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Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“
05. September 2011 Beschluss des BPatG vom 10.05.2011, Az.: 28 W (pat) 502/11 Da es sich bei dem Zeichen "BOA" um die portugiesische Bezeichnung für "gut" handelt, könnte diese als unmittelbar produktbeschreibender Hinweis auf deren Qualität dienen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Portugal als EU-Mitglied für die BRD ein wichtiger Handelspartner ist, ist von einem schutzwürdigem Interesse der am Im- und Export beteiligten Fachkreise auszugehen, sodass in Bezug auf die angemeldeten Waren ein Freihaltebedürfnis besteht. Allerdings besteht kein Freihaltebedürfnis für die angemeldeten Dienstleistungen, da Portugiesisch in den einschlägigen Dienstleistungsbereichen nicht als Fachsprache etabliert ist.
Weiterlesen 05. September 2011 Beschluss des BPatG vom 22.07.2011, Az.: 24 W (pat) 43/10 Das Zeichen „Deutsches Institut für Menschenrechte“ ist für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen beschreibend. Der relevante Verkehrskreist geht (fälschlich) davon aus, dass es sich um eines von mehreren deutschen Instituten handelt, welches sich die Überwachung der Einhaltung und die Verbreitung der Menschenrechte zur Aufgabe gestellt hat. An dieser Auffassung ändern auch die einfachen grafischen Gestaltungselemte nichts, sodass das Gesamtzeichen keine Unterscheidungskraft aufweist und eine Eintragung als Marke nicht gestattet ist.
Weiterlesen 05. September 2011 Beschluss des BPatG vom 29.06.2011, Az.: 26 W (pat) 539/10 Dem Markenwort "LAKEPARTY" fehlt das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Es ist glatt beschreibend. Bei entsprechend bedruckten Bekleidungsstücken wird der Verkehr das Markenwort nicht als Herkunftshinweis auffassen, sondern darin vielmehr einen Hinweis auf das beworbene Ereignis sehen.
Weiterlesen 02. September 2011 Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 576/10 Aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Zeichen für die angemeldeten bzw. eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen ist lediglich ein mittlerer Markenabstand notwendig. Aufgrund des zusätzlichen Wortbestandteils "ROMAN" unterscheiden sich die Zeichen klanglich sowie schriftbildlich hinreichend voneinander. Diese Abweichungen reichen aus, um auch die Gefahr von Verwechslungen unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens auszuschließen.
Weiterlesen 01. September 2011 Beschluss des BPatG vom 14.07.2010, Az.: 25 W (pat) 51/10 Ist der Warenabstand bei identischen Zeichen hinreichend ausgeprägt, kommt eine Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn eine der beiden Marken eine erheblich gesteigerten Kennzeichnungskraft aufweisen kann. Zwischen den Vergleichsmarken "Pfeffi" und "Pfeffi" besteht lediglich hinsichtlich identischer Waren Verwechslungsgefahr. Im Übrigen ist ein hinreichender Warenabstand gegeben und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist zu verneinen.
Weiterlesen 30. August 2011 Pressemitteilung des LG Frankfurt/Main zum Urteil vom 24.08.2011, Az.: 2-06 O 162/11
Durch die Nutzung der Bezeichnung „AC Eintracht Frankfurt a.M." verstößt ein Frankfurter Ringerverein gegen das Namens- und Markenrecht des Eintracht Frankfurt e.V.
Weiterlesen 29. August 2011 Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2011, Az.: 6 U 41/10
Ein Hersteller von Akku-Schlagschraubern versah seinen Firmennamen mit dem Zusatz "Germany". Die Waren des Unternehmens wurden mit dem Firmennamen etikettiert, welcher mit dem Zeichen ® versehen war. Dies stellt eine irreführende geographische Herkunftsangabe dar, wenn der relevante Verkehrskreis hierunter nicht ein Unternehmenskennzeichen versteht, sondern eine Marke. Ein Indiz hierfür ist die Benutzung des Zeichens ®.
Weiterlesen 26. August 2011 Beschluss des BPatG vom 08.08.2011, Az.: 30 W (pat) 46/10
Im Arzneimittelbereich besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "femicare" und "FEMICUR", auch wenn die Bestandteile „femi“ und „CUR“ beschreibenden Charakter besitzen.
Weiterlesen 23. August 2011 Pressemitteilung Nr. 77/2011 des BGH vom 05.05.2011, Az.: I ZR 157/09 Unlauter ist die Imitation von Markenparfum, aber nicht die Weckung von Assoziationen mit dem Original.
Weiterlesen 18. August 2011 Urteil des EuGH vom 06.07.2011, Az.: T-318/09
„TDI“ ist als Gemeinschaftsmarke für Kraftfahrzeuge nicht eintragungsfähig. "TDI" stellt lediglich eine beschreibende Abkürzung dar - “Turbo Diesel Injection” bzw. “Turbo Direct Injection”– und es fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft. Auch kann dem Zeichen „TDI“ keine Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung zukommen, da diese für jeden der EU-Mitgliedstaaten nachgewiesen werden muss. Ein solcher Nachweis gelang jedoch nicht.
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