29. September 2010

Ungefragtes Werben mit Sportlerfoto durch Dritte nicht zwingend unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.04.2010, Az.: I-20 U 117/09

Wenn ein Sportler im Rahmen eines Werbevertrages mit einem Unternehmen Bildaufnahmen von sich zu Werbezwecken anfertigen lässt, können diese prinzipiell auch nur von diesem Unternehmen verwendet werden, da Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Etwas anderes gilt, wenn der Sportler im Rahmen des von ihm unterschriebenen Werbevertrages in eine Klausel einwilligt, die besagt, dass Kunden des Vertragsunternehmens Bilder des Sportlers für Zwecke einer Gemeinschaftswerbung verwenden dürfen. Falls sich demnach die Werbung sowohl auf Produkte des Vertragsunternehmens, als auch auf den Verkauf solcher durch den Kunden bezieht und in Abstimmung mit dem Vertragsunternehmen, wie auch mit dessen Zustimmung erfolgt, bedarf es in diesem Falle keine weitere ausdrückliche Rechteeinräumung von Seiten des Sportlers.
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28. September 2010

Polizisten und Staatsanwälte keine Personen der Zeitgeschichte

Urteil des OLG Celle vom 25.08.2010, Az.: 31 Ss 30/10 Sind Polizeibeamte und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Dienstausübung an keinem Verfahren von großem öffentlichen Interesse beteiligt, sind sie keine Personen der Zeitgeschichte. Die Veröffentlichung von Bildnissen dieser Personen, die sie bei einer Hausdurchsuchung zeigen, ist daher ohne deren Zustimmung unzulässig. Die Veröffentlichung des Porträtgemäldes eines Staatsanwaltes ist dagegen, solange keine Herabwürdigung stattfindet, zustimmungsfrei, da die Kunstfreiheit des Urhebers dem Persönlichkeitsrecht des Porträtierten grundsätzlich vorgeht.
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28. September 2010

Drucker- und Plotterhersteller doch nicht von Geräteabgabe befreit

Beschluss des BVerfG vom 30.08.2010, Az.: 1 BvR 1631/08 Das Bundesverfassungsgericht hob aufgrund der Klage einer Verwertungsgesellschaft ein Urteil des BGH auf, das eine Pflicht der Hersteller zur Geräteabgabe für Drucker und Plotter verneinte. Der BGH verkenne seine Vorlagepflicht zum EuGH, da die vom BGH gefundene Auslegung des Urheberrechtsgesetzes aus europarechtlicher Sicht keineswegs zwingend sei. Zudem sei das Urheberrechtsgesetz im Lichte des technologischen Wandels auszulegen. Urheber verlieren deshalb nicht ihren Vergütungsanspruch, weil der historische Gesetzgeber diese Vervielfältigungsmöglichkeit noch nicht gekannt habe.
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28. September 2010

„Meine Nr. 1“ keine wettbewerbliche Alleinstellung

Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 27.08.2010, Az.: 2 U 62/10 „Wird in einer Printanzeige einem Fotomodell in einer Sprechblase die Aussage „Meine Nr. 1“ in den Mund gelegt, so liegt aufgrund der erkennbar subjektiven Einfärbung keine Anmaßung einer Allein- oder Spitzenstellung vor. Die Aussage „STARK in Kundenzufriedenheit“, die in einem Fußnotentext durch eine selbst durchgeführte Kundenbefragung gestützt wird, stellt ebenfalls eine zulässige Eigenbelobigung dar.“
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22. September 2010

Im Ausland erworbener „Master of Science“ auch in Deutschland wettbewerbsmäßig

Urteil des BGH vom 18.03.2010, Az.: I ZR 172/08 a) Die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW über die Führung von Gebietsbezeichnungen, Teilgebietsbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch Kammerangehörige sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.
b) Die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" verstößt nicht gegen §§ 33, 35 Abs. 1 HeilberufsG NRW.
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22. September 2010

Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung von Milch als „Gen-Milch“ mangels Aussicht auf Erfolg unzulässig

