vor Gericht – Urteil im Rechtsstreit mit der Deutschen Bank

Pressemitteilung des LG München I vom 31.03.2009, Az.: 33 O 25598/05

Der Kirch-Media Gruppe steht wegen des ausgestrahlten Fernsehinterviews von Dr. Breuer, in dem dieser sich über die schlechte finanzielle Situation der Kirch Gruppe geäußert hat, kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn Vertragsbeziehungen, die solche Ansprüche hätten begründen können, konnten gerade nicht festgestellt werden.
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06. April 2009

Personenbezogene Datenfahndung bei strafbaren Handlungen im Internet

Beschluss des BVerfG vom 17.02.2009, Az.: 2 BvR 1372/07 - 2 BvR 1745/07

Wird der Zugang einer Internetseite mit strafbaren Inhalten durch die Benutzung einer Kreditkarte bezahlt, ist die Abfrage der Kreditkartendaten bei einem Kreditkartenunternehmen kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wenn diese mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Bei den übermittelten Daten liegt demnach zwar ein Eingriff vor, zu diesem sind aber die Behörden aber nach § 161 StPO berechtigt.
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