31. August 2009

Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 3 U 211/08

Bei Vergleichender Werbung zwischen Originalpräparaten und Generika darf nicht damit geworben werden, dass das Generikum eine kostengünstigere Alternative sei, wenn die Anwendungsbereiche beider Medikamente nicht identisch sind. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in großen Teilen bezüglich Wirkstoff und Behandlunsgspektrum decken. Werbung für Medikamente unterliegt strengen Voraussetzungen aufgrund des hohen Schutzgutes der Gesundheit und bedarf stets der Eindeutigkeit, Klarheit und Richtigkeit.
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31. August 2009

Unternehmerische Freiheit das Vertriebssystem zu gestalten

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.06.2009, Az.: 3 U 203/08

Die unternehmerische Freiheit, über die Gestaltung des eigenen Vertriebssystems für Reiseleistungen eigenständig zu entscheiden und Maßnahmen zur Kostensenkung durchzuführen, ist nach Abwägung der beteiligten Interessen als sachlich gerechtfertigt zu bewerten. Einer Nichterhebung eines Vorzugspreisentgelts liegt  hier eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse der Geschäftsbeziehung zu Grunde, die Ausdruck einer sachgerechten Betätigung unternehmischer Freiheit ist.
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28. August 2009

Packungsgestaltung beim co-branding

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.06.2009, Az.: 3 U 16/09

Die Gestaltung der Verpackung von Arzneimitteln im Rahmen des co-brandings ist streitig. Wird ein Logo im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Angabe "Pharmazeutischer Unternehmer" angebracht, so bringt es zum Ausdruck, dass dieser der Parallelimporteur ist. Dabei ist unerheblich, dass die Tätigkeit nicht mit "Import, Umpackung und Vertrieb" bezeichnet wird. Wird die vom Hersteller selbst gewählte Packungsgestaltung unverändert übernommen, gleicht sie somit der Originalverpackung aus dem Exportland. Ist die Packung daher sauber und ordentlich gestaltet, entspricht dies dem vom Publikum gewohnten Standard des Herstellers.
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28. August 2009

Ein Hauskauf, der Interesse weckt

Urteil des BGH vom 19.05.2009, Az.: VI ZR 160/08

Der BGH hat die Frage zu beantworten, ob die Presseberichterstattung über den Hauskauf eines bekannten Politikers aus aktuellem Anlass zulässig ist. Teilt ein Politiker mit, dass er zukünftig in Privatheit leben wolle, und praktiziert dies im Zeitpunkt der Berichterstattung schon so, kann ein an die bisherige politische Tätigkeit anknüpfendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit über die weitere Lebensgestaltung nicht verneint werden.
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28. August 2009

Weitere Niederlage für SAP

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.04.2009, Az.: 12 O 23/09 In einem Rechtsstreit um irreführende Äußerungen über gebrauchte Lizenzen haben sich die Richter am LG Düsseldorf wieder einmal gegen die Interessen des Softwareriesen SAP entschieden. Der Softwarehersteller bot neben den neuen Produkten auch gebrauchte Software zu vergünstigten Preisen an. Zugleich warnte er aber beim Kauf vor einem angeblichen rechtlichen Risiko der gebrauchten Ware. Diese Aussage ist jedoch schlichtweg falsch und irreführend, sodass das Landgericht der einstweiligen Verfügung gegen SAP stattgab.
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28. August 2009

Die Möbel von Le Corbusier

Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 148/06

Das Verbreitungsrecht an den Möbeln von Le Corbusier wird nicht verletzt, wenn Nachbildungen zwar aufgestellt und zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden bzw. der Besitz an den Stücken übertragen wird, aber die Möbel weder verkauft noch das Eigentum an ihnen übertragen wird. Das Verwertungsverbot wird ebenfalls nicht verletzt, weil eine dazu notwendige Verbreitung wie dargestellt ausscheidet.
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28. August 2009

Porträtfotos als Herkunftshinweis nicht üblich

Beschluss des BPatG vom 13.05.2009, Az.: 29 W (pat) 147/03

Porträtfotos oder naturgetreue Abbildungen bekannter Personen sind keine in den beanspruchten Branchen zu findende, übliche Art der markenmäßigen betrieblichen Herkunftskennzeichnung. Somit ist bei den Verbrauchern keine Gewöhnung eingetreten, solche Zeichen naheliegend als Herkunftshinweis wahrzunehmen. Es gibt keine praktisch bedeutsame Verwendungsmöglichkeit dieses Zeichentyps als betrieblichen Herkunftshinweis. Eine Eintragung unter Berücksichtigung der besonderen Position der Marke kann eintragungsfähig sein.
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27. August 2009

Doppel-Klick öffnet keine Marke

Beschluss des BPatG vom 06.05.2009, Az.: 29 W (pat) 96/07

Der Wort-Bildmarke "Doppel-Klick" fehlt es an Unterscheidungskraft. Der Begriff ist ein lexikalisch nachweisbarer Fachausdruck, der breiten inländischen Verkehrskreisen geläufig ist. Die Bezeichnung ist als beschreibende Aussage dahingehend zu betrachten, dass die betreffenden Waren per Doppel-Klick aufgerufen werden können, also meist in elektronischer Form angeboten werden und auf diese Weise Zugang möglich ist. Des weiteren kann der Begriff eine Bezeichnung des inhaltlichen Gegenstands der Waren sein, die sich u.a. mit EDV beschäftigen.
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27. August 2009

E-Mail-Werbung II

Beschluss des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
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27. August 2009

Verwechslungsgefahr durch verschiedene Marken „idw“

Beschluss des BPatG vom 13.07.2009, Az.: 27 W (pat) 19/09

Bei der Beurteilung einer Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Marken kommt es auf die Wechselwirkung mehrerer Faktoren an, nämlich die Ähnlichkeit der Marken, die Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und der Kennzeichnungskraft der jeweils älteren Marke. Die Ähnlichkeit von Waren bemisst sich nach Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren. Gegeben ist dies, wenn Verkehrskreise die Waren aufgrund des Namens, ein Akronym, gedanklich miteinander in Verbindung bringen.
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