Verbraucherschutzverbände können ab heute Datenschutzverstöße abmahnen
Seit heute, dem 24.02.2015, können auch Verbraucherschutzverbände Verstöße gegen das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts abmahnen. Bisher konnte nur von betroffenen Personen oder den Aufsichtsbehörden gegen solche Verletzungen vorgegangen werden.