Bewertungsportal Yelp zu Schadensersatzzahlung an Fitnessstudios verurteilt
Das Online-Bewertungsportal Yelp muss Schadensersatz an drei Fitnessstudios aus dem Münchner Umland zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München im Rahmen einer Unterlassungsklage der Betreiberin der Fitnessstudios mit Urteil vom 13.11.2018 (Az.: 18 U 1280/16) entschieden. Streitpunkt war eine aus Sicht der Klägerin zu schlecht ausgefallene Gesamtbewertung ihrer Studios.