Sky-Nutzer haften nicht für unverschuldeten Missbrauch
Filme bereits vor der offiziellen Ausstrahlung im Fernsehen anschauen, Live-Sport-Ereignisse verfolgen oder Fernsehserien zu jeder beliebigen Zeit sehen - diese Möglichkeiten bietet unter anderem ein Abonnement mit Sky, einem Anbieter für Bezahlfernsehen, das inzwischen weit verbreitet ist. Außerdem kann mit einer persönlichen PIN auf kostenpflichtige Zusatzangebote zugegriffen werden. Wie das Landgericht München I entschieden hat, darf Sky den Kunden allerdings nicht unbeschränkt für den Abruf dieser Angebote haften lassen.

