18. März 2009

Einwilligung zu einer Fernsehberichterstattung

Urteil des AG Kleve vom 21.01.2009, Az.: 2 O 229/07

Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung öffentlich verbreitet werden. Die Annahme einer stillschweigenden Einwilligung wegen Duldung der Aufnahmen kann nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden und jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene im Umgang mit Medien unerfahren ist.
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18. März 2009

Staatliches Wettmonopol

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.02.2009, Az.: 6 S 3328/08

Die gesetzliche Ausgestaltung und die tatsächliche Handhabung des staatlichen Wettmonopols begegnen auch nach Ablauf der in § 25 Abs. 2 GlüStV, § 7 Abs. 4 AGGlüStV für das bestehende Vertriebsnetz der staatlichen Sportwetten geschaffenen Übergangsrechtslage am 01.01.2009 keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken.
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18. März 2009

Werbung als „Ärztlicher Notdienst“

Urteil des LG Bochum vom 30.12.2008, Az.: 13 O 126/08

Wird mit dem Zusatz "Ärztlicher Notdienst" für eine Arztpraxis geworben, ist dies nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil der konkrete Arzt nicht 24 Stunden verfügbar ist. Der angesprochene Patientenkreis geht von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gerade nicht aus, sodass fragliche Werbung nicht irreführend ist.
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18. März 2009

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet

Pressemitteilung des VG Wiesbaden vom 27.02.2009, Az.: 6 K 1045/08

Eine Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet ist, nach dem VG Wiesbaden, ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Zwar werde damit das Ziel verfolgt mehr Transparenz zu schaffen, allerdings stellt dies keinen eigenständigen Zweck dar, wobei auch die Geeignetheit der Internetveröffentlichungen fraglich ist. Deshalb legt das VG zwei EG-Verordnungen dem EuGH zur Überprüfung vor.
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18. März 2009

Keine Eintragung der Marke „Modern Talking“

Beschluss des BPatG vom 12.09.2008, Az.: 25 W (pat) 1/07

Die Bezeichnung "Modern Talking" wird sofort und ohne analysierende Zwischenschritte als Sachinformation im Sinne von "modernes Reden" aufgefasst und lässt daher keinen betrieblichen Herkunftsinhalt erkennen. Der Eintragung von "Modern Talking" als Marke steht daher die fehlende Unterscheidungskraft entgegen.
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18. März 2009

Werbeschreiben per Faxversand

Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2008, Az.: I-20 U 48/08

Werden Faxschreiben als Werbung an mehrere Kunden geschickt kann dies als einzelner Verstoß dann nicht angenommen werden, wenn darin keine einheitliche Werbeaktion gesehen werden kann. Selbst wenn diese intern einheitlich grob abgesprochen wurde, die nähere Ausführung der Aktion aber unterschiedlich und mittels verschiedener Formulierungen erfolgt, liegen mehrere Verstöße vor.
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18. März 2009

Haftung für E-Mail-Hotline mit Börseninformationen

Urteil des LG Heidelberg vom 05.02.2008, Az.: 2 O 261/07

Wird eine E-Mail-Hotline mit Börseninformationen gegen Bezahlung angeboten, gehört zu den Pflichten des Börsendienstes den E-Mail-Inhalt sorfältig zu recherchieren und ungünstige Faktoren nicht zu verschweigen. Wurde von der Erfüllung dieser Pflichten abgesehen, haftet der Börsendienst aufgrund der E-Mail auf Schadensersatz wegen Spekulationsverlusten.
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18. März 2009

Internetlink auf urheberrechtlich geschützte Kartenausschnitte

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 09.04.2008, Az.: 5 U 151/07

Kartographien diverser Städte sind Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art im Sinne von § 2 UrhG und sind daher vor widerrechtlichen Veröffentlichungen im Internet urheberrechtlich geschützt. Die Wiederholungsgefahr einer Urheberrechtsverletzung wird nicht schon dadurch beseitigt, dass der zielgerichtete Link auf die geschützte Darstellung von fraglicher Webseite entfernt wird, vielmehr ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich.
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18. März 2009

Notorietät einer Marke

Beschluss des BPatG vom 26.02.2009, Az.: 32 W (pat) 125/07

Den Schutz als notorisch bekannte Marke genießen nur solche Bezeichnungen, die als Mittel zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung von Waren und Dienstleistungen benutzt werden und bekannt wurden. Dabei ist eine Notorietät im Inland notwendig, eine deutliche Bekanntheit in allen angesprochenen Verkehrskreisen, nur ausländische Notorietät reicht nicht aus. Insbesondere kommt es gerade nicht darauf an, ob ein Zeichen als Firmenkennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad genießt.
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18. März 2009

Beamtenstatus und Table-Dancing im Internet

Beschluss des VG Stuttgart vom 18.02.2009, Az.: 9 K 384/09

Während der Entscheidung über die Eignung als Beamte kann sich die Behörde des Internets zum Abruf von Informationen über den Bewerber bedienen. Zweifel an der charakterlichen Eignung können durch Table-Dance-Einlagen im Internet entstehen, auch wenn die Fotos unverzüglich gelöscht werden.
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