29. Dezember 2009

Aufatmen bei Betreibern von Personen-Suchmaschinen

Beschluss des LG Hamburg vom 07.10.2009, Az.: 325 O 190/09 Mit dem Beschluss vom Landgericht Hamburg wurde festgelegt, dass Betreiber von Personen-Suchmaschinen nicht die Pflicht trifft, vorbeugend Seiteninhalte, die als Treffer angezeigt werden, auf eventuelle Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Zwar ist ein Personen-Suchmaschinen-Betreiber verpflichtet, einen rechtverletzenden Link zu entfernen. Dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, wenn dieser positive Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Eine vorbeugende Prüfpflicht wurde von den Hamburger Richtern abgelehnt.

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29. Dezember 2009

„Fitte Birne“ für Software zum Gedächtnistraining

Beschluss des BPatG vom 30.09.2009, Az.: 29 W (pat) 76/08

Der Marken-Beschwerdesenat gab einer Beschwerde auf Eintragung der Marke "Fitte Birne" für Gedächtnistraining-Software statt. Die umgangssprachliche und saloppe Bezeichnung und die damit einhergehende Originalität wurde als geeignet für einen Herkunftshinweis uns somit als ausreichend unterscheidungskräftig angesehen.
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29. Dezember 2009

Bessere Rechtsstellung durch Domainnutzung

Urteil des LG Köln vom 03.09.2009, Az.: 81 O 128/09

Die zeitlich vor der Eintragung gelegene Nutzung einer Domain mit dem Namen einer später eingetragenen Marke verschafft dem Domainnutzer ein älteres und somit besseres Recht an der Bezeichnung, sofern die als Domainnamen gewählte Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennen lässt. Der Domainnutzer darf daher auch weiterhin die Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr nutzen, das LG Köln lehnte eine auf Unterlassung gerichtete Klage des Markeninhabers ab.
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28. Dezember 2009

Eine Pressemitteilung mit Werbecharakter

Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2009, Az.: 312 O 699/08 Auch dann, wenn die Beschreibung eines Arzneimittels lediglich als "Pressemitteilung" deklariert wird, kann diese Aussage werbenden Charakter haben. Insbesondere dann, wenn das Präparat durch positive Wertungen in den Vordergrund gestellt wird, ist von Werbung auszugehen. Bei Werbung für Arzneimittel ist es nach dem Gesetz über Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG) erforderlich, bestimmte Pflichtangaben bezüglich des Produkts zu machen. Diese fehlten jedoch im vorliegenden Fall, weswegen die Hamburger Richter die gegen die Veröffentlicher der Pressemitteilung begehrte einstweilige Verfügung als begründet ansahen.
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28. Dezember 2009

Anspruchsvoraussetzungen für Domainfreigabe

Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2009, Az.: 315 O 115/08

Die Denic kann nicht verpflichtet werden, eine Domain freizugeben, auch wenn bereits zwei aufeinanderfolgende Versuche einer Zustellung an den Admin-C gescheitert sind. Um als Störein verpflichtet werden zu können müsste es der Denic zweifelsfrei möglich sein, die Namensrechtsverletzung festzustellen. Dies ist aber insbesondere bei generischen Namen, welche unter Umständen beschreibenden Charakter haben, nicht ohne weiteres zu entscheiden sondern überschreitet regelmäßig die Erkenntnismöglichkeiten des Sachbearbeiters.
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28. Dezember 2009

Die Vervielfältigung kurzer Auszüge aus Werken der Literatur

Urteil des EuGH vom 16.07.2009, Az.: C-5/08

Der EuGH legte in seinem Urteil einheitlich für die gesamte Gemeinschaft den Begriff der teilweisen Vervielfältigung aus Art. 2 a) der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts aus. Danach hat der Urheber ein ausschließliches Recht, Vervielfältigungen zu erlauben oder zu verbieten. Nach Auffassung des Gerichtshofs können auch Sätze oder Satzteile aus Zeitungsartikeln solche Werke der Literatur sein. Werden derartige Auszüge ausgedruckt handelt es sich um eine teilweise Vervielfältigung im Sinne der Richtlinie, sofern der Auszug die geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt.
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28. Dezember 2009

„Gewerbliches Ausmaß“ bei Filesharing über Internettauschbörse

Beschluss des PfalzOLG vom 02.02.2009, Az.: 3 W 195/08

Die Verwendung von Verkehrsdaten zur Anschlussinhaberermittlung ist dann zulässig, wenn Rechtsverletzungen in "gewerblichem Ausmaß" erfolgt sind. Ein gewerbliches Ausmaß bestimmt sich dabei nicht allein nach der Anzahl der Rechtsverletzungen, sondern auch nach der Schwere der Rechtsverletzung. So genügt es im vorliegenden Fall nach Auffassung des Gerichts für eine Verletzung in gewerblichem Ausmaß, dass die zum Download angebotene Software in ihrer aktuellen Verkaufsversion einen Wert von über 400 € hatte.
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28. Dezember 2009

Zum Schutze der Kinder

Urteil des LG Hamburg vom 16.05.2008, Az.: 324 O 1197/07 Wieder einmal hat ein Entertainment Verlag in seiner Zeitschrift die Tochter des bekannten Fußballtorwarts Oliver K. in unzulässiger Weise abgelichtet. Die Richter des LG Hamburg führten in ihrem Urteil aus, dass grunsätzlich Kinder von Prominenten einen besonderen Schutz genießen müssen, wenn sie in einer typischen "Eltern-Kind-Situation" abgelichtet werden. Dieses Schutzbedürfnis ergebe sich insbesondere daraus, da sie sich erst noch zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Aufgrund dieser schuldhaften und schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Verlag sprach das LG Hamburg der Geschädigten einen Geldentschädigungsanspruch zu.
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28. Dezember 2009

„Atlasprof.“ – von der Irreführung mit Amtstiteln

Urteil des OLG Hamm vom 27.01.2009, Az.: 4 U 147/08

Die Werbung im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit der Bezeichnung "Atlasprof." ist laut OLG Hamm irreführend und somit unlauter. Der Bestandteil "prof." rufe bei den angesprochenen Verkehrskreisen den unrichtigen Eindruck hervor, dass es sich um einen Professor für Atlas(Wirbel) handle. Damit liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor, da hierdurch das Vertrauen der Verbraucher durch die Verwendung eines Amtstitels gewonnen werde. Die Doppeldeutigkeit von "prof." als Abkürzung sowohl für "Professor" als auch für "professionell" muss der Werbende gegen sich gelten lassen.
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28. Dezember 2009

Das Feststellungsinteresse in der Fusionskontrolle nach Erledigung

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: VI-Kart 9/08 (V)

Haben die Zusammenschlussbeteiligten bereits die Bedingungen des Kartellamts erfüllt und die Fusion vollzogen, so ist das für eine Entscheidung des Gerichts nach § 71 II 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse nur unter engen Voraussetzungen noch zu bejahen. Im vorliegenden Fall war weder eine Wiederholungsgefahr noch ein konkretes künftiges Vorhaben ersichtlich, auf welches die kartellbehördliche Entscheidung von präjudizieller Wirkung sein könnte. Die bloß theoretisch nicht auszuschließende Möglichkeit eines künftigen Vorhabens innerhalb des Prognosezeitraums reicht für eine Bejahung nicht aus.
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