17. März 2009

Rundfunkgebührenpflicht trotz verpackter Rundfunkempfänger?

Urteil des HamOVG vom 18.12.2008, Az.: 4 Bf 337/07 Rundfunkempfangsgeräte, die in einem Handelsunternehmen verpackt zum Verkauf angeboten werden, werden nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zum Empfang bereitgehalten. Der Händler ist in Bezug auf diese Geräte nicht Rundfunkteilnehmer und demnach nicht verpflichtet, für diese Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten.
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17. März 2009

„CCCP“ als Markenbezeichnung

Beschluss des BPatG vom 21.01.2009, Az.: 26 W (pat) 2/08

Grundsätzlich sind auch veraltete Ortsangaben geografische Herkunftsangaben und damit nicht nach dem MarkenG schutzfähig, wenn und soweit diese noch lebendig geblieben sind und von einem Teil des Verkehrs als Ortshinweis aufgefasst werden. Dies muss auch bei mittelbar geografischen Ortsangaben gelten, aufgrund derer der Verkehr direkt auf einen bestimmten Ort schließt.
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17. März 2009

Werbung mit noch nicht erteiltem Patentschutz wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 31.07.2008, Az.: 4b O 210/07 Solange lediglich eine (offengelegte) Anmeldung eines Patents vorliegt, darf nicht mit dem Hinweis auf ein bereits erteiltes Patent geworben werden. In Fällen (offengelegter) Patentanmeldungen muss vielmehr in geeigneter Weise zum Ausdruck kommen, dass noch kein Patentschutz erteilt wurde. Wirbt ein Unternehmen trotzdem mit bereits erteiltem Patent handelt dieses im Sinne von § 5 UWG irreführend.
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17. März 2009

Internetwerbung für Glücksspiele

Pressemittelung des BayVGH vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399

Ein räumlich auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes beschränktes Internetwerbeverbot für Sportwetten ist zulässig. Dieser räumlich beschränkten Untersagung kann zumutbar durch sogenannte Geolokalisations-Programme nachgekommen werden. Reine Warnhinweise sind dabei nicht ausreichend, da diese nicht ebenso effektiv sind wie der völlige Werbeverzicht.
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17. März 2009

Verantwortung für das Handeln der „Reseller“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 176/07

Bedient sich ein Telekommunikationsunternehmen für den Absatz ihrer Dienstleistungen eines "Resellers", dem die Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung gestellt werden, muss sie sich wettbewerbswidrige Handlungen zurechnen lassen, denn eine arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens kann die Verantwortung nicht beseitigen. Entscheidend ist, dass der Betriebsinhaber die Möglichkeit hat, auf das beauftragte Unternehmen einen bestimmten Einfluss auszuüben.
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17. März 2009

Gewerbliches Ausmaß bei Anwendung des § 101 UrhG

Beschluss des OLG Köln vom 09.02.2009, Az.: 6 W 182/08 Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, handelt widerrechtlich. Wenn sich das Werk (hier: 1 Musikalbum) zudem noch in der relevanten Verwertungsphase befindet, liegt auch hier schon eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vor, so dass § 101 Abs. 1 und 2 UrhG Anwendung findet.
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17. März 2009

Archivierung eines Artikels bei bereits abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OVG NRW vom 17.02.2009, Az.: 13 A 2852/08 Allein durch die Bereithaltung eines Artikels mit zu unterlassenen Äußerungen in einem Archiv wird keine Wiederholungsgefahr begründet. Weil sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit erfolgte Berichterstattung erschöpft, besteht auch nicht die Gefahr des "ewigen Prangers im Internet"...
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17. März 2009

STREETBALL

Beschluss des BGH vom 15.01.2009, Az.: I ZB 30/06

Der Beurteilung, ob ein Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen über hinreichende Unterscheidungskraft verfügt, ist das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eintragung des Zeichens als Marke zugrunde zu legen. Ist für den Anmelder bereits ein identisches Zeichen für dieselben Waren oder Dienstleistungen eingetragen, so sind deshalb keine anderen, insbesondere keine noch geringeren Anforderungen an das Vorliegen der Unterscheidungskraft zu stellen als sonst.
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17. März 2009

Keine Hochzeitfotos von Günther Jauchs Frau

Urteil des OLG Köln vom 10.03.2009, Az.: 15 U 163/08 Die Veröffentlichung eines Fotos von Günther Jauchs Hochzeit durch eine Zeitschrift im Sommer 2006 war eine schwere und hartnäckige Verletzung der Privatsphäre zur Verfolgung kommerzieller Zwecke. Nach Abwägung des Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit, bestätigten die Kölner Oberlandesrichter das Urteil des Landgericht (LG Köln, Az.: 28 O 148/08) und sprachen Jauch 15.000 € Geldentschädigung zu. Da im Hinblick auf die sonstigen Hochzeitsbilder das streitgegenständliche Bild in "örtlicher Abgeschiedenheit" in einem sehr privaten Moment aufgenommen wurde, genießt vorliegend das Persönlichkeitsrecht Vorrang.
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