Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch
Die Universal Music GmbH hat erneut einen unserer Mandanten wegen angeblicher Verbreitung eines Musiktitels in einer Internettauschbörse abgemahnt.

Die Universal Music GmbH hat erneut einen unserer Mandanten wegen angeblicher Verbreitung eines Musiktitels in einer Internettauschbörse abgemahnt.
Laut der Abmahnung des Songwriters Matthew Tasa soll unser Mandant das urheberrechtlich geschützte Musikwerk "When I Listen To Music" im Internet öffentlich zugänglich gemacht und zum Download angeboten haben.
Laut der Abmahnung der Planet Punk Music GbR soll unser Mandant die Tonaufnahme "Give Me Your Sign" der Künstler Rocco & Bass-T unberechtigterweise zum Download bereitgestellt haben.
Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Verwertung des geschützten Musikalbums "Best of" der Künstlerin Helene Fischer vor, das durch unsere Mandantin im Internet über eine Tauschbörse bereitgestellt worden sein soll.
Immer wieder erhalten Mandanten Abmahnungen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH, so auch vorliegend. Unser Mandant wurde durch die U + C Rechtsanwälte abgemahnt, ihm wird vorgeworfen gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen zu haben.
Abmahnung der Universal Pictures International Germany GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung bzgl. des Kinofilms „Devil“
Erneut wurde einer unserer Mandanten abgemahnt, da er gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verstoßen haben soll. Es geht dabei um das unerlaubt öffentlich Zugänglichmachen des Films "2012" in einer Internettauschbörse.
Wieder liegt uns ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sandhage vor, da einer unserer Mandanten gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen haben soll. Er habe in seiner Wiederrufs- und Rückgabebelehrung fehlerhaft über die Rückgabefrist belehrt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.
Erneut wurde einer unserer Mandanten durch die Techland Sp. z.o.o abgemahnt. Vorgeworfen wurde eine angeblich von ihm begangene Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten eines Computerspiels über ein so genanntes Peet-to-Peer Netzwerk im Internet.
Die Systemmarketing GmbH mahnte unsere Mandantin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Telemediengesetz (TMG) ab und machte einen Unterlassungsanspruch aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten.
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