Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung Rechtsmissbrauch“

15. Juni 2009

Keine Abmahnung zur Gewinnerzielung

Urteil des OLG Hamm vom 28.04.2009, Az.: 4 U 216/08

Mahnt ein Wettbewerber allein aus Gewinnerzielungsinteresse ab, um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung zu generieren, so ist dies rechtsmissbräuchlich.

Im vorliegenden Fall war hiervon auszugehen, da durch die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig ein pauschaler Schadensersatz geltend gemacht wurde, dessen Höhe jeder Grundlage entbehrt. Zudem stand die Vielzahl der Abmahnungen zu dem Umfang des Geschäftsbetriebs in einem Missverhältnis.

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23. April 2009

Abmahnung als Retourkutsche rechtsmissbräuchlich

Urteil des LG München I vom 28.11.2007, Az.: 1 HK O 5136/07 Eine Abmahnung ist nach dem Landgericht München I als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn diese - was kaum zu beweisen sein dürfte - nur aufgrund dessen erfolgt, den Gegner mit überhöhten Kosten zu belasten. Wird darüber hinaus auch noch der Gegenstandswert in die Höhe getrieben, sieht das Landgericht dies als weiteres Indiz dafür an, dass mit der Abmahnung lediglich eine überzogene Kostenbelastung des Gegners verfolgt wird. Diese Entscheidung ist fraglich, da jede Abmahnung immer in den Wettbewerb eingreift und diesen bereinigen will. Es kommt hier sehr auf den Einzelfall an.
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17. März 2009

Auch Patentverwertungsgesellschaften stehen Unterlassungsansprüche zu

Urteil des LG Mannheim vom 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08 Auch eine Patentverwertungsgesellschaft, die nicht selbst patentgemäße Gegenstände herstellt und/oder vertreibt, hat grundsätzlich gegen Dritte einen Unterlassungsanspruch. Dass sie diesen durchzusetzen sucht, um Verletzer zur Lizenznahme anzuhalten, ist dem Patentsystem als Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanent und erscheint grundsätzlich weder schikanös noch rechtsmissbräuchlich...
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06. März 2009

Missbräuchlichkeit zahlreicher gleichgelagerter Abmahnungen

Urteil des LG Bonn vom 03.01.2008, Az.: 12 O 157/07

Ein mittelständisches Unternehmen das außerhalb seines Kernbereichs zahlreiche anhängige Parallelverfahren als Verfügungskläger betreibt, die dazu dienen den Anschein eines unmittelbaren Wettbewerbers zu erzeugen um anderen hohe Einkünfte zu erzielen und sich daran aller Voraussicht nach zu beteiligen, handelt missbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG). Um einen solchen Missbrauch effizient zu verhindern, trifft den Verfügungskläger selbst die Beweislast. Der Missbrauch ist von Amts wegen zu prüfen. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG greift hierfür aus sachgerechten Erwägungen nicht ein.
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04. Juli 2008

Streitwert Herausgabe Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Celle vom 25.06.2008, Az.: 13 U 217/07 Wir haben von der e-tail GmbH die Herausgabe der originalen Unterlassungserklärung verlangt. Als Streitwert hierfür hat das OLG Celle aufgrund der Wichtigkeit der Erklärung für unsere Mandantin einen Betrag von 7.500 € als angemessen angesehen.
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01. Juli 2008

e-tail GmbH muss Unterlassungserklärung herausgeben

Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07 Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
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30. September 2007

e-tail GmbH nimmt Klage vor LG Hamburg zurück

Der e-tail GmbH schwimmen allmählich die Fälle weg. Wie das Portal shopbetreiber.blog  berichtet, hat die stark umstrittene Abmahnungsfirma, eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 € zurück genommen. 
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