Einstweilige Verfügung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwälte volke2.0
Unser Mandant hat eine einstweilige Verfügung der Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH erhalten. Diese werden von den Rechtsanwälten volke2.0 vertreten.
Unser Mandant hat eine einstweilige Verfügung der Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH erhalten. Diese werden von den Rechtsanwälten volke2.0 vertreten.
Uns liegt eine Abmahnung von Frau Claudia Schneider, handelnd unter der Firma „C.S. Bäder und mehr….“ aus 30974 Wennigsen durch die Sandhage Rechtsanwälte aus Berlin vor. Unser Mandant soll sich im Wettbewerb mit dem Verkauf von Sanitärprodukten unlauter verhalten haben.
Unser Mandant erhielt durch Rechtsanwalt Tawil aus Berlin eine Abmahnung von Ines Martin aus Silbitz, aufgrund eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes über einen Verkauf auf eBay.
Unser Mandant erhielt durch die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel aus München eine Abmahnung im Auftrag der Swarovski AG mit Sitz in Lichtenstein. Unser Mandant soll einen Markenrechtsverstoß begangen haben, indem er angeblich auf unzulässige Weise mit der Marke 'Swarovski" wirbt.
Uns liegt eine Abmahnung der Firma "Edel & Neu" durch die Rechtsanwälte Riegger wegen eines angeblichen Wettbewerbsvertoßes bei eBay vor. Unser Mandant soll im Rahmen seines eBay-Auftrittes fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
Uns liegt abermals eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.</p
Uns liegt eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.
Unsere Mandantin hat am 09.08.2012 durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. eine Abmahnung erhalten, wonach diese eine alte Widerrufsbelehrung verwende, die rechtlich veraltet sei und seit dem 05.01.2011 nicht mehr verwendet werden darf. Weiter wird unsere Mandantin aufgefordert den Verstoß zu beseitigen, andernfalls müsse diese mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, die mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Anja Röhr. Unser Mandant soll einen Wettbewerbsverstoß begangen haben, indem sie unter anderem angeblich nicht die nötigen Hinweise im Sinne des Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes erbracht hat.