Abmahnung von DigiProtect durch Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen
Einer unserer Mandanten wurde erneut wegen einer angeblich begangenen Urherrechtsverletzung abgemahnt.
Einer unserer Mandanten wurde erneut wegen einer angeblich begangenen Urherrechtsverletzung abgemahnt.
Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urhebergesetz wurde wieder einmal einer unserer Mandanten abgemahnt.
Die Kanzlei Waldorf mahnte unsere Mandantin wegen angeblicher Bereitstellung von Musikdateien zum Download im Internet ab.
Unser Mandant wurde abgemahnt aufgrund angeblich von ihm begangener Urheberrechtsverletzungen. Vorgeworfen wurde die vermeintlich von ihm zu vertretende öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen eines Filesharingnetzwerks.
Die U + C Rechtsanwälte mahnten einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
Einer unserer Mandanten wurde von den Rechtsanwälten Nümann & Lang wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz abgemahnt.
Erneut liegt uns eine Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze Digitaler Medien mbH ausgesprochen durch die Rechtsanwälte von Kenne & Partner vor. Geltend gemacht wird das angeblich widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen einer Tonaufnahme über ein Filesharingnetzwerk.
Seit Beginn dieser Woche häufen sich bei uns in der Kanzlei die Anfragen bezüglich Abmahnungen der Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter, die meist von den Rechtsanwälten Nümann & Lang vertreten werden. Das Telefon steht kaum still, da viele wissen wollen, wie sie sich gegen die in den Abmahnschreiben wehren können. Geltend gemacht werden Urheberrechtsverletzungen von Musikstücken, meist von einem sich aktuell in den Charts befindlichen Musikwerk eines bestimmten Interpreten. Der Abgemahnte ist verwundert und verunsichert. Wie kommen die auf mich? Woher wissen die meine Adresse? Wo soll ich die Daten heruntergeladen oder zu Verfügung gestellt haben? Welche Datei soll das sein? War ich das überhaupt oder liegt hier eine Verwechslung vor? Und natürlich: Wie kann ich gegen das Abmahnschreiben am besten vorgehen?