30. Juli 2010

Datenschutzbehörde behandelt Mitteilung eines Arbeitnehmers vertraulich

Urteil des VG Bremen vom 30.03.2010, Az.: 2 K 548/09

Ein Arbeitgeber hat kein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht bei der Datenschutzbehörde, um den Namen eines Arbeitnehmers in Erfahrung zu bringen, der sich mit einer sachlich und nicht strafrechtlich relevanten Information an die Behörde gewendet hat. Gegenteiliges kann nur dann gelten, wenn der Arbeitnehmer strafbare Beleidigungen, üble Nachreden, falsche Anschuldigung getätigt oder Betriebsgeheimnisse weitergeleitet hat.
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30. Juli 2010

Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Mobilfunkanbieter-AGB

Urteil des LG Itzehoe vom 19.09.2009, Az.: 10 O 91/08 Die Möglichkeit eines Netzbetreibers, sich die komplette Sperrung des Mobilfunkzugangs eines Kunden vorzubehalten, wenn dieser auch nur mit einer geringen Summe im Verzug ist, stellt laut LG Itzehoe eine unangemessene Benachteiligung dar. Weiter ist es nicht hinnehmbar, wenn sich der Betreiber das Recht einräumt, den Vertrag nach Belieben abzuändern und diese Änderung nach Ausbleiben von Widerspruch durch den Kunden als akzeptiert zu bemerken. Der durchschnittliche Kunde sei nicht in der Lage, die Tragweite der Änderung zu überblicken. Da dem Kunden auf diese Weise massive Nachteile oktroyiert werden können, stellt auch diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung dar.
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30. Juli 2010

Internet-Quiz-Spiel als unzulässiges Gewinnspiel

Beschluss des VG Münster vom 14.06.2010, Az.: 1 L 155/10 Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien sind gemäß des Rundfunkstaatsvertrages nur zulässig, wenn lediglich ein Entgelt bis zu 0,50 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangt wird. Die Veranstaltung eines Quiz-Spiels mit einer Teilnahmegebühr in Höhe von 39,99 €, bei welchem durch Beantwortung von Wissensfragen im Internet unter anderem ein Einfamilienhaus zu gewinnen ist, stellt ein Gewinnspiel in einem dem Rundfunk vergleichbaren Telemedium dar und ist unrechtmäßig.
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30. Juli 2010

Werbung mit nicht lieferbaren Waren ohne entsprechenden Hinweis irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 22.04.2010, Az.: I-4 U 205/09 Werden Produkte über das Internet angeboten, ohne dass hierbei ein Hinweis auf die Verfügbarkeit des Produktes erfolgt, bedeutet dies, dass die Waren unverzüglich versandt werden können. Können die Waren jedoch nicht unmittelbar geliefert werden, ist die Werbung mit diesen Waren ohne einen entsprechenden Hinweis auf den Liefertermin irreführend und daher wettbewerbswidrig.
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29. Juli 2010

Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals

Pressemitteilung Nr. 57/2010 des BVerwG vom 24.06.2010, Az.: 3 C 30.09, 3 C 31.09

Apothekenterminals, mit denen Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben werden, sind unzulässig. Es genügt nicht den gesetzlichen Dokumentationspflichten, wenn der Kunde lediglich über Videotelefonie mit dem Apotheker in Kontakt tritt und das Rezept nur mittels einscannen via Bildschirm vom Apotheker kontrolliert wird oder die Betreuung des Automaten außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten an ein Servicecenter abgegeben wird.
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29. Juli 2010

Erneute Tarifanpassung für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2010

Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).
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29. Juli 2010

„Brillenversorgung II“ – Unzulässige finanzielle Vorteile für Augenärzten

Urteil des BGH vom 24.06.2010, Az.: I ZR 182/08

Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen.
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29. Juli 2010

TSV München 1860 unterliegt im Stadionstreit über Catering-Pauschale

Pressemitteilung Nr. 22/2010 des LG München I vom 14.07.2010, Az.: 1 HK O 17908/09

Der TSV München 1860 muss bei der Austragung seiner Heimspiele in der Allianz Arena weiterhin neben der eigentlichen Miete den vollen Pauschalbetrag für die gastronomische Versorgung, die eine 100%ige Auslastung des Stadions voraussetzt, zahlen. Auch wenn seit Eröffnung des Stadions bei Fußballspielen des TSV München nicht einmal eine 50%ige Auslastung erreicht worden sei, ist die Catering-Pauschale weder sitten- noch kartellrechtswidrig. Die Stadion GmbH sei bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht marktbeherrschend gewesen, da zu diesem Zeitpunkt mit dem Olympiastadion und dem Stadion in Unterhaching mindestens zwei weitere bundesligataugliche Stadien im Großraum München zur Verfügung standen. Selbst wenn man eine Zwangslage aufgrund der drohenden Insolvenz des TSV annehme, ergibt sich nicht, dass die Stadion GmbH diese Lage vorwerfbar ausgenutzt habe.
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29. Juli 2010

Rückabwicklungsansprüche nur gegenüber Verkäufer

Pressemitteilung Nr. 31/2010 des AG München zum Urteil vom 30.12.2009, Az.: 121 C 22939/09

Rückabwicklungsansprüche können nur gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Gegenüber dem Hersteller des gekauften Produkts hat der Käufer auch im Falle eines Garantievertrages keine Rückabwicklungsrechte. Gegenüber dem Hersteller können lediglich die Ansprüche aus dem Garantievertrag geltend gemacht werden, also Reparatur oder Austausch des Produktes.
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28. Juli 2010

Weitere Indizien für einen Rechtsmissbrauch

Urteil des LG Bochum vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09 Wird eine erhebliche Abmahntätigkeit (vorliegend: 40 Abmahnungen in 9 Monaten) vorwiegend dazu benutzt, um gegen die Wettbewerber Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe sowie Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen, spricht dies für einen Rechtsmissbrauch. Wenn der Abmahnende jeweils eine hohe Vertragsstrafe auch für Fälle der nicht schuldhaften Zuwiderhandlung fordert und darauf sehr zeitnah die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung kontrolliert, zeigt dies, dass es vorwiegend um die Erzielung von Vertragsstrafen geht und die eigentliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in den Hintergrund getreten ist. Ein weiteres Indiz für einen Rechtsmissbrauch ist ferner, wenn in der Abmahnung  unverständlicherweise darauf hingewiesen wird, dass auch hinsichtlich der Zahlung des Aufwendungsersatzes eine Fristverlängerung nicht erfolgen kann.

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