28. Dezember 2009

Keine Kostenerstattung bei Gegenabmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 03.12.2009, Az.: 4 U 149/09

Da die Abmahnung eine Vorstufe zur gerichtlichen Geltendmachung darstellt, die Gegenabmahnung hingegen nicht, bleibt keine Anwendungsmöglichkeit für § 12 I 2 UWG um die Kosten der Gegenabmahnung geltend zu machen. Ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht, ist dabei nicht entscheidend - auch bei einer missbräuchlichen Abmahnung besteht hinsichtlich der Gegenabmahnung ausnahmsweise nur dann ein Erstattungsanspruch, wenn die Abmahnung eine gezielte wettbewerbsrechtliche Behinderung des Mitbewerbers dargestellt hat. Im vorliegenden Fall erfolgte die Gegenabmahnung darüber hinaus erst einen Tag nach der gerichtlichen Klärung im Verfügungsverfahren, so dass auch an einen Anpruch aus GoA nicht zu denken war.

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23. Dezember 2009

Keine Beschränkung der Vertragsstrafe

Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2009, Az.: 310 O 281/09 Erhält man eine Abmahnung, wird man in der Regel auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Hierbei ist es grundsätzlich möglich, nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern eine eigenständige. Ist diese eigene Unterlassungserklärung im Falle einer Vertragsstrafe auf das Amtsgericht beschränkt, handelt es sich hierbei aber um eine unzulässige Beschränkung, da es so dem Abmahnenden verwehrt wird, bei besonders schwerwiegenden Verstößen eine Vertragsstrafe von über 5000,- Euro geltend zu machen.
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23. Dezember 2009

Drin ist, was drauf steht? – Irreführende Werbung im Arzneimittelbereich

Urteil des LG Hamburg vom 12.05.2009, Az.: 312 O 182/09

Wer für ein medizinisches Heilmittel wirbt, muss sich an das Strengeprinzip im Heilmittelwerberecht halten. Dieses fordert, dass eine Werbung, die sich auf Studien stützt und damit eine wissenschaftliche Absicherung vermittelt, sich auf Studien bezieht, die die mitgeteilten Aussagen tatsächlich ergeben. Strenge Anforderung bestehen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können. Werbeaussagen müssen daher gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.
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23. Dezember 2009

Das Verbot der irreführenden Werbung

Urteil des LG Hamburg vom 03.03.2009, Az.: 312 O 637/08

Nach der geltenden Fassung des § 5 UWG ist Ware dann irreführend beworben, wenn die Ware unter Berücksichtigung der Art sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Der Verbraucher darf erwarten, dass die bestellte Ware zu dem angekündigten Zeitpunkt verfügbar ist. Dieser Grundsatz gilt auch entsprechend für Werbung für einen im Internet betriebenen Versandhandel, wo der Verbraucher bei fehlender Angaben der Lieferzeiten ausgehen kann, dass der Händler die Ware vorrätig hat oder sie bei einem Dritten auf Abruf bereitsteht.
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23. Dezember 2009

Rechtsmissbrauch der urheberrechtlichen Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 22.09.2009, Az.: 4 U 77/09

Die Einwendung des § 8 Abs.4 UWG kann einer urheberrechtlichen Abmahnung entgegen gehalten werden, obwohl diese Norm zum Ausschluss missbräuchlicher Abmahnungen und Klagen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, so im Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Im Gegensatz zum Wettbewerbsrecht ergibt sich die Klagebefugnis des Urherbers aus einem subjektiven Ausschließlichkeitsrecht; eine gesetzliche Regelung für die Klagebefugnis existiert indessen nicht. Das Nichtvorliegen solch einer gesetzlichen Grundlage hindere die Geltendmachung des Einwands wegen Rechtsmissbtrauch aber nicht.
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22. Dezember 2009

Keine Marke „Uni-Recht“

Beschluss des BPatG vom 20.07.2009, Az.: 27 W (pat) 56/09

Der Gesamtbegriff "Uni-Recht" weist nach dem Bundespatentgericht nicht die für eine Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf. Der Markenname sollte unter anderem für die Waren und Dienstleistungen "Druckereierzeugnisse" im Sinne von "einfarbig" angemeldet werden. In ihrer Gesamtheit eignet sich die Bezeichnung "Uni-Recht" jedoch auch ohne weiteres zur inhaltlichen Beschreibung von medialen Produkten, die sich in irgendeiner Form mit dem Thema Recht und Universität beschäftigen. Eine beschreibende Marke ist aber nicht eintragungsfähig.
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22. Dezember 2009

„Nikolaus G“ gegen „Sankt Nikolaus“

Urteil des OLG Hamm vom 21.07.2009, Az.: 4 U 61/09

Ein Weinhändler darf einen Wein, dessen Trauben am Nikolaustag (6.12.) gelesen worden sind, aufgrund zeitlicher und inhaltlicher Zuordnung zu diesem Festtag unter der Bezeichnung "Sankt Nikolaus" anbieten.
Die hiergegen gerichtete Berufung des Inhabers der Wortmarke "Nikolaus G", eingetragen unter anderem auch für die Waren Weißweine, blieb insoweit erfolglos. Vor allem liegt keine Verwechslungsgefahr zwischen beiden vor, da in dem nachgestellten "G" die Abkürzung eines Familiennamens zu sehen ist und dies zum Gesamteindruck der Marke und damit zur Unterscheidbarkeit wesentlich beiträgt.
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22. Dezember 2009

„ID“ ist kein Markenname

Beschluss des BPatG vom 05.08.2009, Az.: 28 W (pat) 103/08 Die Buchstabenkombination "ID" ist mangels Unterscheidungskraft nicht für die Waren der Klasse 13 "Munition und Geschosse" eintragbar. Das Bundespatentgericht sieht in "ID" eine im allgemeinen Sprachgebrauch stehende Abkürzung mit dem Bedeutungsgehalt "Identifikation, Identität, Kennzeichnung". Daher werde sie vom Verkehr nicht als betriebskennzeichnender Hinweis sondern als beschreibende Sachangabe aufgefasst, womit eine Markeneintragung nicht möglich sei.
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22. Dezember 2009

Anpassung der Widerrufsbelehrung an Gesetzesänderung erforderlich

Urteil des BGH vom 03.12.2009, Az.: III ZR 73/09

Der BGH entschied, dass Widerrufsbelehrungen im Internet nach Änderung des § 312 d Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen an die neue Gesetzeslage anzupassen sind. Damit hob er das Urteil des Brandenburgischen OLG vom 11.02.2009 auf. Widerrufsbelehrungen, die noch vorsehen, dass das Widerrufsrecht dann vorzeitig erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat, sind seit dem 04.08.2009 unzulässig.
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22. Dezember 2009

Urheberrechtswidriges Abspeichern in der Bibliothek auf USB-Stick

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09

Gemäß § 52 b UrhG dürfen Bibliotheken Werke durch Digitalisierung vervielfältigen und anschließend an elektronischen Leseplätzen den Besuchern zugänglich machen. Bibliotheken ist es aber nicht gestattet, ihre elektronischen Leseplätze so einzurichten, dass die Nutzer die Möglichkeit zu einer Vervielfältigung (wie z. B. durch Abspeichern auf einem USB-Stick) solcher Werke haben. Dies ist nach dem OLG Frankfurt/Main urheberrechtswidrig, da nur die Nutzung in den Räumen der Bibliothek gestattet wird.
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