Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“

13. September 2011

Datenschutz auf ausländischen Servern

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.08.2011, Az.: 7 U 134/10 Das BDSG ist anwendbar, wenn die Daten auf außereuropäischen Servern liegen, diese aber in der BRD abgerufen werden können und sollen. Die Verbreitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie bei der Erörterung eines Themas vom öffentlichen Interesse genutzt werden und der Mitteilung dieser Daten keine berechtigten Interessen des Betroffenen entgegenstehen bzw. wenn die Daten allgemein zugänglich sind. Ein ausländisches Handelsregister, welches Einblick nur nach Darlegung eines berechtigten Interesses gewährt, ist eine allgemein zugängliche Quelle, wenn sie Informationen enthält, die für die Erörterung von Themen öffentlichen Interesses bedeutsam sind.
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18. August 2011

Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich

Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11

Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.
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05. August 2011

Umfassende Abwägung bei Veröffentlichung eines Bildnisses eines Kindes

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 02.02.2011, Az.: 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10

Bereits ab Einstellen eines Lichtbildes auf einer Homepage, ist das entsprechende Bildnis öffentlich zur Schau gestellt im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 22 KUG. Es ist unerheblich, ob die Homepages tatsächlich von Nutzern besucht wurde, denn es reicht die Möglichkeit aus.
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27. April 2011

Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsverletzung des Autors

Urteil des AG Hamburg vom 26.01.2011, Az.: 36A C 243/10 Wird einem Autor vorgeworfen, er habe Gedankengänge Dritter ohne Zitat übernommen, liegt hierin ein Plagiatsvorwurf. Zwar kann derjenige, der eine solche Behauptung in einem wissenschaftlichen Werk aufstellt sich sowohl auf die Wissenschaftsfreiheit, als auch auf die Meinungsfreiheit berufen, jedoch müssen in einem solchen Fall ausreichende Anknüpfungspunkte vorliegen für die dieser beweispflichtig ist. Der Plagiatsvorwurf begründet eine Persönlichkeitsverletzung und hieraus resultierende Schadensersatzansprüche.
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11. April 2011

AnyDVD: Zur Zulässigkeit von Verweisen (Hyperlinks) im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit

Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 191/08

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
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08. Februar 2011

Satireseite mit Bezug zum Arbeitgeber kein Kündigungsgrund

Urteil des LAG München vom 26.08.2010, Az.: 4 Sa 227/10

Erstellt ein Arbeitnehmer eine Satireseite, die sich in wesentlichen Bereichen an dem früheren Internetauftritt seines Arbeitgebers orientiert und deren Ursprung allein von Insidern identifiziert werden kann, ist eine außerordentliche Kündigung rechtsunwirksam. Selbst bei bemerkenswerter Dreistigkeit, mangelnder Gestaltungsphantasie und fehlender Sensibilität für potentielle Diffamierungsrisiken bei der Erstellung ist die Satire grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zwar können Insider die beschriebenen, angeblich herrschenden Zustände als einen Angriff auf den Arbeitgeber deuten. Es fehlt hier aber an einer tatsächlichen Auswirkung. Zudem sollte der Arbeitgeber nicht zielgerichtet getroffen oder angegriffen werden, sondern nur dessen Auftritt dreist "abgekupfert" als Folie für die satirische Umsetzung verwendet werden.
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25. Januar 2011

Meinungsäußerung oder Schmähkritik im politischen Diskurs?

Urteil des LG Lübeck vom 28.10.2010, Az.: 14 S 135/10 Zur Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist, ist diese in ihrem Gesamtzusammenhang zu würdigen. Hierbei ist es auch beachtlich, wenn die Äußerung im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung fällt. So müssen Teilnehmer des politischen Meinungskampfes unter Umständen Äußerungen dulden, die bei einer isolierten Betrachtungsweise die Grenze der Schmähkritik überschreiten würden.
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06. Dezember 2010

Prüfungspflichten eines Autors bei benachteiligenden Behauptungen

Pressemitteilung Nr. 28/10 des LG München I vom 11.11.2010, Az.: 9 O 19400/10, 9 O 19401/10

Bei Veröffentlichungen, die sich nachteilig auf das Ansehen auswirken, sind hohe Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt zu stellen. Pauschale Vorwürfe innerhalb eines Buches zur Zugehörigkeit bestimmter Personen zu einem Mafia-Clan sind unzulässig, wenn sie lediglich auf ungenauen Aussagen eines italienischen Staatsanwaltes und nicht bewiesener Berichte des Bundeskriminalamtes gestützt sind. Vielmehr muss der Autor des Buches selbst vor Veröffentlichung seine Behauptungen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.
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