Beschluss des BVerfG vom 08.09.2010, Az.: 1 BvR 1890/08 Ein Verein zum Schutz der Umwelt und Verbraucher darf nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Produkte eines Herstellers von Molkereiprodukten als „Gen-Milch“ bezeichnen, wenn die Milchkühe auch gentechnisch verändertes Futter bekommen. Der Begriff sei als Schlagwort substanzarm. Seine Verwendung stelle daher keine konkrete Tatsachenbehauptung dar, die Fehlvorstellungen stützen würde, und sei folglich von der Meinungsfreiheit geschützt.
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22. September 2010

Wettbewerbsrecht gilt auch für gesetzliche Krankenkassen

Urteil des OLG Celle vom 09.09.2010, Az.: 13 U 173/09 Die Streitigkeit einer klagebefugten Einrichtung mit einer gesetzlichen Krankenkasse über die Mitgliederwerbung der gesetzlichen Krankenkasse gehört vor die ordentlichen Gerichte, wenn kein Verstoß gegen das SGB V, sondern nur ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gerügt wird.
Eine gesetzliche Krankenkasse kann als Unternehmen angesehen werden, soweit sie nicht nur im Rahmen ihres gesetzlichen Versorgungsauftrages handelt, sondern auch wirtschaftlich tätig wird. Dem steht eine richtlinienkonforme Auslegung des UWG nicht entgegen.
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22. September 2010

Herabwürdigende unwahre Berichterstattung rechtfertigt Schadensersatzanspruch

Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 324 O 733/09 Wird ein mutmaßlicher Sexualverbrecher als "Sexschwein" oder "Sexmonster" bezeichnet, stellt dies eine unzulässige Schmähkritik dar. In diesem Zusammenhang ist auch die Veröffentlichung eines Fotos, das die dargestellte Person vollständig unbekleidet zeigt, trotz eines grundsätzlichen Berichterstattungsinteresses als unzulässig einzustufen, da die berechtigten Interessen des Dargestellten überwiegen. Jedenfalls das Zusammenspiel einer derartigen Bildveröffentlichung und einer Schmähkritik führt zu einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die aufgrund mangelnder Ausgleichsmöglichkeiten eine Geldentschädigung rechtfertigt. Bei der Ermittlung der Höhe einer angemessenen Geldentschädigung ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Berichterstattung nicht jegliche tatsächliche Grundlage fehlt, sondern einen zutreffenden Kern hat.
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22. September 2010

Keine Verletzung von „THOR STEINAR“ durch „Storch Heinar“

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 11.08.2010, Az.: 3 O 5617/09 Der durchschnittliche Verbraucher assoziert mit der Marke "Storch Heinar" eher einen Storch, als die Marke "THOR STEINAR". Auch wegen der unterschiedlichen Aussprache ist es nicht zu erwarten, dass ein Verbraucher die Zeichenfolgen verwechseln würde und einen Falscherwerb tätigen würden. Da die angegriffene Marke darüber hinaus eine parodistische Anlehnung an die Marke "THOR STEINAR" ist, verunglimpft sie diese nicht und wird von von der Meinungs- und Kunstfreiheit dergestalt geschützt, weswegen ein Verbot nicht möglich ist.
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22. September 2010

Mietwagenwerbung im Telefonbuch unter „T“ nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.07.2010, Az.: 6 U 186/10 Das Inserat einer Mietwagenfirma ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn es gezielt im Telefonbuch unter „T“ , also bei „Taxi“, geschaltet wird. Maßnahmen, die dem Anlocken von Kunden dienen, sind nicht schon deshalb als unlauter anzusehen, weil sie sich auf den Absatz des Mitbewerbers –hier ein Taxiunternehmen- nachteilig auswirken können, sondern erst dann, wenn sie auf die Verdrängung des Mitbewerbers abzielen. Eine Werbung für Mietwagenverkehr darf allerdings nicht geeignet sein, um zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Insoweit folgt aus der deutlich herausgestellten Überschrift „Mietwagen“ jedoch eine hinreichende Klarstellung, dass kein Taxenverkehr angeboten wird.
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