Abmahnungen in der Gastronomie wegen „Weltuntergangsparty“

08. Januar 2013
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4090 mal gelesen
0 Shares

Aktuell geht eine Abmahnwelle durch die Gastronomie: Wer passend zum von dem Maya-Kalender vorhergesagten Weltuntergang eine Party feierte, hatte mit etwas „Glück“ bereits an Silvester eine Abmahnung im Haus. Ein findiger Gastronom aus Hof hatte sich nämlich den Begriff „Weltuntergang“ als Marke für den Gastronomiebereich schützen lassen. Er selbst veranstaltete auch mehrere Events unter diesem Label und sieht nun in Partys anderer Veranstalter eine Verletzung seiner Markenrechte. Viele Betroffene haben sich lautstark an die Öffentlichkeit gewandt, von Abzocke ist die Rede. Mehrere Gruppierungen bildeten sich, um gemeinsam formiert eine Strategie gegen den Abmahner zu finden. Doch eines ist allen Betroffenen sicher: Sie werden vorsichtiger sein, wenn sie das nächste Mal einen Namen für ein Event aussuchen.

Quelle:
Augsburger Allgemeine
Die Welt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a