simplify Methoden
Die Zweisprachigkeit einer Wortmarke als sprachregelwidrige Wortschöpfung kann angesichts der Gewöhnung des Verkehrs an derartige Wortkombinationen allein eine Schutzfähigkeit nicht begründen.
Das Zeichen „KLASSIKSTADT“
Bei der Beurteilung von Schutzhindernissen für ein Zeichen ist die Auffasung der inländischen Verkehrskreise maßgeblich. Der Begriff "Klassikstadt" ist lexikalisch nicht nachweisbar, allerdings könnte man darunter eine bestimmte Stadt verstehen. Die Bezeichung wird allerdings nicht isoliert für die fraglichen Städte benutzt - also gerade nicht als Synonym -, sondern immer in Kombination mit dem jeweiligen Städtenamen, so dass dies kein Schutzhinderniss für die Eintragung sein kann.
Löschung der Marke „POST“ aufgehoben
Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers
Die Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers ist anhand von verschiedenen Indizien zu bestimmen. Dabei sind insbesondere Zahl und Häufigkeit der Auktionen, die Geschäftsgegenstände, der Auktionsumsatz, der Auftritt des Verkäufers, etwaige Werbebeschreibungen und das Betreiben eines eBay-Shops als maßgebliche Kriterien heranzuziehen.
Anrechnung von Abmahnkosten auf die Verfahrensgebühr
Die Geschäftsgebühr ist nicht wegen der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder der vorprozessualen Abwehr zu kürzen. Diese ist, auch wenn sie denselben Gegenstand wie die Verfahrensgebühr betrifft, auf diese anzurechnen.
Räumungsfinale
Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.
Telefonkarten
Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung kann dem Herausgeber von nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten das Recht eingeräumt werden, diese nachträglich zu sperren. Bei der Ausübung dieses Leistungsbestimmungsrechts muss er einem Interesse von Telefonkartensammlern an einer unbeschränkten Gültigkeit der Telefonkarten nicht Rechnung tragen.
Pralinenform
a) Bei der Beurteilung, ob die Form einer zum Verzehr bestimmten Ware (hier: Praline) markenmäßig benutzt wird, sind auch die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Verbraucher die Gestaltung der Ware als solcher wahrnehmen. Eine markenmäßige Benutzung kann auch gegeben sein, wenn die Ware nur verpackt vertrieben wird und die Verbraucher ihre Form erst im Stadium des Verbrauchs wahrnehmen können. b) Der Grad der Kennzeichnungskraft einer dreidimensionalen Marke hat Auswirkungen darauf, ob der Verkehr dieser Form einen Herkunftshinweis entnimmt, wenn er ihr als Form einer Ware begegnet. Dies wird allerdings umso weniger der Fall sein, je stärker die beanstandete Warenform von der geschützten Marke abweicht...
Bayerisches Bier
Zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

