08. Juni 2009

Der Gegenstand der Dienstleistung ist keine Marke

Beschluss des BPatG vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 10/07

Der anzumeldenden Marke kommt die Bedeutung eines schnell erstellten Fotoalbums zu sowie darauf folgend die Funktion einer im Vordergrund stehenden Sachangabe, aber nicht die eines betrieblichen Herkunftshinweises. Der Begriff gibt den Gegenstand der angebotenen kostengünstigen Dienstleistung wieder. Um geeigent werben zu können, muss der kostenbewusste Verbraucher zusätzlich angesprochen werden.

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08. Juni 2009

Angaben zum Versand

Urteil des LG Bochum vom 10.02.2009, Az.: I-12 O 12/09

Wer gegen die Pflicht, die Höhe der Versandkosten für Lieferungen ins Ausland anzugeben, verstößt, handelt wettbewerbsrechtlich unlauter. Die nicht erläuterte Möglichkeit des versicherten bzw. unversicherten Versandes führt den Verbraucher in die Irre, da das Risiko des Versandes allein vom Unternehmer zu tragen ist. Zudem darf nicht mit der Selbstverständlichkeit, Originalware zu liefern, geworben werden.

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08. Juni 2009

Veröffentlichung von Subventionen

Beschluss des VG Karlsruhe vom 19.05.2009, Az.: 10 K 932/09

Die Veröffentlichung von gezahlten Subventionen und deren Empfänger kann in das Datenschutzgrundrecht eingreifen. Allerdings ist dies durch ein berechtigtes öffentliches Interesse gerechtfertigt. Dazu gehören eine transparente Verwendung öffentlicher Mittel sowie eine wirtschaftliche Haushaltsführung. Die Höhe der ausgezahlten Summe lässt dabei nur einen Rückschluss auf die bewirtschaftete Fläche zu.

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08. Juni 2009

Der Tatsachenkern muss stimmen

Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 184/08

Screenshots stellen keinen schlüssigen Vortrag für das Bestehen eines Onlineangebots dar und können daher kein Wettbewerbsverhältnis begründen. Eine gebotene journalistische Berichterstattung liegt außerhalb des wettbewerbsmäßigen Geschehens. Wird abei mittelbar eine Meinungsäußerung wiedergegeben, ist es ausreichend, wenn sie im Zusammenhang mit der äußeren Erscheinung steht, also der Tatsachenkern der Aussage erwiesen ist.

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05. Juni 2009

Privatparkplatz: „Das ist doch pure Abzocke“

Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08

Wer sein Fahrzeug entgegen klarer Hinweise auf einem privaten Grundstück abstellt und erst auf die Zahlung der Abschlepp- und Inkassogebühren sein Fahrzeug erhält, hat gegen den Grundstücksbesitzer keinen Rückzahlungsanspruch. Unabhängig vom räumlichen Ausmaß der Beeinträchtigung steht diesem ein Selbsthilferecht zu. Der Falschparker handelt aus verbotener Eigenmacht und kann daher keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung des Grundstücksbesitzers ableiten.

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05. Juni 2009

Verkehrssicherungspflicht der Stadt für umgestürzte Straßenbäume

Urteil des OLG Celle vom 14.05.2009, Az.: 8 U 191/08

Ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes seitens einer Gemeinde gem. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG liegt auch dann vor, wenn die Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Beseitigung einer Aufwölbung auf einem Gehweg beauftragt, das Unternehmen dann Wurzeln eines an der Straße stehenden Baumes entfernt, und dieser später mangels hinreichender Verankerung umfällt, wodurch eine vorbeifahrende Radfahrerin verletzt wird. (...)

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05. Juni 2009

Willkommen im Leben

Beschluss des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZB 48/08

a) Die Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann nach ihrem Inhalt beschränkt werden (hier: Beschränkung der Eintragung der Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" auf bestimmte Themengebiete).

b) Die Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" nicht unterscheidungskräftig i.S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

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05. Juni 2009

Stellungnahme gegenüber der Haftpflichtversicherung

Urteil des OLG Frankfurt am Main, Az.: 7 U 185/08

Hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer bereits Informationen zu Tatumständen mitgeteilt und hat der Versicherer diese für ausreichend gehalten, um sie einem Sachverständigen vorzugeben, so ist es nach der Erstattung des Gutachtens Sache des Haftpflichtversicherers, zu entscheiden und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, welche ergänzenden Informationen er mit welcher Genauigkeit noch erhalten will. Einer pauschalen Aufforderung, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, muss der Versicherungsnehmer nicht nachkommen.

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05. Juni 2009

Markenverstöße beim Arzneimittelimport

Beschluss des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZB 8/06

Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzungder Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. (...)

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05. Juni 2009

Crimpwerkzeuge

Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: Xa ZR 158/04

Dass nur eine bestimmte Ausführungsform einer Vorrichtung ausführbar offenbart ist, besagt noch nichts darüber, ob ein beschränkter Patentanspruch, der nicht auf eine solche Ausführungsform begrenzt ist, über den Inhalt der Ursprungsoffenbarung hinausgeht.

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