18. September 2003

Beschäftigungszeiten werden bei Inhaberwechsel angerechnet

Urteil des BAG vom 18.09.2003, Az.: 2 AZR 330/02 Bei der Berechnung von Kündigungsfristen im Rahmen eines Betriebsinhaberwechsels gilt folgendes: Die beim Betriebsveräußerer erbrachten Beschäftigungszeiten werden bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach § 622 BGB berücksichtigt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs kurzfristig unterbrochen war. Voraussetzung ist hier aber, dass die Beschäftigungszeiten in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen.
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05. September 2003

Rügefrist bei Transportschäden

Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
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03. September 2003

Betriebsrat hat Anspruch auf Nutzung des firmeninternen Intranets

Beschluss des BAG vom 03.09.2003, Az.: 7 ABR 12/03 Existiert innerhalb einer Firma ein Intranet, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen die Nutzung des Intranets gestatten. Zudem darf der Arbeitgeber Informationen, die der Betriebsrat über das Intranet verbreitet, nicht eigenmächtig entfernen. Der Betriebsrat darf das Intranet als ein Mittel der betrieblichen Kommunikation grundsätzlich für erforderlich halten. Er muss aber die berechtigten Interessen des Arbeitgebers mitberücksichtigen. Er hat daher nicht pauschal auf jedes von ihm geforderte Kommunikationsmittel einen Anspruch, sondern muss die Erforderlichkeit des Mittels begründen. Ein Anhaltspunkt ist hierbei vor allem die Üblichkeit bestimmter Kommunikationswege im Betrieb.
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02. September 2003

tipp.ag – Irreführung bei Nicht-AGs

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2003, Az.: 312 O 271/03 Mit vorliegendem Urteil hat das LG Hamburg die Verwendung der Domain tipp.ag im geschäftlichen Verkehr untersagt, da die Bezeichnung gemäß § 3 UWG ireführend sei. Zwar sei .ag die Top-Level-Domain für Antigua und Barbuda, allerdings werbe die zuständige Vergabestelle damit, dass die Endung deutschen und österreichischen Aktiengesellschaften entspreche. Bei der Beklagten handelte es sich um eine GmbH, die unter "tipp.AG" im geschäftlichen Verkehr auftrat. Das Gericht sah nicht nur in der Großschreibung .AG auf der Webseite eine Irreführung des Verkehrs, sondern auch die Domain "tipp.ag" - klein geschrieben - als irreführend an. Danach gingen die Internet-Nutzer davon aus, dass es sich bei Firmenbezeichnungen unter der Top-Level-Domain AG um Aktiengesellschaften handle. Diesen bringe der Verkehr großes Vertrauen entgegen, so dass eine Irreführung gemäß § 3 UWG angenommen werde müsse.
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02. September 2003

results.de – Verwechslungsgefahr

Urteil des LAG Niedersachsen vom 02.09.2003, Az.: 13 Sa 453/03 Für Unterlassungsansprüche zum Namensschutz im Markenrecht ist § 15 Abs. 2 MarkenG anzuwenden. Wird ein ein Teil eines Unternehmenskennzeichens von jemand anderem als dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens als Internetadresse verwendet, ohne zu beabsichtigen unter dieser Adresse geschäftlich tätig zu werden und besteht ein berechtigtes Interesse des Inhabers des Unternehmenskennzeichens, dieses zu schützen, so ist ein solcher Unterlassungsanspruch begründet. Es ist Driten untersagt, eine geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr unbefugt in der Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslung mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
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31. Juli 2003 Kommentar

nobia.se – schwedische Domain verletzt deutsches Kennzeichenrecht

Kommentar zum Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2003, Az.: 4 U 40/03

Der schwedische Domainname nobia.se ist mit der geschäftlichen Bezeichnung der Klägerin "Nobilia" verwechslungsfähig. Eine schwedische Domain kann deutsches Kennzeichenrecht verletzen, wenn die Webseiten bestimmungsgemäß in Deutschland abgerufen werden sollen. Eine Kennzeichenverletzung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beklagte das schwedische Unternehemnskennzeichen "Nobia" nicht außerhalb des Internets verwendet.

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16. Juli 2003

Vorsicht bei Musiktauschbörsen – Haftung für mp3-Upload !

Urteil des LG München I vom 16.07.2003, Az.: 8790/03 Als erstes Gericht in Deutschland hat das LG München I die Haftung eines Verantwortlichen einer Webseite zum Download von mp3-Musiktiteln bejaht. Das Gericht bestätigte damit die einstweilige Verfügung vom 12.05.2003. Das Urteil dürfte weit reichende Auswirkungen auf Musiktauschbörsen und Teilnehmer von Musiktauschbörsen haben.
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16. Juli 2003

Preisedrücken bei eBay wird von Kartellamt bestraft

Das Bundeskartellamt achtet auch bei der Internet-Auktionsbörse ebay auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln. Deutschlands oberste Wettbewerbshüter verhängten eine Geldbuße von rund 100.000 Euro gegen den Hersteller von Batterien und Akkuladegeräten, Ansmann Energy GmbH. Das Unternehmen habe mehrfach versucht, Mindestpreise für den Verkauf seiner Produkte über ebay durchzusetzen, rügte das Kartellamt. Aus Sicht der Firma Ansmann ergeben manche Internetauktionen zu niedrige Preise. Das Unternehmen habe daher verschiedenen Händlern mehrfach mit Lieferstopp gedroht und schließlich mit 18 Händlern Mindestpreisregeln vereinbart. Dies sei laut dem Bundeskartellamt ein klarer Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.
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16. Juli 2003

Privater Betreiber von mp3-Tausch-Forum haftet

Urteil des LG München I vom 16.07.2003, Az.: 21 O 8790/03 Ein Aufsehen erregendes Urteil hat das LG München I am 16.07.2003 zum Anbieten von mp3-Dateien im Internet gefällt: Zum wohl ersten Mal wurde eine Privatperson abgemahnt, da sie angeblich Betreiber einer der größten Downloadseiten im mp3-Bereich sei. Dies wird von der Privatperson bestritten. Abgemahnt haben die größten Musiklabels: Die Warner Music Group Germany, die Universal Music Studios, BMG München, BMG Berlin und die EMI Musik Group mit 250.000 Euro Streitgegenstand pro Unterlassungserklärung. Vor dem Landgericht München I hat nur die EMI Musik Group geklagt. Als erstes wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegen diese legte die beklagte Privatperson Widerspruch ein. Im Zuge der mündlichen Verhandlung wurde die einstweilige Verfügung jedoch aufrechterhalten.
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16. Juli 2003

Vorsicht bei Musiktauschbörsen – Haftung für mp3-Upload !

Urteil des LG München I vom 16.07.2003, Az.: 21 O 8790/03 Als erstes Gericht in Deutschland hat das LG München I die Haftung eines Verantwortlichen einer Webseite zum Download von mp3-Musiktiteln bejaht. Das Gericht bestätigte damit die einstweilige Verfügung vom 12.05.2003. Das Urteil dürfte weit reichende Auswirkungen auf Musiktauschbörsen und Teilnehmer von Musiktauschbörsen haben.
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