Zu beschreibend!
Beschluss des BPatG vom 29.01.2009, Az.: 30 W (pat) 70/07
Wortmarken sind wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen vordergründlich ein beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet wird. Zudem beinhaltet sie eine Sachaussage, die sich ausschließlich in der Beschreibung erschöpft. Den inhalts- und themenbezogenen Sachaussagegehalt kann der Verbraucher sofort und ohne analysierende Zwischenschritte erschließen.

