Abmahnungen in der Gastronomie wegen „Weltuntergangsparty“
Aktuell geht eine Abmahnwelle durch die Gastronomie: Wer passend zum von dem Maya-Kalender vorhergesagten Weltuntergang eine Party feierte, hatte mit etwas „Glück“ bereits an Silvester eine Abmahnung im Haus. Ein findiger Gastronom aus Hof hatte sich nämlich den Begriff „Weltuntergang“ als Marke für den Gastronomiebereich schützen lassen. Er selbst veranstaltete auch mehrere Events unter diesem Label und sieht nun in Partys anderer Veranstalter eine Verletzung seiner Markenrechte. Viele Betroffene haben sich lautstark an die Öffentlichkeit gewandt, von Abzocke ist die Rede. Mehrere Gruppierungen bildeten sich, um gemeinsam formiert eine Strategie gegen den Abmahner zu finden. Doch eines ist allen Betroffenen sicher: Sie werden vorsichtiger sein, wenn sie das nächste Mal einen Namen für ein Event aussuchen.
Quelle:
Augsburger Allgemeine
Die Welt